Wien (kfv) - Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) begrüßt strengere Regelungen bei
0,5 Promille-Grenze, bei Handytelefonierern und Geschwindigkeitsüberschreitern.
„Zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor Todesursache Nummer 1 auf Österreichs Straßen. Die Verschärfung
bei Geschwindigkeitsübertretungen zeigt genau in die richtige Richtung und rettet Menschenleben“, sagt Dr.
Othmar Thann, Direktor des KfV.
Thann spricht sich weiterhin für die strengeren Regelungen bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr aus:
„Bei Alkoholdelikten ist es wichtig Maßnahmen zu setzen, die dem Lenker aufzeigen, welches Risiko er für
sich selbst und für andere durch sein Verhalten bedeutet, ihm aber gleichzeitig wieder ein rasche Teilnahme
am Straßenverkehr zu ermöglichen.“
In Zukunft werden bei einer Überschreitung der Promillegrenze von 0,5 bis 0,8 Promille beim ersten Mal eine
Strafe und eine Maßnahme fällig. Der Führerschein wird erst beim zweiten Mal entzogen. Handytelefonierer
müssen bald mit 50 Euro Strafe anstatt der bisherigen 25 Euro rechnen. Auch Geschwindigkeitsübertreter
um 30 km/h werden tiefer in die Tasche greifen müssen: Hier sind nun 72 Euro Strafe fällig. Diese Regelung
bedeutet weiterhin, dass auch ausländische Temposünder geahndet werden können.
Die neuen Regelungen werden aller Voraussicht nach am 1. Jänner 2008 in Kraft treten, sofern das Parlament
zustimmt. |