Sitzung des Budgetausschusses mit Hearing
Wien (pk) - Im Parlament beginnen am 16.10. die Beratungen über eine grundlegende Reform des
Bundeshaushaltsgesetzes. Geplant ist zunächst ein Hearing, das voraussichtlich öffentlich sein wird –
voraussichtlich deshalb, weil die Zulassung der Öffentlichkeit erst zu Beginn der Sitzung beschlossen werden
muss. Dass ein entsprechender Beschluss zustande kommt, wir aber nicht bezweifelt. Die Sitzung beginnt morgen,
am 16. Oktober, um 9 Uhr im Sitzungssaal des Bundesrats. Die VertreterInnen der Medien sind – nach Maßgabe
der Plätze – herzlich zu dem Hearing eingeladen.
Ziel der Reform, die in zwei Etappen ab 2009 bzw. 2013 umgesetzt werden soll, ist es, die Budgetpolitik verbindlich
auf mehrere Jahre auszurichten sowie die Zielbestimmungen und die Grundsätze der Haushaltsführung des
Bundes neu zu fassen. Zentrales Instrument für die mittelfristige Budgetsteuerung soll in Hinkunft ein auf
vier Jahre ausgerichteter, verbindlicher Finanzrahmen sein. Ein "Bundesfinanzrahmengesetz" soll in komprimierter
Form die wesentlichsten Eckpunkte der Budgetpolitik wie Schwerpunktsetzungen und grundsätzliche Personalplanungen
vorgeben und im Vorhinein Ausgabenobergrenzen für fünf Politikbereiche ("Rubriken") fixieren:
Recht und Sicherheit; Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie; Bildung, Forschung, Kunst und Kultur; Wirtschaft,
Infrastruktur und Umwelt; Kassa und Zinsen. Innerhalb der Rubriken ersetzen "Untergliederungen" die bisherigen
"Kapitel". Die jeweiligen Budgets müssen sich dann innerhalb des Finanzrahmens bewegen und in den
Stellenplänen müssen Obergrenzen für die Vollbeschäftigtenäquivalente eingehalten werden.
Ändern wird sich auch der zeitliche Ablauf. Im Regelfall soll der Finanzrahmen jeweils im Frühjahr -
auf der Grundlage eines alljährlich bis 30. April von der Regierung vorzulegenden Gesetzentwurfes - vom Nationalrat
beschlossen oder geändert werden. Die Detailaufteilung der für jedes Ressort zur Verfügung stehenden
Mittel erfolgt im darauffolgenden Herbst mit dem Bundesfinanzgesetz. Überschreitungen des Bundesfinanzrahmens
sind nur im Verteidigungsfall oder bei "Gefahr im Verzug" - im Einvernehmen zwischen Regierung und Budgetausschuss
- möglich.
Der Finanzrahmen tritt im Bundeshaushaltsgesetz an die Stelle des unverbindlichen "Budgetprogramms" und
soll künftig durch einen "Strategiebericht" erläutert werden. Dieser Bericht soll die Voraussetzungen
und Annahmen sowie Ziele, Prioritäten und Ausgabenschwerpunkte der Regierung darlegen. Die konjunkturstabilisierende
und antizyklische Wirkung des Bundeshaushalts soll durch variable Ausgabenobergrenzen in konjunktursensiblen Bereichen
sichergestellt werden: In wirtschaftlich günstigen Jahren soll weniger Geld ausgegeben werden als in Zeiten
eines Abschwunges. |