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Asyl und Zuwanderung |
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erstellt am
12. 10. 07
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Stellungnahme von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
Nicht das Trennende in den Vordergrund stellen, sondern konsensfähige Positionen suchen
Wien (hofburg) - "Ich bin mir der Schwierigkeiten, die mit Problemen der Asylgewährung
und der Zuwanderung nach Österreich verbunden sind und der kontroversiellen Positionen, wie sie nicht zuletzt
auch in der Parlamentsdebatte oder in Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu diesen Fragen sichtbar werden,
voll bewusst", sagte Bundespräsident Dr. Heinz Fischer am 11.10.
"Dennoch sollten wir bemüht sein, bei diesen ins Grundsätzliche gehenden Fragen nicht das Trennende
in den Vordergrund zu stellen, sondern konsensfähige Positionen zu suchen.
Ausgangspunkt muss sein, dass Österreich ein Rechtsstaat ist und ein Rechtsstaat bleiben muss. Das bedeutet
aber nicht nur, bindende Gesetzesbestimmungen zu beachten, sondern auch die in den Gesetzen vorhandenen Spielräume,
wie z.B. die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, in
fairer Weise anzuwenden. Und es bedeutet weiters, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und die sonst
bestehenden Grundrechtsnormen Richtschnur unserer Politik sein müssen.
Aufsehenerregende Einzelfälle, die besondere Aufmerksamkeit finden, ändern nichts daran, dass es um tausende
Fälle und daher auch um tausende Schicksale von Menschen geht, für die Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit
existieren muss.
Die Einrichtung eines eigenen Asylgerichtshofes, wie sie zuletzt auch vom Nationalrat gefordert wurde, ist zu begrüßen.
Aber auch darüber hinaus gehende Bemühungen um eine Beschleunigung der anhängigen Verfahren sind
notwendig.
Ich bin persönlich überzeugt, dass auch der "Faktor Zeit" eine große Rolle spielt. Und
dass ein großer Unterschied besteht, ob jemand, der sich um Aufenthalt in Österreich bemüht, seit
6 Monaten oder bereits 6 Jahre in unserem Land lebt. Es wäre klug zu prüfen, ob es nicht letzten Endes
wesentlich mehr Vorteile als Nachteile brächte, wenn z.B. Personen, deren Verfahren bereits aus der Zeit vor
dem 1. Jänner 2000 anhängig ist (also gewissermaßen noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammt),
und die unsere Sprache sprechen, Arbeit gefunden haben und sich auch sonst voll integriert haben, in der Regel
Abschiebung nicht mehr fürchten müssen. Damit könnten viele Härtefälle vermieden werden
und die daraus entstehende administrative Entlastung der Behörden könnte für eine umso raschere
Erledigung aller anderen anhängigen Verfahren genutzt werden.
Ich setze Vertrauen in die Fähigkeit unserer Behörden, die bestehenden Gesetze in menschenrechtskonformer
Weise zu vollziehen und ich setze Vertrauen in die gesetzgebenden Körperschaften dort, wo es sich als sinnvoll
und zweckmäßig erweist, zum gegebenen Zeitpunkt eine Weiterentwicklung der Rechtslage in Angriff zu
nehmen.
Ich gehöre einer Generation an, die nicht vergessen hat, dass es Zeiten gegeben hat, wo auch Österreicher
und Österreicherinnen in anderen Ländern Aufnahme gesucht und gefunden haben.
Gemeinsam sollten wir an unseren guten Traditionen gegenüber Menschen in Not festhalten." |
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Hatzl: Bundespräsident Fischer zeigt einen richtigen Weg!
Wien (rk) - Ein kluger, richtiger, wichtiger Beitrag in der aktuellen Diskussion bezüglich Aufenthaltgenehmigungen
ist die Aussage von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, stellte der Wiener Landtagspräsident Johann Hatzl
am 11.10. fest. Bundespräsident Fischer hat recht, am Höhepunkt der politischen Auseinandersetzung in
der aktuellen Aufenthaltsdebatte eine politische Lösung, die besonders humanitären Überlegungen
entspricht, auch zu zeigen. Solche Aussagen muss man von einem aktiven Bundespräsidenten erwarten und die
Politik tut gut daran, möglichst rasch diese Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen. |
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Kössl: Bundesregierung, Nationalrat und Österreicher wollen kein Bleiberecht
Wien (övp-pk) - "Überrascht" ist ÖVP-Sicherheitssprecher Günther Kössl
über die Aussagen von Bundespräsident Fischer. "Denn sowohl die Bundesregierung als auch der Nationalrat
wollen kein Bleiberecht", erinnert der Mandatar an den Regierungsbeschluss im Ministerrat vorige Woche sowie
an den gestrigen Beschluss im Nationalrat. "Die Regierung und der Nationalrat haben sich klar gegen ein Bleiberecht
ausgesprochen, egal ab wie vielen Jahren", so Kössl.
"Auch die Österreicher wollen kein Bleiberecht", betont Kössl und verweist auf die heute in
der "Kronenzeitung" veröffentlichte Umfrage von "market", derzufolge nur 16 Prozent für
ein Bleiberecht sind und 74 Prozent dagegen. Dieser Umfrage nach sind sogar 42 Prozent der Bevölkerung für
eine Verschärfung der bestehenden Gesetze", so Kössl.
"Dass sich der Bundespräsident angesichts dieser Verhältnisse für ein Bleiberecht ab sieben
Jahren ausspricht, ist verwunderlich", betont der Sicherheitssprecher abschließend. |
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Weinzinger: Bundespräsident hat das Problem verstanden
Wien (grüne) - "Wenigstens Bundespräsident Heinz Fischer hat das akute Problem erkannt.
Es ist zu begrüßen, dass sich der Bundespräsident dem Vorstoß der Grünen in Richtung
Bleiberecht anschließt. Fischer liefert einen wichtigen Beitrag in der Diskussion, die endlich auch von Seiten
der SPÖ und der ÖVP in Richtung Voraussetzungen und Verfahren eines Bleiberechts gehen müssen",
erklärte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger. "Es ist zu hoffen, dass damit
vor allem die SPÖ zur Vernunft kommt. Die Grünen haben den bisher einzigen Gesetzesantrag für ein
Bleiberecht vorgelegt und stehen jedenfalls für Verhandlungen im Parlament zur Verfügung."
ÖVP setzt Winkelzüge im Fall Zogaj fort
Die Winkelzüge der ÖVP im Fall Zogaj gleichen einer Groteske. "Bereits bisher hätten
Aufenthaltsdauer und Integrationsgrad bei humanitären Aufenthalten Entscheidungsgrundlage sein müssen.
Die Darstellung von Pühringer und Platter sind daher schlicht falsch und dienen nur dazu, die ÖVP und
den Innenminister aus dem Eck zu bringen." Sollte dies Arigona Zogaj zu einem humanitären Aufenthalt
verhelfen, wäre das erfreulich. "Klar ist, dass eine Trennung der Familie nicht in Frage kommt. Die Familie
soll in Österreich gemeinsam leben dürfen. Das war auch die klare Botschaft von Arigona", so Weinzinger.
All das beweist nur neuerlich, dass es ein rechtsstaatliches und transparentes Verfahren für solche Situationen
geben muss. |
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Weinzinger: FPÖ fordert DNA-Analyse bei Familiennachzug
Wien (fpd) - Die FPÖ fordert den Einsatz der DNA-Analyse als Grundlage für einen Verwandtschaftsnachweis
beim Familiennachzug zur Immigrationskontrolle. "Menschen, die vorgeben, dass sie zu Hause verfolgt werden,
kommen zu uns. In der Realität sind das aber nur Ausnahmefälle und das Asylrecht darf nicht missbraucht
werden", so der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, NAbg. Lutz Weinzinger.
Der FPÖ-Landesparteiobmann verwies in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Entschließungsantrag,
den die FPÖ in der gestrigen Sondersitzung des Nationalrates zum Thema Bleiberecht eingebracht hat. "Das
bekannteste Anwendungsgebiet der DNA-Analyse ist die Verbrechensaufklärung und damit verbunden die Feststellung
der Identität einer Person, doch das generelle Einsatzgebiet ist um einiges weiter und vielschichtiger. Auch
im medizinischen Bereich kommt die DNA-Analyse zum Einsatz, etwa bei der Feststellung von Krankheiten und deren
Ursachen. "Und bei der Ermittlung von Verwandtschaftsverhältnissen nimmt der DNA-Test einen hohen Stellenwert
ein", so Weinzinger.
"Gerade die Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Analyse sollte im Asyl-
und Fremdenwesen in Zukunft Eingang finden. Der Familiennachzug, seit jeher ein großes Problem der österreichischen
Fremdenpolitik, bietet ein perfektes Gelände zur Anwendung der DNA-Tests. Im Asyl- und Fremdenwesen wird leider
von manchen fremden Antragstellern gelogen und betrogen. Die Papiere werden vernichtet, das Alter ändert sich,
die Namen ebenso und die Herkunftsländer wechseln nach Bedarf. Genauso sind die Probleme auch mit den Familien.
Weinzinger erinnerte daran, "dass in Frankreich seit geraumer Zeit über den Einsatz von DNA-Tests als
Verwandtschaftsnachweis zur Immigrationskontrolle diskutiert wurde. Der französische Senat hat diesen Tests
nun als Nachweis der biologischen Verwandtschaft zugestimmt." Laut der Tageszeitung "Die Presse"
vom 5. Oktober 2007 war der Grund für diese Regelung, "dass die praktisch inexistenten oder unzuverlässigen
Zivilstandsregister mancher afrikanischer Herkunftsländer von Zuwanderern nicht genügten".
DNA-Analysen müssen in Zukunft in Österreich eine generelle Voraussetzung für den Familiennachzug
werden und somit für die nach Österreich wollenden Familienangehörigen verpflichtend sein. Die Kosten
für den DNA-Test trägt natürlich der nachziehende Fremde", bekräftigte Weinzinger. |
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Grosz: Fischer hat Asylgesetz protestlos unterschrieben
Wien (bzö) - Als "unübliche und unnötige Einmischung des Bundespräsidenten
in die Tagespolitik", bezeichnet BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz die Empfehlung von Bundespräsident
Fischer ein generelles Bleiberecht einzuführen. "Der Bundespräsident beschädigt mit einer immer
stärkeren Einmischung in die Tagespolitik seine Autorität und was schlimmer wiegt sein Amt. Fischer fungiert
nicht wie einst Bundespräsident Kirchschläger überparteilich und mahnend, sondern seine linke Schlagseite
wird immer ausgeprägter", bedauert Grosz.
Der BZÖ-Generalsekretär erinnert auch daran, dass Fischer in seiner Rolle als Bundespräsident die
derzeitigen Fremdengesetze protestlos mit unterschrieben hat. "Wenn der Herr Bundespräsident jetzt ein
generelles Bleiberecht für Asylwerber fordert, dann ist es sehr seltsam, dass das Staatsoberhaupt sich gegen
die selbst unterzeichneten derzeitigen Gesetze seines Landes wendet, Anlassgesetzgebung befürwortet und die
notwendige Überparteilichkeit verlässt", so Grosz abschließend. |
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