Brüssel (eu-int) - Die Kommission hat heute einen geänderten Vorschlag
angenommen, der zum Ziel hat, die Arbeitskräftemobilität durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung
von Zusatzrentenansprüchen zu erhöhen. In den Vorschlag wurden die meisten Abänderungen des Europäischen
Parlaments vom vergangenen Juni übernommen. Zentrale Punkte sind Mindestanforderungen für einen leichteren
Erwerb von Rentenansprüchen, eine Klärung der Rechte auf Wahrung von Rentenansprüchen, um mobilen
Arbeitnehmern eine angemessene Anerkennung ihrer Rentenansprüche zu garantieren, sowie ein verbesserter und
rechtzeitiger Zugang zu sachdienlichen Informationen. So soll gewährleistet werden, dass Arbeitskräfte
nicht wegen ihrer Mobilität benachteiligt werden.
Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, kommentierte
den Vorschlag: „Der geänderte Text zeigt den festen Willen des Parlaments, des Rates und der Kommission, die
Barrieren niederzureißen, die die Arbeitskräftemobilität in Europa behindern“.
Der Vorschlag folgt den Vorstellungen des Parlaments und konzentriert sich auf zentrale Punkte wie den leichteren
Erwerb von Zusatzrentenansprüchen und klarere Maßnahmen zur angemessenen Anerkennung ruhender Rentenansprüche
mobiler Arbeitkräfte. Die Sorge um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme kommt
auch in der Tatsache zum Ausdruck, dass die Kommission dem Wunsch des Parlaments entspricht, mehr Zeit für
ihre Anpassung an die neuen Regelungen zur Verfügung zu stellen.
Herr Špidla äußerte sich befriedigt über die erzielten Fortschritte und unterstrich, es stelle
eine der größten Herausforderungen für Europa dar, die richtige Balance zu finden zwischen dem
Abbau der Mobilitätshindernisse einerseits und der Aufrechterhaltung eines stabilen, finanziell tragfähigen
Umfelds für die Entwicklung von Zusatzrentensystemen andererseits. Er fügte hinzu: „Die Arbeitskräfte
in die Lage zu versetzen, sich in der EU und auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten frei zu bewegen, ohne
wichtige Betriebsrentenansprüche zu verlieren, ist ein sprechendes Beispiel für aktive ‚Flexicurity’.
Die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte hat mich veranlasst, einen Kompromiss
in der Frage der Übertragung von Zusatzrentenansprüchen und auch die Herausnahme der bereits für
Neuzugänge geschlossenen Rentensysteme aus dem Geltungsbereich der Richtlinie zu akzeptieren. Es ist wichtig,
dass wir diesen entscheidenden Schritt jetzt tun und nicht dadurch, dass wir alle unsere Ziele auf einmal durchzusetzen
versuchen, das Risiko weiterer Verzögerungen eingehen“.
Der vorliegende Vorschlag enthält daher keine Bestimmungen, die die Übertragung betreffen. Die Kommission
akzeptiert die von vielen vertretene Ansicht, dass es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre, Maßnahmen
zur Übertragung von Zusatzrentenansprüchen zu beschließen.
Der Titel des Vorschlags wurde folgendermaßen geändert: „Vorschlag für eine Richtlinie über
die Mindestanforderungen für eine stärkere Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung des Erwerbs
und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen“. Als nächsten Schritt muss die portugiesische Präsidentschaft
versuchen, im Rat Einstimmigkeit über den geänderten Vorschlag zu erzielen; anschließend muss das
Europäische Parlament in zweiter Lesung zustimmen. Wie im Vorschlag angegeben, wird die Kommission die Übertragbarkeitsfragen
im ersten ihrer Berichte erneut prüfen, den sie fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie vorzulegen
hat. |