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Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 %? |
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erstellt am
22. 10. 07
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Hahn:
Bis zu 4000 Studierende mehr sollen Studienförderung beziehen
Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Leistungsstipendiaten profitieren verstärkt
Wien (bmwf) - Die Erhöhung
der Studienbeihilfe um 12 % ist bereits in Kraft. Höchstbeihilfenbezieher, die bisher 606 Euro im Monat erhalten
haben, bekommen nun 679 Euro, der/die Durchschnittsstudierende statt 275 Euro/Monat nun 308 Euro.
Die Zahl der Studierenden, die Studienförderung beziehen ist in den letzten 6 Jahren von rund 34.000 auf 48.000
Studierende gestiegen. Jetzt soll sie weiter steigen – auf bis zu 52.000 Student/innen. Schon heute erhält
jeder 3. Studierende an den Fachhochschulen und jeder 5. Studierende an den Universitäten eine Studienförderung.
Die Ausgaben für Studienförderung sind seit dem Jahr 2000 damit um 66 Mio. Euro auf rund 180 Mio. Euro
gestiegen.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenze, mit besonderer Berücksichtigung der geringen Einkommen (die untere
Grenze wird um 6,35% angehoben) kommen bis zu 4000 Studierende zusätzlich in den Genuss einer Studienförderung.
Die anstehende Novelle zur Ausweitung des Bezieherkreises ist Teil 2 des 2-stufigen Ausbauplans, der im Vollausbau
25 Millionen Euro ausmacht. In Kraft treten soll sie im WS 2008/09.
Qualitativ sollen von der Novelle vor allem Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Leistungsstipendiat/innen
profitieren.
60 Euro für jedes Kind und Zuschlag für Seh-, Hör- und Gehbehinderte
"Ich möchte vor allem einen Akzent für Studierende mit Kindern, für behinderte Studierende
und Berufstätige setzen, weil gerade für diese Minderheiten das Studium teilweise einen Hürdenlauf
darstellt", so Bundesminister Johannes Hahn bei der Pressekonferenz am 22.10.
Künftig soll es für jedes Kind einen 60-Euro-Zuschlag zusätzlich zur Familienbeihilfe und Kindergeld
geben. Bisher wurde nur das erste Kind mit 60 Euro gefördert. Außerdem soll ein zusätzliches Toleranzsemester
für alle nicht schulpflichtigen Kinder bis 6 Jahre angerechnet werden, bisher gab es dieses nur für Kleinkinder
bis 3 Jahre. Die Altersgrenze für den Erhalt von Studienbeihilfe für Studierende mit Kindern wird von
30 Jahren auf maximal 35 Jahren angehoben.
Auch Behinderte Studierende werden verstärkt berücksichtigt. Die Förderungsdauer für Studierende
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird verlängert. Künftig ist die Altersgrenze 35 Jahre,
statt bisher 30 Jahre. Der Bezieherkreis wird ausgeweitet. Seh-, Hör- und Gehbehinderte sollen einen Zuschlag
von 160 bis 420 Euro zusätzlich zur Studienförderung bekommen, wodurch mehr behinderte Studierende ins
Beihilfensystem kommen. Außerdem ist ein zusätzliches Toleranzsemester geplant.
Angleichung Selbstständige/Unselbstständige und Hürdenabbau
Künftig soll es keine Differenzierung der Zuverdienstgrenzen nach Einkunftsart mehr geben. Durch die
Anhebung und Vereinheitlichung der Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfenbezieher/innen auf einheitlich 8.000
Euro sollen mehr Studierende von der Studienbeihilfe profitieren. Unnötige Hürden sollen auch im Studienrecht
beseitigt werden, sowie Hürden im Übergang zwischen Bachelor und Master. Der Studienförderungsanspruch
soll bei Studienwechsel nicht mehr automatisch erlöschen; ein Neuantrag ist damit nicht länger erforderlich.
Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist ein auch nachträglicher Antrag auf Studienförderung möglich.
Die Anrechnung von Studienleistungen im Europäischen Bologna-Raum soll vereinfacht werden. Die Altersgrenze
für den Einstieg ins Masterstudium wird auf 35 Jahre angehoben, wenn vorher das Baccalaureat gefördert
war.
Leistung lohnt sich
Die Ausweitungen der Mittel für Leistungs- und Förderungsstipendien soll im Vollausbau rund 2 Mio. mehr
betragen. Das heißt, bis zu 2.800 zusätzliche Leistungsstipendien können vergeben werden. |
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Broukal fordert Abgeltung der Inflation bei Einkommensgrenzen
"Viele kleine Verbesserungen, aber der große Wurf ist das nicht"
Wien (sk) - SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal sieht im heute von Wissenschaftsminister
Hahn vorgestellten Entwurf zur Reform der Studienbeihilfen eine Fülle von kleinen Verbesserungen, die durchaus
zu begrüßen sind. "Mit einer großen Ausnahme: Die Anhebung der Einkommensgrenze für
den Bezug von Beihilfe ist viel zu gering und gleicht die Inflation bei weitem nicht aus", so Broukal am Montag.
"Seit 1999 wurden die Einkommensgrenzen für den Bezug von Stipendien nicht mehr erhöht; eine Erhöhung
der unteren Grenze um 6,35 Prozent - wie von Hahn vorgeschlagen - ist bei weitem nicht ausreichend, so der SPÖ-Wissenschaftssprecher.
"Dieses Mini-Angebot an die StudentInnen wird für eine Zustimmung der SPÖ im Nationalrat nicht ausreichen."
Die Geldentwertung seit 2000 beträgt rund 15 Prozent. Viele Studierende, die im Jahr 2000 bei gleichem Realeinkommen
locker eine Beihilfe erhalten hätten, bekommen sie jetzt nicht, kritisiert Broukal. "Hahns Argument,
er habe nicht mehr Geld zur Verfügung, ist ein Argument mit Ablaufdatum. Es gilt nur für September bis
Dezember 2008; ab 2009 gibt es ein neues Budget - Hahn ist aufgefordert, bei Molterer die volle Inflationsabgeltung
herauszuverhandeln. Wir schlagen vor, jetzt gleich die volle Inflationsabgeltung ab spätestens Jänner
2009 ins Gesetz zu schreiben."
Broukal sieht im Entwurf des Wissenschaftsministeriums eine Fülle von kleinen Verbesserungen, die in Summe
vielen Studierenden helfen werden. "Insbesondere die bessere Förderung von studierenden Eltern und von
behinderten StudentInnen entspricht langjährigen Forderungen von SPÖ und ÖH. Wir freuen uns, dass
Hahn dem Rechnung trägt." |
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Grünewald: Hahn verkauft Minireförmchen als großen Wurf
Grüne: Studienbeihilfe muss endlich an die Inflation angepasst werden
Wien (grüne) - "BM Hahn verkauft Minireförmchen als großen Wurf und vergisst
dabei die tatsächlich notwendigen Schritte ", kritisiert Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der
Grünen, anlässlich dem von BM Hahn vorgestellten Entwurf zur Reform der Studienbeihilfen. Grundlegend
sei etwa, dass die Studienbeihilfe endlich an die Inflation angepasst werde. "Die als großer Wurf bezeichnete
Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 Prozent liegt deutlich unter der Inflation. Studierende stehen damit weiterhin
vor finanziellen Nöten. Die monatlichen Kosten (z.B. für die Miete) steigen jährlich an, die Studienbeihilfe
aber bleibt gleich", erklärt Grünewald.
Grünewald vermisst konkrete Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf. Die
neue Studierenden-Sozialerhebung zeige deutlich auf, dass erwerbstätige Studierende erhebliche Probleme haben,
die Kriterien für den Studienbeihilfenbezug zu erfüllen. So ist es Studierenden etwa aufgrund beschränkter
Plätze für Pflichtlehrveranstaltungen fast unmöglich ein Studium in Mindestzeit (plus ein Toleranzsemester)
zu absolvieren. "Aus diesen Gründen ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer der Beihilfen um ein
weiteres Toleranzsemester dringend notwendig", fordert Grünewald.
Grünewald begrüßt, dass Hahn Akzente für Studierende mit Kindern setzen will, kritisiert aber,
dass auf den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen an den Universitäten vergessen wird. "Studierende
stehen vor erheblichen Problemen, wenn es um die Vereinbarkeit von Studium und Kinderbetreuung geht. Fast 60 Prozent
der Mütter geben an, dass es aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht oder kaum möglich ist zu studieren.
Neben finanziellen Unterstützungen muss daher Geld für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zur
Verfügung gestellt werden", schließt Grünewald. |
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Darmann: "Nicht viel mehr als ein dünnes Trostpflaster"
BZÖ-Vorschläge zu Studienbeihilfe und Studiengebühren
Wien (bzö) - "Nicht viel mehr als ein "dünnes Trostpflaster" ohne aber über
die soziale Treffsicherheit nachgedacht zu haben, ist die von Wissenschaftsminister Hahn angekündigte Erhöhung
der Studienbeihilfen um 12 Prozent", meinte BZÖ-Wissenschaftssprecher Abg. Mag. Gernot Darmann.
In diesem Zusammenhang präsentierte Darmann folgende Vorschläge des BZÖ zu diesem Themenbereich:
"Für diejenigen, die keine Studienbeihilfe erhalten, ihre Lebens- und Wohnungskosten aber selbst abdecken
müssen, soll es die Möglichkeit eines zinsfreien rückzahlbaren Kredits geben. Damit wären Studierende
nicht automatisch gezwungen, zur Abdeckung ihres Lebens- und Wohnungskosten während ihres Studiums erwerbstätig
zu sein", meinte Darmann.
"So soll auch jede Universität verpflichtet werden, ihre Studien so zu organisieren, daß für
jeden Studierenden ein schnelles und zügiges Durchlaufen des Studienplanes gewährleistet werden kann.
Unter diesen Voraussetzungen würden leistungsbezogene Studiengebühren einen zusätzlichen Anreiz
bieten. So sollten flotten Studenten die Studiengebühren überhaupt erlassen werden. Nur bei Unterschreitung
einer gewissen Mindeststundenanzahl sollen die Gebühren anfallen. Weiters soll es für schnelle Studenten
mit guten Noten - beispielsweise ab einem Notendurchschnitt von 1,5 - noch eine finanzielle Sonderleistungsprämie
geben", schlug Darmann vor.
Diese beiden BZÖ-Vorschläge würden den Studierenden vielmehr bringen, als eine "schwache 12
prozentige Erhöhung der Studienbeihilfen", schloß Darmann. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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