Bürgernahe, qualitätsvolle und kostensparende Justiz durch technische Innovationen
Wien (bmj) - Ohne technische Innovationen läuft in der österreichischen Justiz als moderne
und lernfähige Organisation nichts mehr. Justizministerin Maria Berger erläuterte die vielfältigen
Vorteile gemeinsam mit dem Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer, Klaus Woschnak, und dem
Präsidenten der Oberösterreichischen Notariatskammer, Gerhard Nothegger, bei einer Pressekonferenz am
18.10. in Linz. Im Jahr 2006 erfolgten 2,3 Mio. Eingaben auf elektronischem Weg. "Das sind mehr als 85 Prozent
der Mahnklagen und mehr als 65 Prozent der Exekutionsanträge", betonte Berger. Obwohl Österreich
im Bereich e-government hervorragend abschneidet, sind Verbesserungen geplant, die Grundstücksdatenbank soll
von Grund auf reformiert werden.
"Der verstärkte Einsatz von technischen Innovationen ist insgesamt bedeutend für die Qualitätssicherung
in der Justiz und führt durch die gleichmäßig hohen Standards zu erhöhter Rechtssicherheit",
so Berger. Die technischen Möglichkeiten werden auch dem Anspruch
gerecht, dass BürgerInnen ein Anrecht auf einen möglichst einfachen Zugang zu den Gerichten haben. RichterInnen
können so etwa während einer Verhandlung Personen vernehmen, die vor das ihrem Wohnsitz nächstgelegene,
mit einer Videokonferenzanlage ausgestattete Gericht geladen wurden.
Und: Der Datenhighway der Justiz bringt deutliche Kosteneinsparungen. Sowohl Eingaben an das Gericht als auch die
Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken können elektronisch erfolgen. "Damit wurden 2006 Einsparungen
von über 3,1 Mio. Euro an Portogebühren erzielt, die Tendenz ist dabei steigend", sagte Berger.
EU-Auszeichnung für Österreich
Die bisherige Arbeit der österreichischen Justiz hat auch auf EU-Ebene ihre Anerkennung gefunden. Aus über
300 Bewerbungen hat die Europäische Kommission Österreich im September 2007 beim "European e-Government
Award" für das elektronische Urkundenarchiv der Justiz in Kooperation mit den Archiven "cyberDOC"
der Notare und "Archivium" der Rechtsanwälte ausgezeichnet.
Bisher führte jedes österreichische Gericht einzeln Urkundensammlungen, und zwar ausschließlich
in Papierform. Im Jahr 2006 wurden 353.884-mal Urkunden für Grundbuchs- und Firmenbuchangelegenheiten abgefragt.
Diese werden nun elektronisch aufbewahrt. Pro Dokument wird rund 1 Euro an Personal-, Papier-, Porto-, und Lagerungskosten
eingespart. Das Projekt ist für die Urkundensammlungen des Firmenbuchs und des Grundbuchs abgeschlossen und
soll nun auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.
Projekt "Grundbuch neu"
Das Justizministerium bereitet eine technische Totalreform der Grundstücksdatenbank vor. Bis 2009
wird so eine Vorzeigelösung für eine moderne IT-gestützte Anwendung im öffentlichen Bereich
geschaffen. Grundbuchgesuche werden in Zukunft elektronisch und
standardisiert, und nicht mehr wie bisher ausschließlich in Papierform, an das Gericht übermittelt werden.
Die Beschlussausfertigung bei Gericht wird nach der Reform automatisch erfolgen. Im Endausbau soll die gesamte
Kommunikation mit Parteienvertretern und Großkunden elektronisch erfolgen. |