Berger präsentiert Datenhighway Justiz  

erstellt am
19. 10. 07

Bürgernahe, qualitätsvolle und kostensparende Justiz durch technische Innovationen
Wien (bmj) - Ohne technische Innovationen läuft in der österreichischen Justiz als moderne und lernfähige Organisation nichts mehr. Justizministerin Maria Berger erläuterte die vielfältigen Vorteile gemeinsam mit dem Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer, Klaus Woschnak, und dem Präsidenten der Oberösterreichischen Notariatskammer, Gerhard Nothegger, bei einer Pressekonferenz am 18.10. in Linz. Im Jahr 2006 erfolgten 2,3 Mio. Eingaben auf elektronischem Weg. "Das sind mehr als 85 Prozent der Mahnklagen und mehr als 65 Prozent der Exekutionsanträge", betonte Berger. Obwohl Österreich im Bereich e-government hervorragend abschneidet, sind Verbesserungen geplant, die Grundstücksdatenbank soll von Grund auf reformiert werden.

"Der verstärkte Einsatz von technischen Innovationen ist insgesamt bedeutend für die Qualitätssicherung in der Justiz und führt durch die gleichmäßig hohen Standards zu erhöhter Rechtssicherheit", so Berger. Die technischen Möglichkeiten werden auch dem Anspruch
gerecht, dass BürgerInnen ein Anrecht auf einen möglichst einfachen Zugang zu den Gerichten haben. RichterInnen können so etwa während einer Verhandlung Personen vernehmen, die vor das ihrem Wohnsitz nächstgelegene, mit einer Videokonferenzanlage ausgestattete Gericht geladen wurden.

Und: Der Datenhighway der Justiz bringt deutliche Kosteneinsparungen. Sowohl Eingaben an das Gericht als auch die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken können elektronisch erfolgen. "Damit wurden 2006 Einsparungen von über 3,1 Mio. Euro an Portogebühren erzielt, die Tendenz ist dabei steigend", sagte Berger.

EU-Auszeichnung für Österreich

Die bisherige Arbeit der österreichischen Justiz hat auch auf EU-Ebene ihre Anerkennung gefunden. Aus über 300 Bewerbungen hat die Europäische Kommission Österreich im September 2007 beim "European e-Government Award" für das elektronische Urkundenarchiv der Justiz in Kooperation mit den Archiven "cyberDOC" der Notare und "Archivium" der Rechtsanwälte ausgezeichnet.

Bisher führte jedes österreichische Gericht einzeln Urkundensammlungen, und zwar ausschließlich in Papierform. Im Jahr 2006 wurden 353.884-mal Urkunden für Grundbuchs- und Firmenbuchangelegenheiten abgefragt. Diese werden nun elektronisch aufbewahrt. Pro Dokument wird rund 1 Euro an Personal-, Papier-, Porto-, und Lagerungskosten eingespart. Das Projekt ist für die Urkundensammlungen des Firmenbuchs und des Grundbuchs abgeschlossen und soll nun auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.

Projekt "Grundbuch neu"
Das Justizministerium bereitet eine technische Totalreform der Grundstücksdatenbank vor. Bis 2009 wird so eine Vorzeigelösung für eine moderne IT-gestützte Anwendung im öffentlichen Bereich geschaffen. Grundbuchgesuche werden in Zukunft elektronisch und
standardisiert, und nicht mehr wie bisher ausschließlich in Papierform, an das Gericht übermittelt werden. Die Beschlussausfertigung bei Gericht wird nach der Reform automatisch erfolgen. Im Endausbau soll die gesamte Kommunikation mit Parteienvertretern und Großkunden elektronisch erfolgen.
 
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