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"Online-Durchsuchung" beschlossen |
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erstellt am
18. 10. 07
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Berger:
Im Interesse der Sicherheit
Mit allen rechtsstaatlichen Absicherungen
Wien (sk) - Im Ministerrat wurde am 17.10. der Beschluss zur Onlinedurchsuchung gefasst. Justizministerin
Maria Berger stellte im Pressefoyer fest, dass damit dem Interesse nach mehr Sicherheit Rechnung getragen wurde,
allerdings auch aller rechtsstaatlichen Absicherung wie beim sogenannten "großen Lauschangriff".
Damit können unter bestimmten strengen Regelungen etwa "Trojaner", also Programme, die den Inhalt
von Festplatten untersuchen, eingesetzt werden. Geeinigt habe man sich auch auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe,
in der "insbesonders die technischen Aspekte geklärt werden".
Berger verwies darauf, dass es ja schon früher die Möglichkeit gab, per richterlichen Beschluss Briefe
zu öffnen, oder Telefongespräche abzuhören. Voraussetzung für den Einsatz der neuen Ermittlungsmaßnahmen
sind "Daten, die im Zusammenhang stehen mit der Aufklärung eines mit mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe
bedrohten Verbrechens, einer terroristischen Vereinigung oder einer kriminellen Organisation", erläuterte
Berger. Auch müsse es einen dringenden Tatverdacht, oder Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit terroristischen
Vereinigungen oder kriminellen Organisationen geben, eine Anordnung der Staatsanwaltschaft sowie eine richterliche
Genehmigung.
Wesentlich sei, dass eine effektive präventive, begleitende und nachprüfende Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten
gewährleistet ist. Die Durchführung der gesamten Ermittlung unterliegt der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten.
Es soll geprüft werden, inwieweit das rechtliche Kontrollinstrumentarium, etwa durch den Ausbau des Rechtsschutzbeauftragten,
ausgebaut werden soll.
Die Verhältnismäßigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme muss gegeben sein. Berger verwies hier
darauf, dass schon jetzt der Einsatz des "Großen Lauschangriffs" von Seiten der Behörden im
Zuge der Strafverfolgung zurückhaltend sei. Diese optischen und akustischen Überwachungsmöglichkeiten
würden seit 1999 durchschnittlich in lediglich ein bis zwei Fällen pro Jahr angewendet. Auch gibt es
strenge Regelungen bezüglich der Vernichtung von für die Untersuchung nicht bedeutsamer oder unzulässig
ermittelter Daten. |
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Missethon: Platter bekommt jede Unterstützung
Online-Fahndungen sind wichtiger Schritt gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
Wien (övp-pk) - "Unser Sicherheitsminister Günther Platter bekommt von der ÖVP
jede Unterstützung, die er im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität braucht", so
ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon. Die Online-Fahndungen sind ein wichtiger Schritt für mehr
Sicherheit der Menschen in Österreich. "Die ÖVP steht parat, damit Platter seiner Exekutive Waffengleichheit
mit den Terroristen und Verbrechern verschaffen kann", so der ÖVP-Generalsekretär weiter.
Das Internet ist gerade für Terroristen und die organisierte Kriminalität eine wichtige Plattform. Mit
den Online-Fahndungen können diese Netzwerke durchleuchtet werden. "Es wird Chancengleichheit unserer
Exekutivbeamten mit den Verbrechern hergestellt", so Missethon. Damit hat "Sicherheitsminister Platter
einen weiteren Schritt für mehr Sicherheit in Österreich gesetzt." |
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Pilz: "Überfallsartige Einführung"
Platter erfindet Bedrohung, um Verschärfungen durchzusetzen
Wien (grüne) - Die Grünen wehren sich gegen die überfallsartige Einführung von
Behörden-Trojanern. Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz wirft dem Innenminister vor, "bewusst
und mit falschen Informationen ein Klima der Angst zur schüren, um das Parlament zur Genehmigung weiterer
Überwachungsinstrumente zu nötigen." Platter behaupte ohne jeden konkreten Hinweis, dass in Österreich
ein al Kaida-Neztwerk aufgebaut würde. Er erfinde eine Bedrohung durch al Kaida, um den Kurs der Polizeipolitik
weiter verschärfen zu können, so Pilz. "Damit will er neue Vollmachten zur Handy-Überwachung
und zur Computer-Verwanzung."
Pilz fordert eine schnelle Einberufung des Innenausschusses, in dem Platter drei Fragen beantworten soll:
- Warum schürt der Innenminister mit falschen Hinweisen die Terrorismus-Angst?
- Warum sollen Handys mit IMSI-Catchern ohne richterlichen Befehl überwacht werden?
- Warum soll die Einführung von Behörden-Trojanern noch vor jeder ausreichenden fachlichen und parlamentarischen
Prüfung beschlossen werden?
An die Justizministerin appellierte Pilz, keine neuen Instrumenten vor einer eingeenden parlamentarischen Prüfung
zuzustimmen.
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Zach: Online-Überwachung ist grundrechtswidrig
"Platters-Polizeistaats-Populismus" nimmt kein Ende
Wien (lif) - Die im Ministerrat angekündigte Einführung von Online-Überwachungen durch
"Behörden-Trojaner " wird von LIF-Bundessprecher Alexander Zach klar abgelehnt. Diese neue Überwachungsmaßnahme
sei grundrechtswidrig, stellt Zach fest. "Platters-Polizeistaats- Populismus nimmt kein Ende. Der Innenminister
beschneidet ein weiteres Mal unsere Grundrechte. Er opfert unsere Freiheit, um scheinbare Sicherheit zu gewinnen",
so der Liberale. "Wir werden alle rechtlichen Schritte ergreifen, um diesen neuerlichen Eingriff zu verhindern",
erklärte der LIF-Abgeordnete. "Platters Politik beruht ausschließlich auf abhören oder abschieben
- das ist aber für einen Innenminster zu wenig", so Zach abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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