Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz im Nationalrat beschlossen
Wien (bmwf) - "Österreich war von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Lebensbedingungen
schon immer ein höchst attraktives Land für Wissenschafter/innen und Forscher/innen aus aller Welt. Mit
dem heutigen Gesetzesbeschluss ist Österreich noch attraktiver für Forscherinnen und Forscher und wird
seinem Ruf als Wissenschafts- und Forschungsstandort gerecht", zeigt sich Wissenschaftsminister Johannes Hahn
erfreut anlässlich der am 17.10. im Nationalrat beschlossenen Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Künftig können Forscherinnen und Forscher ohne Beschränkungen und regionale Restriktionen nach Österreich
kommen. Die Gesetzesänderung erlaubt einen quotenfreien Zugang zum Aufenthaltstitel sowie den Rechtsanspruch
auf Titelverlängerung. Die Antragstellung aus dem Inland wird ermöglicht und es muss kein Nachweis für
Unterhalt, Unterkunft oder Krankenversicherung vorgelegt werden. Zusätzlich wird auch den Familienangehörigen
(Ehegatten und Kinder) der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. "Ein wichtiger Impuls um auch im internationalen
Wettbewerb weiterhin bestehen zu können und unser Land als Wissenschafts- und Forschungsbetrieb interessant
zu gestalten", so Bundesminister Hahn.
Für Forscherinnen und Forscher, die sich entschieden haben in Österreich zu bleiben bzw. in der EU zu
arbeiten, ist der Umstieg auf die Niederlassungswilligung "Schlüsselkraft" möglich. Das Verfahren
sichert den Forscherinnen und Forschern ein Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren.
"Mit dem geänderten Ausländerbeschäftigungsgesetz werden erstmals die entsprechenden Rahmenbedingungen
für einen unbürokratischeren Zuzug ausländischer Forscherinnen und Forscher geschaffen", zeigt
sich Wissenschaftsminister Hahn erfreut. |