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"Kindergeld" beschlossen |
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erstellt am
17. 10. 07
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Kdolsky:
Österreich wird in Zukunft noch kinder- und familienfreundlicher
Ein "Familienpaket" geschaffen, das sich sehen lassen kann
Wien (övp-pd) - "Mit dem heutigen Beschluss der Novelle zum Kinderbetreuungsgeld sorgen
wir dafür, dass Österreich einen weiteren großen Schritt auf dem Weg in ein kinder- und familienfreundlicheres
Land macht", erklärte Familienministerin Dr. Andrea Kdolsky bei der Nationalratssitzung am 17.10. Das
Erfolgsmodell Kinderbetreuungsgeld werde mit dieser Novelle deutlich verbessert und vor allem die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf erleichtert. "Mit den drei Varianten bei der Bezugsdauer schaffen wir optimale Rahmenbedingungen,
um einen flexiblen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen. Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim
Kinderbetreuungsgeld auf 16.200 Euro und der Verdreifachung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld,
der vor allem alleinerziehenden Frauen und Männern zur Verfügung steht, erleichtern wir die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie", so Kdolsky. "Und wir geben auch jenen Eltern, deren Kind vor dem 1. Jänner
2008 geboren ist, die Möglichkeit, auf eine der zwei neuen Kurzvarianten umzusteigen."
Für Alleinerzieherinnen und -erzieher wurde eine Besserstellung geschaffen, indem die Zuverdienstgrenze für
den Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss von 5.500,-- Euro auf ebenfalls 16.200,-- Euro angehoben wurde. "Deutlich
mehr Alleinerziehende haben damit die Möglichkeit, den Zuschuss zu erhalten und eine Verbesserung ihrer finanziellen
Situation zu bekommen", betonte Kdolsky. "Gleichbehandlung ist unser oberstes Prinzip, auch im Kinderbetreuungsgeldgesetz.
Und ich möchte nochmals eindrücklich klarstellen, dass im Kinderbetreuungsgeldgesetz keine Benachteiligung
von Alleinerzieher/innen besteht." Diese erhalten, wie alle anderen Elternteile auch, das Kinderbetreuungsgeld
bis zum 30. Lebensmonat des Kindes.
Die künftige Wahlmöglichkeit zwischen den drei Varianten des Kinderbetreuungsgeldbezugs gewährleistet
auch den Alleinerziehenden, das ideale Modell für Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden. Gerade für
diese Personen ist es besonders bedeutsam, den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren und damit langfristig gesehen,
für die eigene soziale Absicherung sorgen zu können.
Die Intention des Kinderbetreuungsgeldes umfasst laut Kdolsky drei große Themenbereiche: Erstens die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu fördern, zweitens mehr Väter zur Kinderbetreuung zu animieren und drittens,
den Kindern, insbesondere in den ersten Jahren, ein Aufwachsen zu ermöglichen, das den Müttern und Vätern
als das am besten geeignete für ihr Kind erscheint. "Dass die eigene Familie, die Eltern, hier einen
besonderen Stellenwert haben, das bestätigen auch die neuesten entwicklungspsychologischen Forschungen. Eltern
brauchen vor allem die Chance, ihren Beruf mit der Familie zu vereinbaren und keine finanziellen Benachteiligungen",
so die Familienministerin.
Mit der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldbezuges, aber auch der Einschleifregelung, wird den individuellen
Bedürfnissen der Erwerbstätigen aber auch den Gegebenheiten in den verschiedenen Berufssparten entsprochen,
so Kdolsky weiter. Bei der Einschleifregelung wird künftig bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze nur
noch jener Betrag zurückgefordert, der über die Zuverdienstgrenze bezogen wurde. "Wir leben in einem
Rechtsstaat und haben österreichische Gesetze. Als Bundesministerin dieses Landes habe ich österreichische
Gesetze nicht nur zu leben, sondern entsprechend umzusetzen. Die Vorwürfe, die hier mancherorts fallen, beziehen
sich auf ein gültiges Bundesgesetz, das von österreichischen Staatsbürger/innen einzuhalten ist",
stellte Kdolsky fest.
Mit der Regelung der Zuverdienstgrenze wird sichergestellt, dass Eltern auch noch ausreichend Zeit für ihre
Kinder haben. Mit dem Wegfall der Zuverdienstgrenze wäre automatisch Anreize vor allem für Väter
entfallen, einige Zeit für die Betreuung seines Kindes beruflich zurückzustecken. "Des Weiteren
erlaubt auch die angespannte budgetäre Situation des Familienlastenausgleichsfonds keine Maßnahmen zu,
die 300 Millionen Euro pro Jahr durch den Wegfall der Zuverdienstgrenze beinhaltet. Trotz der Situation des Familienlastenausgleichsfonds
schlagen wir jedoch eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze vor, eine Steigerung die weit über der Entwicklung
der Löhne und Gehälter und damit der Lohnsteuerbemessungsgrundlage liegt", so Kdolsky.
"Wir haben hier ein Familienpaket geschaffen, das sich sehen lassen kann. Jetzt müssen wir auch sehr
stark an die Menschen appellieren, damit wir auch familienfreundlich leben", so die Familienministerin abschließend. |
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Bures: Kindergeldflexibilisierung bringt wesentliche Verbesserungen für Familien
Fehlende Arbeitszeitreduktion ist "Wermutstropfen" bei Kindergeldreform
Wien (SK) - "Ich habe mir fest vorgenommen, dass sich Frauen in Zukunft nicht mehr entscheiden müssen,
ob sie Kinder wollen oder im Beruf bleiben wollen", betonte SPÖ-Frauenministerin Doris Bures am 17.10.
im Nationalrat. Nicht mehr das "Entweder-Oder sondern das Sowohl-als-auch" müsse im Mittelpunkt
für Familien stehen. "Daher freue ich mich, dass wir heute einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung
beschließen können", so Bures. Es sei gelungen, ein "altes, starres Modell" zu flexibilisieren,
das in vielen Fällen zu Lasten der Frauen gegangen sei. Nun schreibe der Staat nicht mehr vor, wie lange eine
Frau zu Hause zu bleiben habe, sondern es sei möglich, selbst zu wählen.
Bures nannte eine aktuelle Studie, die besage, dass für Frauen der Beruf wichtig und selbstverständlich
sei. "Frauen empfinden sich nicht mehr als Zuverdienerinnen, sondern sie wollen sich eine Grundlage für
ein selbstbestimmtes Leben schaffen", betonte die Frauenministerin. Es gebe jetzt drei Varianten beim Kindergeld,
erläuterte die Ministerin, wobei die letzten beiden Varianten "in Einklang mit dem Arbeitsrecht"
stehen würden. Das alte Kindergeld habe es nur jeder zweiten Frau ermöglicht, wieder in den Beruf einzusteigen
und dies oftmals zu schlechteren Bedingungen.
Die erste Variante, nämlich der hohe Bezug über eine kurze Dauer, soll auch ein Anreiz für die Väter
bieten, erläuterte Bures. "Mir als Frauenministerin ist es wichtig, dass das Erziehen und Großziehen
von Kindern nicht nur den Frauen überlassen bleibt." Jetzt würde auch den Vätern "ein
ehrliches Angebot" vorgelegt werden, "die wunderbare Erfahrung" der Kinderbetreuung zu machen.
Als "Wermutstropfen" bezeichnete Doris Bures, dass es in den Verhandlungen nicht gelungen sei, eine Arbeitszeitreduktion
für KindergeldbezieherInnen durchzusetzen, allerdings sei hier "das letzte Wort noch nicht gesprochen".
Wichtig sei auch, "dass wir nicht am halben Weg stehen bleiben". Deshalb freue sie sich, dass man nun
die Kindergartenoffensive gestartet habe. "Ich bin froh, dass wir heute den ersten Schritt zur Verbesserung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen und in Bälde den Zweiten", so Bures abschließend.
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Westenthaler: Abzocken, tricksen und abkassieren
BZÖ fordert Müttergehalt
Wien (bzö) - Scharfe Kritik an der SPÖ übte BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler
am Beginn seiner Rede zum neuen Kindergeldgesetz. "Die SPÖ tritt für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze
ein, ist die größere Regierungspartei, stellt den Bundeskanzler und scheitert wieder einmal. Mit der
Zuverdienstgrenze als festgeschriebener Ungerechtigkeit zieht keine soziale Wärme, sondern noch mehr Kälte
in Österreich ein", so Westenthaler, der sich massiv für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze einsetzt.
"Mit dem Rückzahlungsraubzug der beiden Ministerinnen Kdolsky und Bures, werden nicht wie behauptet "nur"
einige hundert Familien zur Rückzahlung des Kindergeldes gezwungen, sondern bisher sind über 1.500 Rückzahlungsforderungen
ausgesendet worden. Hier werden Familien abkassiert die großteils an der sozialen Grenze leben und in ihrer
Existenz bedroht sind", bekräftigt der BZÖ-Klubobmann.
Westenthaler konfrontierte die beiden Ministerinnen Bures und Kdolsky mit zwei tragischen Fällen: Familie
M. aus Niederösterreich: Frau M. war 2001 und 2002 bei einer Firma beschäftigt die in Konkurs gegangen
ist, erhielt dann 2003 die ihr zustehenden Gelder aus den vergangenen Jahren rückwirkend aus dem Ausgleichsfonds
und hat dadurch die Zuverdienstgrenze überschritten. 2004 kam hier noch eine tragische Krebserkrankung hinzu.
Mittlerweile ist die Mutter auch arbeitslos geworden und erhält einen Rückzahlungsbescheid beim Kinderbetreuungsgeld
in der existenzbedrohenden Höhe von 5.303,45 Euro. Das BZÖ hat diesen Fall an die Öffentlichkeit
gebracht und einen Tag später hat die Gebietskrankenkasse ihre Forderungen zurückgezogen - ein klarer
Erfolg für den Einsatz des BZÖ als Anwalt der Familien, Frauen und der Kinder . Oder die Familie A. aus
Kärnten wo der Familienvater Überstunden leisten musste, um die Behandlungskosten des nach einer Frühgeburt
um sein Leben kämpfenden Säuglings finanzieren zu können und deshalb die Grenze für den Zuschuss
zum Kindergeld zurückzahlen soll. "Kdolsky verlangt von dieser Familie 3.005 Euro zurück, die diese
Menschen einfach nicht haben und das obwohl gerade die ÖVP hier tief gespalten ist. Wo sind denn die Abgeordneten
Brinek, Amon und Leitl, wo sind den die ÖVP-Landesparteien aus Wien und der Steiermark, die sich in den letzten
Wochen für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze eingesetzt haben?", fragt sich Westenthaler.
Westenthaler kritisierte auch "den Schmäh mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze. Denn bei den bisherigen
14.600 Euro Grenze hat es eine 15prozentige Härteklausel gegeben, was in Wahrheit eine Zuverdienstgrenze von
16.790 bedeutet hat. Mit der Neuregelung wird die Zuverdienstgrenze real um 590 Euro gekürzt. So verlieren
die Eltern auch bei den kürzeren Bezugsmodellen für das Kinderbetreuungsgeld mindestens 600 Euro. Jedes
Hütchenspiel ist seriöser als die Jubelmeldungen der Bundesregierung, die ihren Raubzug gegen die Familien
ungerührt fortsetzt", bekräftigt Westenthaler.
Das BZÖ fordert im Gegensatz dazu eine Stärkung der Familien. "Wir müssen auch viel stärker
die Leistungen der Mütter im Haushalt anerkennen. Für diese rund 480.000 Haushaltsmanager fordert das
BZÖ ein Müttergehalt mindestens in der Höhe des Mindestlohnes von 1.000 Euro. Als nicht wie die
Bundesregierung die Familien abzocken, tricksen und abkassieren, sondern für die Familien arbeiten",
so Westenthaler abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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