Am Wochenende kommt der Schnee   

erstellt am
17. 10. 07

Höchste Zeit für Frostschutz und Winterreifen – Wintereinbruch überrascht Autofahrer alle Jahre wieder
Wien (öamtc) - Der aktuelle Wetterbereicht kündigt für das Wochenende Schnee bis in tiefe Lagen an. Jedes Jahr aufs Neue überrascht der erste Wintereinbruch die Autofahrer: Unfälle auf schneeglatter Fahrbahn oder hängengebliebene Fahrzeuge sind häufig die Folge. Wer haftet nach einem Unfall mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn? Ab welchen Temperaturen benötigt man Winterreifen? Wann ist Zeit für Frostschutz & Co? Der Winter schreibt seine eigenen Gesetze, die ÖAMTC-Experten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:

* Wann ist Zeit für Winterreifen?
Auch wenn es in Österreich keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt, rät der ÖAMTC von Oktober bis Ostern auf Winterreifen umzurüsten. Wer noch nicht umgesteckt hat, sollte das spätestens jetzt tun, um nicht vom ersten Schnee überrascht zu werden. Die Gummimischungen von Winterreifen sind speziell für die kalte Jahreszeit konstruiert und bieten aufgrund ihrer vielen Lammellen ein deutliches Sicherheitsplus gegenüber Sommerreifen.

* Ab welchen Temperaturen sind Scheibenwischer und Kühlflüssigkeit mit Frostschutz zu versehen?
Wenn es draußen kalt wird und man drinnen die Heizung aufdreht, ist der richtige Zeitpunkt zur Beimengung von Frostschutzmittel zu Scheibenwischer- und Kühlflüssigkeit. Bei Temperaturen um null ist es meist schon zu spät. "Bei null Grad beginnt Wasser zu frieren. Spätestens ab dann kann es im Fahrzeug haarig werden, weil sich alle Flüssigkeiten, die auf Wasser basieren, nicht mehr bewegen wollen", erklärt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix.

* Batterie und Stromversorgung
Worauf ist bei Minusgraden zu achten bevor man losfährt?

Im Winter wird die Batterie durch die niedrigeren Temperaturen stärker beansprucht. Hat es Grade unter null und der Motor ist angesprungen, nimmt die Batterie zunächst keinen Strom an. "Sie braucht ein paar Minuten Zeit, bevor sie von der Lichtmaschine geladen wird. Je tiefer die Temperaturen sinken, umso dramatischer wird es, vor allem Kurzstreckenfahrer können hier Probleme bekommen", sagt Stix. Der Experte empfiehlt, ab und zu längere Fahrten einzuplanen, nur so kann eine ausreichende Stromversorgung gewährleistet werden.

Macht ein Fahrzeug bei tieferen Temperaturen immer wieder Probleme und lässt sich schwer starten, sollten Verbraucher, die bei der Zündung Strom benötigen, wie Gebläse, Radio oder Sitzheizung vor dem Starten deaktiviert werden. Alles auf einmal beansprucht die Batterie zu sehr. "Besser zuerst die Scheibe freimachen, dann die Sitzheizung aktivieren und zu guter Letzt das Radio einschalten", rät der ÖAMTC-Experte.

Der Winter schreibt seine eigenen Gesetze. Nach Unfällen auf Eis- oder Schneefahrbahnen kommt immer wieder die Frage auf, wer nach einem "Crash" auf schneeglatter Fahrbahn mit Sommerreifen haftet?

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt: "Bei einem Unfall auf schneeglatter Fahrbahn mit Sommerreifen bleibt der Versicherungsschutz aufrecht. Die Haftpflichtversicherung muss in jedem Fall zahlen und kann keine Regressansprüche an den Fahrzeugbesitzer stellen." Auch die Kaskoversicherung kann nur dann aussteigen, wenn dem Autolenker weitere grobe Unachtsamkeiten nachgewiesen werden können. Etwa dann, wenn der Lenker bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen viel zu schnell unterwegs war. Das sollte aber nicht als Freibrief gesehen werden, weil Fahren im Winter mit Sommerreifen immer ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Informationen: http://www.oeamtc.at
 
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