Mehr Rechtssicherheit für AbsolventInnen, Abstimmung des Gesetzesentwurfs mit Universitäten
und StudentenvertreterInnen
Wien (bmj) - Studenten, die in Österreich ein rechtswissenschaftliches Studium beginnen, sollen
die Garantie haben, dass sie mit ihrem erfolgreichen Studienabschluss die Voraussetzungen für eine Berufslaufbahn
in den klassischen Rechtsberufen erfüllen. Das geplante Berufsrechtsänderungsgesetz schafft erstmals
transparente und verlässliche Voraussetzungen für den Berufszugang zu den klassischen Rechtsberufen in
Österreich. Zu den klassischen Rechtsberufen zugelassen ist jeder Absolvent, der ein rechtswissenschaftliches
Studium mit einer Mindestdauer von vier Jahren erfolgreich abschließt und dabei Prüfungen aus verschiedenen
rechtswissenschaftlichen Wissensgebieten im Umfang von mindestens 150 ECTS-Punkte absolviert.
Der Gesetzesvorschlag verbessert die Rechtssituation der AbsolventInnen: Erstens werden ihre Jobchancen nach erfolgreicher
universitärer Ausbildung gesichert. Zweitens schützt die Gesetzesnovelle österreichische AbsolventInnen
auch insofern als AbgängerInnen ausländischer Universitäten ohne entsprechenden Qualifikationen
im österreichischem Recht nicht für die klassischen Rechtsberufe in Österreich zugelassen werden.
Derzeit erarbeitet das BMJ in enger Kooperation mit VertreterInnen aller österreichischen Fakultäten
eine Regierungsvorlage, die am 7.11.2007 in den Ministerrat eingebracht werden soll. Nächste Woche finden
ebenfalls weiterführende Gespräche mit StudentenvertreterInnen statt.
Die Regelungen im Detail
- Wirksam nur für Studienanfänger ab dem WS 2009/2010: Die geplante Gesetzesänderung betrifft
niemanden, der jetzt schon Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität studiert. Sie gilt
erst für StudienanfängerInnen im Wintersemester 2009/10. Bereits begonnene oder überhaupt schon
abgeschlossene rechtswissenschaftliche Studien sind daher nicht betroffen.
- Rechtsstudium auch künftig an allen Jus-Fakultäten in Österreich: Das BMJ geht nach Gesprächen
mit den Universitäten davon aus, dass nur einzelne Fakultäten - wenn überhaupt - minimale Änderungen
ihrer Studienpläne vornehmen müssen. Alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten erhalten ausreichend
Zeit, um diese minimalen Nachbesserungen vorzunehmen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch nach der
Gesetzesänderung jede österreichische Jus-Fakultät ein Studium anbieten wird, das den AbsolventInnen
die Berufslaufbahn einer Rechtsanwältin oder eines Notars ermöglicht.
- Mehr Flexibilität: Zu den klassischen Rechtsberufen zugelassen ist jeder Absolvent, der ein rechtswissenschaftliches
Studium mit einer Mindestdauer von vier Jahren erfolgreich absolviert – es spielt dabei keine Rolle, ob es sich
um einen Mag.iur. oder einen MA oder einen anderen akademischen Grad handelt. Dadurch erhalten die Universitäten
mehr Gestaltungsspielraum und Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Studienpläne.
- Auslandsaufenthalte werden gefördert: Bei der Zulassung zu den klassischen Rechtsberufen werden erstmals
auch Studienzeiten an einer ausländischen Universität bis zu sechs Monaten berücksichtigt. Dies
ist der Fall, wenn beispielsweise ein MA oder LLM Programm erfolgreich absolviert wurde.
|