Einigung zur Bekämpfung von Sozialversicherungsbetrug am Bau   

erstellt am
29. 10. 07

Spitzen der Bauverbände bekennen sich zu systematischer Bekämpfung von Schwindelfirmen
Wien (pwk) - Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, haben sich die Sozialpartner auf einen Vorschlag zur Bekämpfung von Schwindelfirmen zur Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen geeinigt. Bundesinnung Bau und Fachverband der Bauindustrie haben an diesem Modell wesentlich mitgewirkt und bekennen sich zu dieser Lösung, da dadurch sowohl ein fairer Wettbewerb gewährleistet als auch das Plündern der Sozialtöpfe verhindert wird.

Nach dem vorliegenden Entwurf kann sich der Generalunternehmer bei der Auszahlung des Werkvertragsentgelts an seinen Subunternehmer via Internet vergewissern, ob der Subunternehmer von der Sozialversicherung als unbedenklich eingestuft ist. Ist das der Fall, so ist der Generalunternehmer von einer Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge seines Subunternehmers befreit. Für den Generalunternehmer entfällt die Haftung ebenso, wenn er einen (noch festzulegenden) Prozentsatz des Werkvertragsentgelts direkt auf das Sozialversicherungskonto des Subunternehmers überweist. Falls weder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung noch eine Direktüberweisung der Sozialversicherungsbeiträge vorliegt, haftet der Generalunternehmer bei Insolvenz seines unmittelbaren Subunternehmers. Da das Modell auf alle Bauleistungen anwendbar ist, die auch unter das sgn. "Reverse Charge System" im Umsteuerrecht fallen, ist es nicht notwendig, den Anwendungsbereich neu zu festzulegen und Abgrenzungsfragen zu definieren.

Fachverbandsobmann Dr. Hans Peter Haselsteiner und Bundesinnungsmeister Ing. Johannes Lahofer zeigen sich zufrieden, dass man von der ursprünglich geforderten, verschuldensunabhängigen Generalunternehmerhaftung Abstand genommen hat. Sie begrüßen, dass in den Verhandlungen die Alternativvorschläge der Bauwirtschaft für ein intelligentes und gleichzeitig sicheres System gegen den Abgabenbetrug erkannt und weitestgehend akzeptiert wurden. Die Obmänner der Bauverbände sind zuversichtlich, dass es jetzt neben der legistischen Umsetzung auch noch gelingt, sich mit der Sozialversicherung auf einfache und unbürokratische Abwicklungsmodalitäten zu einigen.
 
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