Wien (bgf) - "Innerhalb von nur 10 Monaten ist es gelungen sowohl ein
europaweit vorbildliches Tiertransportgesetz als auch eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes erfolgreich
auf den Weg zu bringen", sagte Tierschutzministerin Andrea Kdolsky am 03.11. "Mit dem neuen Tierschutzgesetz,
das am 31.10. den Ministerrat passierte, sagen wir der sogenannten "Hundemafia" den Kampf an. Skrupellose
Tierhändler, vielfach aus den östlichen Nachbarstaaten, verkaufen Hundewelpen und andere Tierarten aus
Kofferräumen oder in Schachteln und setzen dabei bewusst auf Mitleid und Hilfsbereitschaft der potenziellen
Käufer. Um diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben, habe ich bereits Ende September eine Novelle zum Tierschutzgesetz
in Begutachtung geschickt, die bis Jahresende durch den Nationalrat beschlossen werden kann."
Die Novelle verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in öffentlich zugänglichen
Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen und Versteigerungen. Weiters werden künftig ausgewählte
Zoofachhandlungen für den Verkauf von Hunden und Katzen zugelassen. Durch die verpflichtende Nennung eines
Betreuungstierarztes, der für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und deren tierschutzkonforme
Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet, soll der Bedarf in geregelte Bahnen gelenkt werden.
Die Novelle sieht außerdem eine Kennzeichnung ("Chippflicht")von Hunden vor. Ziel ist der Aufbau
einer österreichweiten Datenbank für Hunde in der bestehende Anbieter, Zuchtverbände oder Tierärzte
als behördlich anerkannte Meldestellen ihre Serviceleistungen anbieten können.
"Mit dem novellierten Tierschutzgesetz machen wir auch einen wichtigen Schritt gegen sogenannte Qualzüchtungen.
Die neue Regelung sieht eine genaue Determinierung von Qualzüchtungen vor und wird damit die züchterischen
Freiheiten im Sinne des Tierschutzes einschränken", so Kdolsky. "Elektrisierende Dressurgeräte
werden ebenso verboten, wie die Ausstellung kupierter Hunde im In- und Ausland."
Neben diesen rigorosen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich der Zucht und des Verkaufs sei das zweite wesentliche
Element des Maßnahmenpaketes die Informationsarbeit. Die Novelle sieht deshalb vor, dass Züchter und
Tierhändler vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes Beratungsgespräch führen müssen.
"Als weiteren Teil der Informationsoffensive werde ich eine Plattform einrichten, an der sich Tierärzte,
Tierschutzombudsleute, Behördenvertreter aber auch Tierschutzvereine sowie Medien beteiligen sollen."
Ziel sei ein Austausch zwischen Organisationen, um in einer gemeinsamen Aktion auf Problemfelder hinzuweisen, Informationsmaterialien
zu erstellen und diese auch zu verbreiten, um so das Interesse der Bevölkerung auf wichtige Themen des Tierschutzes
zu lenken.
"Tierschutz und der richtige Umgang mit Tieren muss natürlich schon sehr viel früher ansetzen. Daher
ist es mir auch ein aufrichtiges Anliegen, das bereits im Jahr 2006 initiierte Projekt "Tierschutz macht Schule"
weiter zu unterstützen und mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern. Schließlich
ist dieser respektvolle Umgang mit Heim- und Nutztieren von Kindesalter an ein wesentliches Qualitätskriterium
unserer Gesellschaft", so die Tierschutzministerin abschließend. |