Kdolsky:
Wichtiger Schritt zur Entlastung chronisch Kranker und von Pensionisten
Wien (bmgfj) - "Als wichtigen Schritt zur Entlastung chronisch Kranker und von Pensionisten",
bezeichnete Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky am 31.10. den Beschluss der ASVG-Herbst-Novelle durch den Ministerrat.
Als wesentliche Eckpunkte dieser Novelle nannte die Gesundheitsministerin die im Regierungsprogramm verankerte
Rezeptgebührendeckelung bei zwei Prozent des jährlichen Nettoeinkommens, die moderate Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozentpunkte zur Absicherung der Liquidität der Krankenversicherungsträger
sowie die Zielbestimmung, wonach der Hauptverband der Sozialversicherungsträger zur finanziellen Absicherung
der Gebietskrankenkassen in der Trägerkonferenz bis zum 30. Juni 2008 konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
und Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausmaß von 150 Mio. Euro zu beschließen
hat.
"Von der neuen Rezeptgebührendeckelung, die zusätzlich zu den bestehenden Befreiungen eingeführt
wird, werden nach Prognosen des Hauptverbandes rund 300.000 Personen profitieren", so Kdolsky. Überwiegend
seien dies Pensionisten, deren Einkommen knapp über den Ausgleichszulagen-Richtsätzen liege, und chronisch
Kranke mit hohem Medikamentenverbrauch. "Personen mit einem Nettoeinkommen von 1.000 Euro monatlich werden
in Zukunft nicht mehr als 240 Euro pro Jahr an Rezeptgebühren zahlen. Im Vergleich zur jetzigen Situation
ist das eine Ersparnis von bis zu 160 Euro pro Jahr."
Die moderate Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozentpunkte bedeute bei einem Einkommen von
1.000 Euro einen monatlichen Mehraufwand von 1,50 Euro. "Für die Gebietskrankenkassen ergeben sich dadurch
Mehreinnahme von rund 160 Mio. Euro ab dem Jahr 2008 zur Absicherung der Liquidität", sagte Kdolsky.
In diesem Zusammenhang wies die Gesundheitsministerin darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen laut
Regierungsprogramm Maßnahmen zur Effizienzsteigerungen im selben finanziellen Ausmaß zu beschließen
haben. In den Übergangsbestimmungen zum ASVG sei deshalb eine Zielbestimmung enthalten, wonach der Hauptverband
in der Trägerkonferenz bis zum 30. Juni 2008 konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostendämpfung
in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausmaß von 150 Mio. Euro zu beschließen habe. "Dadurch
soll in Entsprechung des Regierungsprogrammes sichergestellt werden, dass nicht nur einseitig die Beitragsanhebung
und damit eine Belastung der Versicherten erfolgt, sondern auch Effizienzmaßnahmen im gleichen Ausmaß
konkret gesetzt werden", so Kdolsky. |