Künftig Verbot von Alkoholverkauf im Handel, Kontrollpflicht für
Ausweise und höhere Strafen
Wien (bmwa) - "Beim Koma-Trinken junger Menschen haben wir es mit einem Phänomen zu tun,
das wir nach besten Kräften bekämpfen müssen", erklärt Wirtschafts- und Arbeitsminister
Martin Bartenstein. Daher setzt der Wirtschaftsminister nun Maßnahmen im Rahmen der Gewerbeordnungs-Novelle,
die am 31.10. vom Ministerrat beschlossen wurde.
Die 3 Maßnahmen:
1. Ausweitung des Alkoholverkaufsverbotes
Das Verkaufsverbot von Alkohol wird auf den Handel, also etwa Supermärkte und Tankstellenshops, ausgeweitet.
Bisher bestand dieses Alkoholsverkaufsverbot laut Gewerbeordnung in Gasthäusern oder auf Zeltfesten.
2. Generelle Ausweispflicht
Der Wirt oder Händler bzw. deren Mitarbeiter müssen Ausweise Jugendlicher kontrollieren, wenn auch nur
der geringste Zweifel besteht, dass das Mindestalter des Jugendlichen noch nicht erreicht ist. Der Ausweis muss
selbstverständlich ein möglichst fälschungssicherer sein.
3. Einführung einer Mindeststrafe und Erhöhung der Höchststrafe
Künftig wird es eine Mindeststrafe in Höhe von 180 Euro geben. Das sind 5 Prozent der Maximalstrafe,
die ebenso erhöht wird: von 2.180 auf 3.600 Euro. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession. Dazu
ist es bisher fast nie gekommen.
„Vor allem ist auch die Kotrolle notwendig. Es bedarf einer Intensivierung der Schwerpunktaktionen. Dazu wird es
eine Weisung meinerseits an die Landeshauptleute geben, damit die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden
stärker und öfter kontrollieren", kündigt Bartenstein an.
Bartenstein hält den Jugendschutz in seiner derzeitigen Form für einen "zahnlosen Tiger". "Altersgrenzen
für harte Getränke liegen in Burgenland, Wien, Niederösterreich und Vorarlberg bei 16 Jahren, in
den übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. Die Ausweispflicht sei nicht einheitlich geregelt, und wenn,
dann handle es sich eher um eine schwammige Bestimmung. "Nun wird es eine Zange geben zwischen Länder-
und Bundesgesetzgebung, Jugendschutz und Gewerberecht."
Die Novelle der Gewerbeordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. |