Kinderbetreuungsgeld und UWG passieren Länderkammer  

erstellt am
02. 11. 07

Grenzüberschreitende ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung beschlossen
Wien (pk) - Der erste Punkt der Tagesordnung des Bundesrates am 31.10. betraf die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Bundesrätin KONRAD (G) nannte die Änderungen angesichts der vielen Rückzahlungsforderungen für notwendig, dennoch kritisierte sie den Inhalt der Neuerungen. Ein Großteil der offenen Fragen bleibt für sie ungelöst. Obwohl die Flexibilisierung positiv zu bewerten sei, so Konrad, bedauere sie es, dass es nicht möglich sein werde, innerhalb der Varianten während der Laufzeit des Kinderbetreuungsgeldes zu wechseln. Dies wäre deshalb von Vorteil, weil sich in einem solchen Zeitabschnitt die Lebensumstände ändern können. Konrad bemängelte auch die Tatsache, dass für AlleinerzieherInnen nur die kürzere Variante vorgesehen ist. Auch werde die soziale Elternschaft nicht anerkannt, obwohl die klassische Familie nur mehr selten existiere, so ein weiterer Kritikpunkt der Grünen Bundesrätin. Nicht nachvollziehbar ist für sie auch die Bestimmung, wonach bei kürzerem Bezug weniger Geld zusteht. Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze hält Konrad für ungenügend, weil sie für jene Frauen mit gut bezahlter, qualifizierter Arbeit Probleme bereitet. Ihrer Meinung nach würde daher eine Arbeitszeitbegrenzung mehr Sinn machen. Konrad sprach sich abschließend grundsätzlich für einkommensabhängiges Karenzgeld aus.

Bundesrätin BLATNIK (S) begrüßte die geplanten Änderungen, da damit aus ihrer Sicht ein starres Modell flexibilisiert wird, das zu Lasten von Frauen und Familien gegangen ist. Blatnik sieht in dieser Novelle jedoch nur einen ersten Schritt zur Verbesserung, dem mehrere folgen müssten. Das ist nur ein Reformbeginn, sagte sie. Als Fortschritt bezeichnete sie die Tendenz des Gesetzes, den Eltern Wahlmöglichkeiten zu geben. Von nun an gebe nicht mehr der Staat vor, wie lange man zu Hause bleiben muss. Wichtig sei auch, dass die Väter mehr Möglichkeiten erhalten, sich an der Familienarbeit zu beteiligen, und die Chancen für den Wiedereinstieg in den Beruf für die Frauen steigen werden. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze mit der Einschleifregelung stelle eine wesentliche Verbesserung dar, da im gegebenen Fall nur mehr der überschrittene Betrag zurückgezahlt werden muss. Auch werde sich die Vereinheitlichung der Zuständigkeiten positiv auswirken. Blatnik zeigte sich auch froh über die Kindergartenoffensive des Bundes und kritisierte in diesem Zusammenhang scharf Landeshauptmann Haider und Landesrat Dörfler, die die Kinderbetreuungsplätze nicht ausweiten wollen. Das sei eine "Zumutung" für die Kärntner Familien, so Blatnik, das in Kärnten propagierte Babygeld lediglich eine Kosmetik. Es genüge nicht, Familien mit finanziellen Unterstützungen abzuspeisen, wesentlich sei die Vereinbarung von Beruf und Familie, betonte die Bundesrätin.

Bundesrat MITTERER (o.F.) wies die Vorwürfe seiner Vorrednerin gegenüber Kärnten zurück. In Kärnten gebe es genug Kinderbetreuungsplätze, stellte er fest. Österreich nehme in Bezug auf die Familienförderung eine Vorbildfunktion ein und das Kinderbetreuungsgeld, das vom Kinderscheck in Kärnten ausgegangen sei, habe dazu viel beigetragen. Er verteidigte die ehemaligen Minister Haupt und Haubner, die die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nicht kontrollieren wollten, weil diese Grenze gegen die Intention des Gesetzes, nämlich eine völlig freie Wahl, gewesen sei. Mitterer bekräftigte, aus diesen Gründen auch gegen die Zuverdienstgrenze zu sein. Im übrigen führe die Novellierung zu Ungleichbehandlung und zeichne sich durch Unübersichtlichkeit aus, so sein Urteil. Aus dem Gesetz spreche soziale Kälte, und deshalb könne er nicht zustimmen.

Bundesrätin GANSTERER (V) bezeichnete die Novellierung als eine Verbesserung in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie biete auch Anreize für Väter, wenigstens eine gewisse Zeit beim Kind zu bleiben. Was die Zuverdienstgrenze betrifft, so ist Gansterer als Unternehmerin nicht ganz glücklich damit, da man den Umsatz nicht immer beeinflussen könne. Ihr Anliegen wäre es daher, von einer Entnahmegrenze zu sprechen. Grundsätzlich meinte Gansterer, man dürfe nicht immer über die finanziellen Belastungen durch Kinder sprechen, sondern Aufgabe der Politik sei es auch, mehr Mut und mehr Lust auf Kinder zu machen.

Bundesrätin MÜHLWERTH (o.F.) erinnerte daran, dass das Kinderbetreuungsgeld den Müttern die Möglichkeit bieten sollte, länger beim Kind zu bleiben. Die nun vorliegenden Änderungen zielten jedoch darauf ab, Mütter so rasch wie möglich wieder in den Beruf zurückkehren zu lassen. Nach ihren Berechnungen stellen die Leistungen für die kürzere Variante gegenüber der alten Regelung ein Verlustgeschäft dar. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze sei nicht einmal eine Abgeltung der Inflation seit dem Jahr 2002, woran man erkennen könne, wie dringend notwendig es sei, die Familienleistungen einer jährlichen Anpassung zu unterziehen, meinte Mühlwerth. Für sie ist auch der Zeitraum von 14 Tagen nach der Geburt für die Entscheidung, welches Modell man wählt, zu kurz gegriffen. Sie vermisste weiters eine Klärung der Frage des Kündigungsschutzes. Auch Mühlwerth sprach sich dezidiert für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus, da diese vor allem für die Väter problematisch sei und darüber hinaus viel Verwaltungsaufwand produziere. Außerdem bedeuteten Rückzahlungsforderungen für viele junge Familien existentielle Probleme. Mühlwerth anerkannte die deutliche Erhöhung des Zuschusses, plädierte aber für eine andere Bezeichnung, da es sich dabei in Wirklichkeit um einen zinsenlosen Kredit handelt, der zurückgezahlt werden muss. Abschließend trat die Bundesrätin für die Einführung des Familiensplitting ein.

Bundesrätin HLADNY (S) zeigte sich mit der Novellierung zufrieden, da sie für Eltern mehr Wahlmöglichkeiten bringt. Sie forderte jedoch auch für AlleinerzieherInnen mehr Flexibilität und verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Bundesmittel für die Kinderbetreuung für die Gemeinden auch tatsächlich ausreichend sind.

Bundesrat SCHENNACH (G) griff den Vorschlag von Bundesrätin Gansterer von der Entnahmegrenze für UnternehmerInnen auf und unterstützte diesen. Kritische Worte fand er jedoch zum vorliegenden Gesetz. Familienpolitik sei ein Schlüsselelement für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, sagte er, und in dieser Beziehung vermisse er bei der Vorlage vieles. Das Gesetz nehme beispielsweise nicht auf die Tatsache Rücksicht, dass das durchschnittliche Alter der Frauen, die erstmals ein Kind zur Welt bringen, bereits über 30 Jahre liege. In diesem Alter stünden sie mitten in der Berufstätigkeit und in der Karriere, und das werde mit der Zuverdienstgrenze behindert. Schennach bezeichnete dies als "katastrophal" und nannte den Gesetzestext zur Berechnung der Zuverdienstgrenze als zu kompliziert. Er trat auch dafür ein, die Väterkarenz verpflichtend vorzusehen, da Kindererziehung keine gottgewollte Frauenaufgabe sei, und Väter offensichtlich auch nicht bereit seien, von dieser ungleichen Lastenverteilung abzugehen. Dezidiert sprach sich der Grüne Bundesrat gegen den Begriff Müttergehalt aus.

Bundesrätin ROTH-HALVAX (V) betonte, Gleichstellung von Mann und Frau beginne in der Familie, zumal die Mütter die Männer als "Partner von morgen" erziehen. Das aber lasse sich nicht per Gesetz vorschreiben. Die Novellierung des Gesetzes strebe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an und fördere die Betreuung der Kinder durch die Väter. Vor allem liege es im Interesse der Kinder, die Zuverdienstgrenze nicht aufzuheben. Die lange öffentliche Diskussion zeige, wie wichtig das Gesetz sei. Die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen sei Sache der Gemeinde, sagte die Bundesrätin und verwies auf entsprechende Bemühungen in ihrem Bundesland Niederösterreich. Als persönliche Anmerkung fügte sie an, sie sei als Mutter von zwei Kindern immer berufstätig gewesen.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) sprach sich für eine Beschränkung der Arbeitszeit anstelle der Zuverdienstgrenze aus. Die Geburtenrate in Österreich zeige, dass man an der Kinderfreundlichkeit noch arbeiten müsse, wobei es nicht allein um das Geld gehe. Das bedeute auch, dass die Gemeinden sich stärker beim Thema Kinderbetreuung engagieren sollten.

Bundesrat TIEFNIG (V) sah in der Familienpolitik ein "Zukunftsthema", ging dann aber auf die Vergangenheit – den Weg zum Kinderbetreuungsgeld – und auf einige Details der Regelung ein. Geld dürfe nicht der Hauptgrund sein, Kinder zu bekommen, sei aber ein wichtiger Begleitumstand. Eine Benachteiligung von alleinerziehenden Eltern sah Tiefnig durch die Novelle nicht gegeben.

Familienministerin Dr. KDOLSKY sah im Beschluss des Gesetzes den Abschluss eines Teils eines Pakets. Sie habe Gesetze anzunehmen und für deren Umsetzung zu sorgen. Nicht alles könne durch Gesetze geregelt werden; so sei es wohl schwierig, zu überprüfen, wie eine 50 – 50 Regelung in privaten Haushalten erfüllt würde. Kdolsky führte Studien an, denen zufolge die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Motiv für die geringe Kinderzahl sei. Die Einbeziehung von Vätern in die Familienarbeit brauche auch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, etwa in Richtung familienfreundlicher Betriebe. Es habe in der Vergangenheit Überschreitungen der Zuverdienstgrenze um bis zu 80.000 € gegeben. Entsprechend der sozialen Struktur habe man aber für die Rückzahlungen Stundungen und in einzelnen Fällen Nachsicht vorgesehen. Zur Vereinfachung der Berechnung habe ihr Ressort einen Rechner ins Internet gestellt. Die Novelle müsse im Zusammenhang mit den 15a-Verträgen mit den Ländern in Sachen Kinderbetreuung gesehen werden, führte die Ministerin weiter aus. Finanzhilfen könnten nur im Rahmen des budgetär Möglichen angeboten werden; es liege aber an allen, ein familienfreundliches Klima zu schaffen.

Der Bundesrat erhob gegen die Novelle mit Mehrheit keinen Einspruch.

Bundesrätin KEMPERLE (S) führte im Rahmen der Debatte über die Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, des BG über die Post-Betriebsverfassung und des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes aus, dass mit dem Gesetz eine Richtlinie der EU nachvollzogen werde. Die Rednerin begrüßte, dass das Arbeitsverfassungsgesetz nunmehr eine Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen auch grenzüberschreitend normiere. Probleme sah sie allerdings dort, wo es keine Betriebsratskörperschaft gibt. Die Bundesrätin übte in diesem Zusammenhang Kritik an der Haltung von Wirtschaftsminister Bartenstein; dieser möge sich darauf besinnen, dass er auch Arbeitsminister sei.

Bundesrat MAYER (V) ging auf Details der Novelle ein. Es sei erfreulich, dass es hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der ArbeitnehmerInnen nicht zu einer Novellierung nach unten komme. An seine Vorrednerin gewandt, wies er deren Kritik am Arbeits- und Wirtschaftsminister zurück. Mit der Umsetzung der Richtlinie würde eine deutliche Verbesserung geschaffen, dies zudem im Einvernehmen der Sozialpartner.

Bundesrat BREINER (G) bewertete die Vorlage zwar als gut, sah aber auch Nachteile, nämlich in Fällen, in denen der hohe österreichische Standard nicht gewahrt werde. Es gebe auch größere Betriebe, die die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen zu verhindern wüssten. Es gelte dafür zu arbeiten, dass die in Österreich errungenen Standards auch für Europa gelten.

Bundesrat SCHÖLS (V) verwies auf die breite Mehrheit, von der die Vorlage getragen würde. Die sozialpartnerschaftliche Einigung sei eine Tatsache, die eben nur auf eine Mitsprache des Betriebsrats abstelle. Es gebe ja die Verpflichtung zur Einrichtung von Betriebsräten. Schöls wies die Kritik am Wirtschaftsminister zurück und appellierte, dafür zu sorgen, "dass wir mehr Betriebsräte bekommen".

Bundesrat REISENBERGER (S) beschwor die Wichtigkeit der Zusammenarbeit der Sozialpartner und trat dafür ein, Betriebsräte ab einer Betriebsgröße von fünf Personen gesetzlich verpflichtend vorzuschreiben. Seine Fraktion stimme dem Gesetz zu. Es könne aber ein Weiterdenken nicht verboten werden.

Staatssekretärin MAREK betonte in Richtung ihres Vorredners, dass das Gesetz schon jetzt die Wahl eines Betriebsrats ab einer Betriebsgröße von fünf Personen verpflichtend vorschreibe. Es sei sinnvoll, dass VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen in den Aufsichtsräten vertreten seien.

In einer zweiten Wortmeldung erinnerte Bundesrätin KEMPERLE (S) daran, dass Menschen, die Betriebsräte einrichten wollten, häufig existenziellen Bedrohungen ausgesetzt waren.

Der Bundesrat erhob einhellig keinen Einspruch.

Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Änderung des Ausländerbeschäftigungs- und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes.

Bundesrat BREINER (G) stellte eingangs die Bedeutung von Bildung und Forschung heraus. Man mache es aber den häufig noch jungen WissenschaftlerInnen schwer oder unmöglich, in Österreich zu arbeiten und zu leben. Der Redner verwies auf Schikanen gegenüber Angehörigen von StudentInnen und WissenschaftlerInnen. In der vorliegenden Novelle sollten wenigstens die schlimmsten Notstände beseitigt werden; eine Verbesserung für Studierende finde aber nicht statt. Österreich sei auch kein attraktiver Forschungsstandort, meinte Breiner und führte dafür Belege an. Österreich verliere so zusehends den Anschluss an Europa, warnte der Bundesrat.

Bundesrat Mag. KLUG (S) sprach zunächst das Maßnahmenpaket der Sozialpartner "Arbeitsmarkt – Zukunft 2010" an, das hoffentlich bald umgesetzt werden könne. Sodann skizzierte er die drei wesentlichen Eckpunkte der Novelle an, die u.a. eine Regelung für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten enthält. Was die Forscherinnen und Forscher angeht, so hätte sich seine Fraktion eine Legaldefinition im Gesetz gewünscht. Außerdem wäre es aus seiner Sicht zweckmäßig und sinnvoll, zum "vielstrapazierten Artikel 49 des EG-Vertrages ein Sekundärrecht anzustreben", gemeinsame Anstrengungen im Bereich der Lohnkontrolle und des Lohndumpings zu unternehmen sowie zweckmäßige Normierungen zur Vermeidung des unlauteren Wettbewerbs zu entwickeln.

Er habe sich immer dagegen verwehrt, dass die subsidiär Schutzberechtigten mit den Asylanten und Asylberechtigten gleichgestellt werden, betonte Bundesrat MITTERER (o.F.). Nach seinen Informationen betreffe dies etwa 5.000 Personen, die auf der einen Seite nicht abgeschoben werden und auf der anderen Seite keinen Aufenthaltstitel in Österreich haben. Er lehne Begünstigungen strikt ab, vor allem solange es genug inländische Arbeitskräfte gibt. Da österreichische Arbeitnehmer den Vorrang haben sollten, werde er die Gesetzesvorlage ablehnen, kündigte Mitterer an.

Bundesrat MAYER (V) wies darauf hin, dass mit der heute zur Debatte stehenden Gesetzesvorlage die nicht einfachen Bestimmungen im Rahmen der EU-Entsendungsrichtlinie saniert werden. Ein wesentlicher weiterer Punkt sei für ihn jedoch die Genehmigung für subsidiär Schutzberechtigte, die künftig einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und somit den Asylberechtigten gleichgestellt werden. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, wodurch die "Sozialtöpfe entlastet werden". Wichtig sei zudem, dass die einjährige Wartefrist für diesen Personenkreis wegfalle. Weiters ging Mayer auf die Ausweitung des Zugangs zum Arbeitsmarkts für Wissenschaftler und Forscher sowie ihrer Familienangehörigen ein, was eine echte Verbesserung darstelle.

Es sei eine Verbesserung, wenn nun auch die subsidiär Schutzberechtigten sowie die Familienangehörigen von Wissenschaftern einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, räumte Bundesrätin KERSCHBAUM (G) ein. Die Grünen können der Novelle aber deshalb nicht zustimmen, weil andere Problembereiche, wie z.B. die Situation von StudentInnen, nicht gelöst wurden. Außerdem bemängelte Kerschbaum die Ausweitung der Saisonnierbestimmung.

Bundesrat PERHAB (V) konnte die Ablehnung der Grünen nicht nachvollziehen und verwies noch einmal auf die Ausnahmebestimmungen für die Familienangehörigen von Wissenschaftern und Forschern. Positiv beurteilte er auch die Verlängerungsmöglichkeit für die landwirtschaftlichen Saisonniers. Als Wirtschaftsvertreter hoffe er, dass – gemeinsam mit den Sozialpartnern - im Jahr 2009 der Arbeitsmarkt für Staatsbürger aus den neuen EU-Mitgliedsländern sektoral geöffnet werden kann.


Staatssekretärin MAREK stellte in Richtung der Grünen, die von einer unzumutbaren jährlichen Antragstellung gesprochen haben, klar, dass ein sehr unproblematischer Wechsel zwischen dem Niederlassungs- und dem Aufenthaltsregime im Gesetz vorgesehen ist. Sie informierte die Bundesräte zudem darüber, dass bereits eine Arbeitsgruppe tätig sei, die sich mit der Definition der Forschertätigkeit befasst. Sehr intensive Gespräche mit den Sozialpartnern laufen auch bereits bezüglich der Lohndumping-Problematik, erklärte Marek. Was den Facharbeitermangel angeht, so gehe es vorrangig darum, diesen aus dem eigenen Potential zu decken. Deshalb wurden z.B. auch die Ausbildungskapazitäten von Seiten des AMS für Metallfacharbeitskräfte verdoppelt.

Mehrheitlich kein Einspruch.

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) hielt die in der UWG-Novelle 2007 vorgesehene Umsetzung einer europäischen Richtlinie vor allem aus der Sicht der kleineren Gewerbebetriebe für besonders interessant. Im konkreten gehe es unter anderem darum, aggressiven Geschäftspraktiken oder der Behinderung von geschäftlichen Aktivitäten einen Riegel vorzuschieben. Von der Richtlinie erfasst sind weiters die Produktpiraterie, die ein immer größeres Problem für die Wirtschaft darstellt. Positiv beurteilte Schimböck, dass auch für mehr Information und Transparenz im Sinne der Konsumenten gesorgt werde.

Bundesrätin ZWAZL (V) begrüßte grundsätzlich die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Durch die Novelle werde im wesentlichen eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Maßnahmen gegen unlautere Geschäftsmethoden im Internet wie z.B. unseriöse Gewinnspiele oder gegen unerlaubte Telefonanrufe vorsieht. Ebenso positiv zu beurteilen sei der Abänderungsantrag, wonach es in diesem Bereich einen Auskunftsanspruch gegenüber der Post und Telekommunikationsunternehmen gibt. Für wenig sinnvoll hielt sie eine Regelung bezüglich der Gewinnabschöpfung, weil das nur zusätzliche Bürokratie schaffen und kaum etwas bringen würde.

Bundesrat SCHENNACH (G) ging auf die Schlussbemerkung seiner Vorrednerin ein und hielt ihr entgegen, dass die Gewinnabschöpfung bereits in einigen Gesetzen (z.B. Kartellgesetz) vorgesehen ist. Auch wenn die Grünen bedauern, dass dieser Punkt in der Novelle nun nicht enthalten ist, handle es sich beim Gesetz um eine gute Weiterentwicklung, urteilte Schennach. Einen Regelungsbedarf sah der Bundesrat noch hinsichtlich der Geschenke von Zeitungen im Rahmen von Abonnements sowie bezüglich der Einführung eines Ethikkodexes für karitative Organisationen.

Staatssekretärin MAREK machte darauf aufmerksam, dass die EU-Richtlinie den Bereich Business-to-Consumer vorsehe. Im österreichischen UWG werde aber auch der Bereich Business-to-Business geregelt, informierte sie. Gegenüber Bundesrat Schennach bekräftigte Marek, dass ihr das Thema aggressive Werbung im Internet ein großes Anliegen sei. Bei der nächsten Tagung der Arbeitsgruppe werde man sich auch mit der Frage der Gewinnabschöpfung befassen.

Kein Einspruch.
 
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