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VfGH-Urteil zum Asylgesetz |
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Bestimmungen im Asylgesetz teilweise verfassungswidrig Ausweisungen können nicht aufgeschoben werden: Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat eine Ausweisungs- Bestimmung im Asylgesetz (Fremdenrechtspaket) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Regelung sieht Folgendes vor: Mit der Ablehnung eines Asylantrages ist die Ausweisung zu verfügen. Darf die Ausweisung aktuell nicht durchgeführt werden, etwa, weil Krankheitsgründe (zB Traumatisierung) dagegen sprechen und die Ausweisung daher gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen würde, kann ein so genannter "Durchführungsaufschub" gewährt werden. Die Ausweisung wird dann zu einem - bereits bei dieser Entscheidung - festzulegenden Zeitpunkt durchgeführt. Das Gesetz sieht jedoch keine Möglichkeit für den Fall vor, dass die Ausweisung auch zu diesem neuen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden darf (zB weil sich keine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingestellt hat oder weil aufgrund neuer Umstände eine Ausweisung nicht zulässig wäre). Eine gesetzliche Regelung, die einen Aufschub der Ausweisung unmöglich macht, obwohl sie aufgrund der Menschenrechtskonvention nicht durchgeführt werden dürfte, ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die Menschenrechtskonvention und gegen das Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes. Die von der Bundesregierung im VfGH-Verfahren aufgezeigten "Möglichkeiten", wie bei solchen Ausweisungen verfassungskonform vorgegangen werden könnte, waren insgesamt nicht geeignet, die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes zu zerstreuen. Nicht nachvollziehbar ist die Argumentation der Bundesregierung, dass eine Verlängerung des "Durchführungsaufschubes" auch durch an sich unzulässige und daher unerwünschte Anträge erreicht werden kann. Die Aufhebung gilt ab Kundmachung der Entscheidung. Eine so genannte - von der Bundesregierung beantragte - Reparaturfrist kam für den Verfassungsgerichtshof "angesichts der Schwere des verfassungswidrigen Eingriffes" nicht in Frage. Informationen: http:/www.vfgh.gv.at / Geschäftszahl der Entscheidung: G 179, 180/07 |
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Hlavac: VfGH bestätigt SPÖ-Forderung nach sorgfältiger Prüfung der Einzelfälle Wien (sk) - "Erleichtert" zeigt sich SPÖ-Integrationssprecherin Elisabeth Hlavac über die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zum Bleiberecht. "Sorgfältiges Vorgehen in Einzelprüfungen ist es, was die SPÖ die längste Zeit gefordert hat", so Hlavac gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Bedauerlich ist, dass erst der Verfassungsgerichtshof die Hausübungen Platters machen musste, der seinen Behörden längst die entsprechenden Anweisungen geben hätte können", kritisiert Hlavac. Auf der einen Seite gebe es nun in Zukunft einen klaren Kriterienkatalog, auf der anderen Seite jedoch einen menschlichen Ermessensspielraum, um in jedem einzelnen Fall im Sinne des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission zu überprüfen, ob ein Bleiberecht zu gewähren ist oder nicht. Der Innenminister habe bisher entweder stur nach 'Vurschrift is Vurschrift' abgeschoben oder Gnadenakte gesetzt. "Nun besteht die Hoffnung, dass die Asylfrage mit dem klaren Kriterienkatalog endlich so abgehandelt wird, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist", stellte die Integrationssprecherin fest und lobte die Ausführungen des VfGH als "vernünftige und humane". |
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Missethon: VfGH bestätigt richtigen Weg von Innenminister Platter Wien (övp-pk) - "Der Verfassungsgerichtshof hat heute den richtigen Weg von Innenminister Günther Platter bestätigt: Hilfe für jene, die Asyl brauchen - aber gleichzeitig hartes Vorgehen gegen jene, die Asyl missbrauchen", so ÖVP- Generalsekretär Hannes Missethon. Er zeigt sich erfreut, denn der Verfassungsgerichtshof betrachtet eine Einzelfallprüfung sowie eine Gesamtbetrachtung der unterschiedlichen Kriterien als notwendig und unumgänglich. Die heute von VfGH-Präsident Korinek vorgestellten Bleiberechtskriterien finden sich auch im kürzlich von Innenminister Platter präsentierten Kriterienkatalog des Innenministeriums. "Es herrscht hier klare Übereinstimmung zwischen dem Innenministerium und dem Verfassungsgerichtshof." Missethon betont, dass in der Asyldebatte eine "klare Haltung notwendig ist - gerade auch bei kriminellen Asylwerbern". Der ÖVP- Generalsekretär bekräftigt erneut die Ablehnung der ÖVP gegen ein von Justizministerin Berger gefordertes Bleiberecht für kriminelle Asylwerber. Abschließend unterstreicht der ÖVP-Generalsekretär das "klare Ziel, Verfahren so rasch wie möglich abzuschließen. Daher räumt Innenminister Platter der raschen Einrichtung des Asylgerichts höchste Priorität ein." |
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Weinzinger: VfGH zwingt Regierung zu handeln Wien (grüne) - "Der VfGH zwingt die Regierung unmittelbar zum Handeln. Der Hinweis auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit klaren und transparenten Kriterien ist ein schwerer Schlag ins Gesicht von Innenminister Platter, der sich seit Monaten völlig uneinsichtig gegen das Bleiberecht sperrt", erklärte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger. "Die Regierung ist jetzt gefordert. Der VfGH hat klar gelegt, dass seitens der Fremdenbehörden Fehler passieren. Angesichts dieser Tatsache muss es einen Abschiebestopp für jene Kinder und Familien geben, welche die Kriterien für ein Bleiberecht erfüllen würden." Die Grünen fordern den Innenminister weiter auf, endlich über die hunderten Fälle zu entscheiden, die seit Monaten auf seinem Schreibtisch liegen. "Das hat er auf der Basis der Kriterien des VfGH zu tun - genau jene Kriterien, die seine Beamten regelmäßig missachten." Weinzinger kündigte an, die Grünen würden sehr genau beobachten, ob es nun zu weiteren Abschiebungen kommt. "Der Minister muss sich darüber im klaren sein, dass er hier die Verfassung bricht, wenn er die Entscheidungen des VfGH missachtet." |
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Strache: Bleiberecht wäre völlige Absurdität Wien (fpd) - Ein Bleiberecht wäre eine völlige Absurdität, betonte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache, der ein Ende dieser Debatte forderte. "Es gibt kein Recht auf Einwanderung. Und ein Bleiberecht wäre nichts anderes. Das sollte auch der VfGH zur Kenntnis nehmen." Wenn man ein Bleiberecht initiiere, könne man genauso gut öffentlich zum Asylmissbrauch auffordern, warnte Strache. Das Resultat wäre das gleiche. Ein Bleiberecht begünstige Asylwerber, die falsche Angaben gemacht hätten, denen es aber gelungen sei, mit Hilfe höchst hinterfragbarer NGOs ihre Verfahren jahrelang zu verschleppen. "Was ist das für ein Rechtsstaat, der Illegalität belohnt?" Auf solche Schildbürgerstreiche könnten die Österreicher dankend verzichten, die jetzt schon Millionen und Abermillionen an Steuergeldern für die Asyl-Industrie berappen müssten. Ganz im Gegenteil müssten die jetzigen Gesetze strikt vollzogen und in weiterer Folge verschärft werden, betonte Strache. Auch rührselige Medienkampagnen wie in den letzten Wochen, wo die Meinung einiger Berufsdemonstranten, die durch das ganze Land gekarrt worden seien, als die Meinung der Österreicher dargestellt worden sei, könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Asylmissbrauch ein ernstes Problem darstelle und eng mit der Kriminalität verwoben sei. Hier müsse angesetzt werden. |
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Grosz: Regierung soll Gesetze vollziehen Wien (bzö) - BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz fordert die österreichische Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz auf, "im Asylwesen endlich österreichische Gesetze zu vollziehen. Durch die ungerechtfertigte Weisung von Innenminister Platter und einigen SP/VP- Landeshauptleuten - bereits negative Asylbescheide nochmals einzeln zu kontrollieren - entsteht eine unglaubliche Verschleppung von bereits erledigten Fällen. Zudem bekommen jene negativ beschiedenen Asylwerber die Möglichkeit unterzutauchen. Das BZÖ verlangt daher von Innenminister Platter, dass seine Sonntagsreden als harter Mann aus Tirol, auch konkrete Maßnahme nach sich ziehen", so Grosz. Der einzige Weg könne nur sein, dass Platter seine Weisung zurücknimmt, den "unerträglichen Eiertanz um Kompetenzen" beendet, für den raschen und effizienten Vollzug der geltenden Gesetze sorgt und die bisherigen negativen Asylbescheide auch eine Abschiebung zur Folge haben. Auch im Fall Arigona Zogaj besteht für den BZÖ-Generalsekretär massiver Handlungsbedarf seitens des Innenministers: "Der Innenminister hat es in der Hand - die von Pfarrer Friedl wörtlich behauptete Folter, die Grausamkeit und das menschliche Leid - mittels einer raschen Familienzusammenführung im Kosovo zu beenden. Es liegt ein rechtskräftiger Asylbescheid auf, die Spendenkonten für die Familie Zogaj sind mit mindestens 35.000 Euro eine gute Grundlage für eine neue Existenz im Kosovo. Die Bundesregierung ist daher gefordert, dieses medial aufgebauschte Affentheater durch den rechtmäßigen Vollzug der österreichischen Gesetze rasch zu beenden und die Familienzusammenführung im Kosovo einzuleiten. Der Innenminister darf hier nicht länger zusehen und sich hinter dem Verfassungsgerichtshof verschanzen. Der VfGH hat sich bereits selbst mehrmals für unzuständig erklärt, daher kann ausschließlich der Innenminister durch die bereits im Gesetz und alle Instanzen vorgezeigten Vorgangsweise handeln und diese leidige Debatte endlich beenden", bekräftigt Grosz. Das BZÖ kritisiert aber auch, dass sich der Verfassungsgerichtshof unter der Führung von Präsident Korinek erneut anmaßt als gesetzgebendes Organ zu fungieren. "In einer parlamentarischen Demokratie können und dürfen nicht die Richter Gesetze machen, sondern ausschließlich die gewählten Volksvertreter, selbst wenn der Verfassungsgerichtshof sich hier der Linie des BZÖ vollinhaltlich anschließt und klare Kriterien für einen humanitären Aufenthalt festlegt", so Grosz, der abschließend an die vom BZÖ vorgestellten sechs Kriterien für einen gesetzlich definierten humanitären Aufenthalt verweist. |
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Zach begrüßt VfGH-Kriterien für Bleiberecht Wien (lif) - "Hocherfreut" zeigt sich LIF-Bundessprecher Alexander Zach über den Kriterienkatalog des VfGH. "Unsere politischen Forderungen wurden dadurch bestätigt", so Zach. Der Kritierienkatalog des VfGH beweise, dass sich Innenminister Platter bislang abseits jeglicher Menschenrechtspolitik bewegt hat, so der Liberale. "Wir übersenden Platter aber gerne eine aktuelle Fassung der Menschenrechtskonventionen zum Nachlesen", sagt Zach. Der Nationalratsabgeordnete fordert die Regierung auf, das Fremdenrecht umgehend zu reformieren und das generelle Bleiberecht fix zu verankern. |
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LH Pröll: VfGH-Kriterien zu Bleiberecht bestätigen NÖ Weg Strafrechtliche Unbescholtenheit und Familienleben als Prüfsteine St. Pölten (nlk) - „Ich bin hoch erfreut, dass der Verfassungsgerichtshof die klare niederösterreichische Linie in der Asylfrage bestätigt. Die Höchstrichter haben klargestellt, dass neben der Aufenthaltsdauer und dem Ausmaß der Integration vor allem das Familienleben und auch die strafrechtliche Unbescholtenheit als konkrete Prüfsteine gelten", so Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Damit sei klargestellt, dass ein Familienvater oder eine Familienmutter eine Verantwortung für die gesamte Familie wahrzunehmen hätten. „Wir werden daher weiter auf unserer klaren Linie in Sachen Asyl bleiben", so Pröll. „Alle, die aus politischen Gründen zu uns kommen, die hier arbeiten und die sich an die Gesetze halten, sind willkommen. Aber jene, die aus anderen Gründen herkommen, die sich hier an den Rand stellen und mit dem Gesetz in Konflikt kommen, haben bei uns nichts verloren." |
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Küberl: "Gesetz heute noch reparieren" Wien (caritas) - "Die Botschaft des Verfassungsgerichtshofs ist eindeutig: In einem Rechtsstaat muss es einen Rechtsanspruch auf ein humanitäres Bleiberecht geben. Das jetzige Gnadenrecht widerspricht den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit gleichermaßen. Der Ball liegt nun beim Innenminister. Die Gesetze müssen in diesem Sinne repariert werden. Und zwar nicht morgen und nicht übermorgen, sondern heute noch", fordert Caritas-Präsident Franz Küberl angesichts der Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs zu humanitären Bleiberecht. Es sei "völlig unhaltbar", dass Betroffene derzeit keine Möglichkeit haben, sich gegen die Entscheidungen des Innenministeriums zu wehren, kritisiert der Caritas-Präsident. Der "Gratis-Nachhilfeunterricht" des Verfassungsgerichtshofs für die Bundesregierung sei dringend nötig gewesen, so Küberl: "Gründe für einen weiteren Verbleib in Österreich wie etwa der Grad der Integration und das Bestehen eines Familienlebens sind in der Praxis von den Behörden bisher vielfach ignoriert worden. Es geht um eine Gesamtbetrachtung der Lebenssituation von konkreten Menschen im Sinne der Menschlichkeit, damit ein Leben in Würde möglich ist." Küberl: "Die Berücksichtigung der vom Verfassungsgerichtshof angesprochenen Kriterien bei der Ausweisung sind das Minimum, um die Menschenrechtskonvention einzuhalten. Einen humanitären Orden verdient man sich als Land damit ohnehin nicht." |
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