Ministerrat beschließt Rezeptgebührendeckelung - Enttäuschung über Scheitern
einer gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz
Wien (bmgfj) - "Als wichtigen Schritt zur Entlastung chronisch Kranker und von Pensionisten",
bezeichnete Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky am 31.10. den Beschluss der ASVG-Herbst-Novelle durch den Ministerrat.
Als wesentliche Eckpunkte dieser Novelle nannte die Gesundheitsministerin die im Regierungsprogramm verankerte
Rezeptgebührendeckelung bei zwei Prozent des jährlichen Nettoeinkommens, die moderate Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozentpunkte zur Absicherung der Liquidität der Krankenversicherungsträger
sowie die Zielbestimmung, wonach der Hauptverband der Sozialversicherungsträger zur finanziellen Absicherung
der Gebietskrankenkassen in der Trägerkonferenz bis zum 30. Juni 2008 konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
und Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausmaß von 150 Mio. Euro zu beschließen
hat.
"Von der neuen Rezeptgebührendeckelung, die zusätzlich zu den bestehenden Befreiungen eingeführt
wird, werden nach Prognosen des Hauptverbandes rund 300.000 Personen profitieren", so Kdolsky. Überwiegend
seien dies Pensionisten, deren Einkommen knapp über den Ausgleichszulagen-Richtsätzen liege, und chronisch
Kranke mit hohem Medikamentenverbrauch. "Personen mit einem Nettoeinkommen von 1.000 Euro monatlich werden
in Zukunft nicht mehr als 240 Euro pro Jahr an Rezeptgebühren zahlen. Im Vergleich zur jetzigen Situation
ist das eine Ersparnis von bis zu 160 Euro pro Jahr."
Die moderate Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozentpunkte bedeute bei einem Einkommen von
1.000 Euro einen monatlichen Mehraufwand von 1,50 Euro. "Für die Gebietskrankenkassen ergeben sich dadurch
Mehreinnahme von rund 160 Mio. Euro ab dem Jahr 2008 zur Absicherung der Liquidität", sagte Kdolsky.
In diesem Zusammenhang wies die Gesundheitsministerin darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen laut
Regierungsprogramm Maßnahmen zur Effizienzsteigerungen im selben finanziellen Ausmaß zu beschließen
haben. In den Übergangsbestimmungen zum ASVG sei deshalb eine Zielbestimmung enthalten, wonach der Hauptverband
in der Trägerkonferenz bis zum 30. Juni 2008 konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostendämpfung
in der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausmaß von 150 Mio. Euro zu beschließen habe. "Dadurch
soll in Entsprechung des Regierungsprogrammes sichergestellt werden, dass nicht nur einseitig die Beitragsanhebung
und damit eine Belastung der Versicherten erfolgt, sondern auch Effizienzmaßnahmen im gleichen Ausmaß
konkret gesetzt werden", so Kdolsky.
Enttäuscht zeigte sich die Gesundheitsministerin in ihren Ausführungen über das Scheitern einer
gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz. "Mit der Novelle zum Tabakgesetz wäre erstmals in Österreich
neben dem öffentlichen Bereich auch der Nichtraucherschutz in der Gastronomie gesetzlich verankert gewesen.
Mein Ziel war es einen flächendeckenden Nichtraucherschutz umzusetzen und ein friedliches Nebeneinander von
Nichtrauchern und Rauchern zu ermöglichen", sagte Kdolsky. Trotz der Bereitschaft, dem Regierungspartner
im Rahmen der Verhandlungen deutlich entgegenzukommen- sowohl bei den Übergangsfristen als auch bei der Streichung
der fortschrittlichen technischen Lösung in Form einer genau definierten Lüftungsanlage - habe es von
Seiten der SPÖ keinerlei Bewegung und Verhandlungsbereitschaft gegeben. "Als Gesundheitsministerin und
Ärztin bedauere ich, dass der Koalitionspartner nicht zu einer gesetzlichen Regelung des Nichtraucherschutzes
bereit ist. In den kommenden Wochen und Monaten werde ich mich aber weiterhin für eine gesetzliche Regelung
einsetzen und ich hoffe auf eine dementsprechende Kooperationsbereitschaft des Koalitionspartners", so Kdolsky
abschließend. |