29. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen
Wien (bmvit) - Die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) bedeutet ab 1. 1. 2008 das endgültige Aus für
die Verpflichtung auch bei guten Sichtverhältnissen mit Abblendlicht am Tag zu fahren. Die vom Epigus Institut
erstellte Studie und die zusätzliche Kohlendioxyd (CO2) Belastung bei Fahren mit Licht am Tag haben für
Verkehrsminister Werner Faymann den Ausschlag gegeben. "Die Studie von Professor Pfleger ist zu dem Ergebnis
gekommen, dass es keinen Sicherheitsgewinn durch Fahren mit Licht am Tag gibt. Im Gegenteil: Einspurige Verkehrsteilnehmer
und besonders Fußgänger wurden dadurch schlechter wahrgenommen", so Minister Faymann am Mittwoch.
Faymann werde sich auch in der Europäischen Union (EU) für die Einführung eines serienmäßigen
Tagfahrlichts stark machen. Tagfahrlicht ist um einiges schwächer als Abblendlicht, wodurch es keine Blendwirkung
gibt und weniger Treibstoff verbraucht wird.
Ebenfalls im KFG beschlossen wurde die Erhöhung des Organmandats für Handytelefonieren am Steuer. Statt
wie bisher mit 25 Euro wird mit Jahreswechsel mit 50 Euro gestraft. Damit ist die erste der drei Verschärfungen,
die Minister Werner Faymann mit Innenminister Günther Platter angekündigt hat, beschlossen. Die neuen
Regelungen für Alkohol am Steuer und Geschwindigkeitsübertretungen sind letzte Woche in Begutachtung
gegangen.
Weiters in der KFG Novelle ist die 1:1 Schulbus-Regelung. Ab 1. September 2008 ist für jedes Kind im Schulbus
ein Platz vorzusehen. |