Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Wien (nso) - Die am 31.10. auf der Tagesordnung
des Ministerrats gestandene Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bringt eine volle soziale Absicherung
der Freien DienstnehmerInnen und deutliche sozialrechtliche Verbesserungen für "Ein-Personen- Unternehmen".
"Freie DienstnehmerInnen und Ein-Personen-Unternehmen sind heute eine gesellschaftliche Realität. Umso
wichtiger ist es, dass diese mit hohem Risiko für den einzelnen behafteten Arbeits- und Beschäftigungsformen
bestmöglich sozial abgesichert werden. In harten Verhandlungen ist es unter anderem gelungen, freie Dienstnehmer
in die Arbeitslosenversicherung und betriebliche Mitarbeitervorsorge einzubeziehen. Das geschnürte Paket ist
ein gutes Beispiel, dass das Modell der Flexicurity - ein mehr an Flexibilität am Arbeitsmarkt flankiert von
einer optimalen sozialen Absicherung - funktionieren kann", erklärte Sozialminister Erwin Buchinger.
Schon in den Regierungsverhandlungen hat sich Buchinger massiv für einen besseren Sozialschutz für Menschen
in prekären Beschäftigungsverhältnissen eingesetzt. In den Koordinierungsgesprächen zu den
vorliegenden Novellen ist es nun gelungen, ein Paket für die volle Absicherung der Freien DienstnehmerInnen
hineinzuverhandeln und bereits mit 1.1.2008 Wirklichkeit werden zu lassen. Freie DienstnehmerInnen werden ab diesem
Zeitpunkt in die Arbeitslosenversicherung und in die Betriebliche Mitarbeitervorsorge einbezogen, zudem erhalten
sie den vollen Schutz des Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes und einen Anspruch auf Kranken- und einkommensabhängiges
Wochengeld. Weiters ist in Zukunft durch die Aufnahme in die Arbeiterkammer eine gesetzliche Interessensvertretung
mit umfassendem Rechtsschutz- und Beratungsangebot an der Seite der Freien DienstnehmerInnen.
Besserer Schutz für Selbständige
Mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Unternehmen. Den Selbständigen,
die diese führen, wird mit der Möglichkeit des freiwilligen Einstiegs in die Arbeitslosenversicherung
und der Einbeziehung in die steuerlich begünstigte Mitarbeitervorsorge ("Abfertigung neu") entscheidend
geholfen.
Jugendanwartschaft
Die geplante Senkung des Höchstalters für die sogenannte Jugendanwartschaft von 25 Jahren auf
21 Jahre konnte verhindert werden. Damit ist gesichert, dass weiterhin WiedereinsteigerInnen nach früher Geburt,
Präsenz- bzw. Zivildiener und Studierende bis zum 25. Lebensjahr bereits nach nach 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger
Beschäftigung einen Leistungsanspruch haben.
Zumutbarkeitsbestimmungen
Auf Initiative der SPÖ wird gesetzlich klargestellt, dass eine Vermittlung auf eine Stelle als Freier Dienstnehmer
zwar vom AMS angeboten, aber nicht erzwungen werden kann. Damit ist gewährleistet, dass Arbeitssuchende die
mit einer solchen Stelle verbundenen Nachteile (kein Urlaubsanspruch, kein 13./14. Gehalt, kein Kollektivvertrag,
etc.) nicht in Kauf nehmen müssen. Zudem wurde erreicht, dass die Verweigerung der Zuweisung zu einem Sozialökonomischen
Betrieb nur unter gewissen Voraussetzungen (u.a. wenn dort eine Kollektivvertragsentlohnung gesichert wäre)
mit Sanktionen geahndet werden kann. Die verschärften Sanktionen gegen schwarz arbeitende Arbeitslose bilden
das Gegenstück zu den teils bereits umgesetzten, teils geplanten Maßnahmen gegen "schwarze"
Dienstgeber, wie z.B. die verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn oder die Generalunternehmerhaftung.
"Mit all diesen Verbesserungen ist Österreich wieder ein Stück sozialer geworden", so Buchinger
abschließend. |