Alle Fraktionen begrüßen Stärkung der Opferrechte
Wien (pk) - Im Gefolge der großen Strafprozessreform müssen auch weitere Gesetze an die
geänderte Rechtslage angepasst werden. Der Entwurf für ein Strafprozessreformbegleitgesetz I (231 d.B.)
passierte am 30.10. mit Mehrheit den Justizausschuss. Der Entwurf sieht u.a. Bestimmungen vor, durch die die Rechtsstellung
von Opfern und Beschuldigten verbessert wird. So soll es in Zukunft Opfern, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren
anschließen, möglich sein, Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben. Der Verteidiger soll eine schriftliche
Gegenäußerung zur Anklageschrift einbringen können. Angeklagte sollen das Recht haben, sich in
der Hauptverhandlung eines Privatsachverständigen zu bedienen.
Die Abgeordneten begrüßten in der Debatte die Vorlage grundsätzlich, wiesen aber auf Details hin,
die weiterer Erörterung bedürften. So traten Redner verschiedener Fraktionen für eine Klärung
der behördlichen Zuständigkeit bei der Strafverfolgung ein, andere übten Kritik an der Gleichstellung
der Bewertung von Falschaussagen bei der Kriminalpolizei und vor Gericht. Einhellig befürworteten die MandatarInnen
die genaue Beobachtung der Handhabung des Gesetzes in der Praxis – Justizministerin Maria Berger kündigte
in diesem Zusammenhang eine wissenschaftliche Begleitung an –, um allfällige spätere Adaptierungen vornehmen
zu können.
Das Strafprozessreformbegleitgesetz passierte den Justizausschuss mit Mehrheit. Je ein Antrag der Freiheitlichen
und der Grünen sowie zwei Anträge des BZÖ wurden hingegen mit Mehrheit vertagt. |