Jahresentgelt in Höhe von 10 Euro gilt unabhängig von der Anzahl der Arztbesuche
Wien (sv) - Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern das jährliche e-card-Serviceentgelt
für das Jahr 2008 eingehoben. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten
werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt.
Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn
im voraus überwiesen erhalten, wird das e-card Serviceentgelt von dieser Gehaltszahlung abgezogen. Personen
mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Serviceentgelt
für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zuviel entrichteten Entgelte gegen Vorlage der Zahlungsbelege
(Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger über einen formlosen
Antrag refundiert.
Das Serviceentgelt wird über die Dienstgeber grundsätzlich von allen unselbständig Beschäftigten
eingehoben, die Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG genießen. Dazu zählen Dienstnehmer, Lehrlinge,
Personen in Ausbildung, freie Dienstnehmer sowie mitversicherte Ehegatten oder Lebensgefährten. Kein Serviceentgelt
zahlen mitversicherte Kinder und Pensionisten. Für zum Stichtag Selbstversicherte in der Krankenversicherung,
Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Bezieher von Kranken- oder Wochengeld erfolgt die Vorschreibung des Serviceentgelts
durch den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Die Einnahmen - 2007 rund 34 Millionen Euro - werden zur Gänze für Leistungen im Bereich der Krankenversicherung
verwendet. Das e-card-Serviceentgelt wurde erstmals im November 2005 für das Jahr 2006 eingehoben und ersetzt
die frühere Krankenscheingebühr. |