Das e-card Serviceentgelt für das Jahr 2008 wird im November eingehoben  

erstellt am
30. 10. 07

Jahresentgelt in Höhe von 10 Euro gilt unabhängig von der Anzahl der Arztbesuche
Wien (sv) - Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern das jährliche e-card-Serviceentgelt für das Jahr 2008 eingehoben. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt. Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn im voraus überwiesen erhalten, wird das e-card Serviceentgelt von dieser Gehaltszahlung abgezogen. Personen mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Serviceentgelt für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zuviel entrichteten Entgelte gegen Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger über einen formlosen Antrag refundiert.

Das Serviceentgelt wird über die Dienstgeber grundsätzlich von allen unselbständig Beschäftigten eingehoben, die Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG genießen. Dazu zählen Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in Ausbildung, freie Dienstnehmer sowie mitversicherte Ehegatten oder Lebensgefährten. Kein Serviceentgelt zahlen mitversicherte Kinder und Pensionisten. Für zum Stichtag Selbstversicherte in der Krankenversicherung, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Bezieher von Kranken- oder Wochengeld erfolgt die Vorschreibung des Serviceentgelts durch den zuständigen Krankenversicherungsträger.

Die Einnahmen - 2007 rund 34 Millionen Euro - werden zur Gänze für Leistungen im Bereich der Krankenversicherung verwendet. Das e-card-Serviceentgelt wurde erstmals im November 2005 für das Jahr 2006 eingehoben und ersetzt die frühere Krankenscheingebühr.
 
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