Wien (bmj) - Das Internet wird im Alltag immer wichtiger, bereits 68 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen
nutzen es für Beruf, Schule und Freizeit. Dabei steht den KonsumentInnen eine breite Auswahl an Produkten
und Dienstleistungen zur Verfügung. UserInnen kann es dabei aber manchmal schwerfallen, zu beurteilen, ob
ein Anbieter seriös ist oder nicht. Die Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsprogramm für das Justizressort
daher festgelegt, Möglichkeiten zum Schutz von Konsumenten und der Wirtschaft gegen neue Kriminalitätsformen
unredlicher Anbieter zu verstärken.
1. Derzeitige Rechtslage
Ganz allgemein gelten für Transaktionen im Internet die Gesetze, die auch offline gelten. Ein Betrug bleibt
ein Betrug, auch wenn die Täuschung über das Internet erfolgt. Und der Irrtum eines Vertragsteiles, der
vom anderen hervorgerufen wird, kann selbstverständlich auch bei online Transaktion geltend gemacht werden.
Für Internettransaktionen gibt es aber auch Sonderregeln, die den Nutzern besonders helfen, zum Beispiel das
E-Commerce-Gesetz und die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes für den Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen.
Dabei geht es um verständliche Angebote, Transparenz und die Eindämmung unredlicher Vertriebpraktiken.
Die Verbraucher haben ein Recht auf umfassende Information vor einem Vertragsabschluss, auch haben sie im Allgemeinen
ein Rücktrittsrecht. Eine erst kürzlich durchgeführte Evaluierung hat ergeben, dass diese Gesetze
durchaus gut wirken.
Auch wenn die derzeit geltenden Gesetze an sich ausreichen, haben viele VerbraucherInnen im Alltag Probleme. So
gibt es oft Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Es ist oft auch nicht einfach, den Unternehmer
zu identifizieren, wenn sich dieser hinter Schein- oder Postfachadressen versteckt. Die NutzerInnen wissen oft
auch über ihre Rechte nicht Bescheid, etwa wenn sie wegen problematischer Forderungen von einem Inkassoinstitut
unter Druck gesetzt werden.
2. Geplante Maßnahmen
Bessere Rechtsdurchsetzung durch die Sammelklage: Aus Angst vor hohen Prozesskosten und der langen Verfahrensdauer
verzichten viele Menschen darauf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Damit rechnen und spekulieren unseriöse
Unternehmen aber auch. Abhilfe kann hier die geplante Sammelklage oder Musterklage bilden, bei der mehrere Geschädigte
ihre Ansprüche direkt in einem einzigen Gerichtsverfahren geltend machen können.
Rechtlichen Rahmen für Internet-Transaktionen nochmals verbessern: Das Rücktrittsrecht für Transaktionen
im Fernabsatz erlischt in drei Monaten ab dem Vertragsabschluss über eine Dienstleistung. Diese Begrenzung
wird nun von manchen Unternehmern gezielt ausgenützt, indem sie die Rechnung für die vom Verbraucher
– angeblich – bestellte Dienstleistung erst nach einem halben Jahr schicken. Der Verbraucher muss es dann auf einen
Prozess ankommen zu lassen, wenn er zu seinem Recht kommen möchte. Diese Rechtslücke soll nun geschlossen
werden.
Auch sind manche der Fernabsatz-Regelungen mit den im Internet üblichen Gegebenheiten nicht kompatibel, sie
sollten überarbeitet und modernisiert werden. |