Informationsinitiative "Internet sicher nutzen" startet  

erstellt am
12. 11. 07

Wien (bmj) - Das Internet wird im Alltag immer wichtiger, bereits 68 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen nutzen es für Beruf, Schule und Freizeit. Dabei steht den KonsumentInnen eine breite Auswahl an Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung. UserInnen kann es dabei aber manchmal schwerfallen, zu beurteilen, ob ein Anbieter seriös ist oder nicht. Die Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsprogramm für das Justizressort daher festgelegt, Möglichkeiten zum Schutz von Konsumenten und der Wirtschaft gegen neue Kriminalitätsformen unredlicher Anbieter zu verstärken.

1. Derzeitige Rechtslage
Ganz allgemein gelten für Transaktionen im Internet die Gesetze, die auch offline gelten. Ein Betrug bleibt ein Betrug, auch wenn die Täuschung über das Internet erfolgt. Und der Irrtum eines Vertragsteiles, der vom anderen hervorgerufen wird, kann selbstverständlich auch bei online Transaktion geltend gemacht werden. Für Internettransaktionen gibt es aber auch Sonderregeln, die den Nutzern besonders helfen, zum Beispiel das E-Commerce-Gesetz und die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes für den Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen. Dabei geht es um verständliche Angebote, Transparenz und die Eindämmung unredlicher Vertriebpraktiken. Die Verbraucher haben ein Recht auf umfassende Information vor einem Vertragsabschluss, auch haben sie im Allgemeinen ein Rücktrittsrecht. Eine erst kürzlich durchgeführte Evaluierung hat ergeben, dass diese Gesetze durchaus gut wirken.

Auch wenn die derzeit geltenden Gesetze an sich ausreichen, haben viele VerbraucherInnen im Alltag Probleme. So gibt es oft Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Es ist oft auch nicht einfach, den Unternehmer zu identifizieren, wenn sich dieser hinter Schein- oder Postfachadressen versteckt. Die NutzerInnen wissen oft auch über ihre Rechte nicht Bescheid, etwa wenn sie wegen problematischer Forderungen von einem Inkassoinstitut unter Druck gesetzt werden.

2. Geplante Maßnahmen
Bessere Rechtsdurchsetzung durch die Sammelklage: Aus Angst vor hohen Prozesskosten und der langen Verfahrensdauer verzichten viele Menschen darauf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Damit rechnen und spekulieren unseriöse Unternehmen aber auch. Abhilfe kann hier die geplante Sammelklage oder Musterklage bilden, bei der mehrere Geschädigte ihre Ansprüche direkt in einem einzigen Gerichtsverfahren geltend machen können.

Rechtlichen Rahmen für Internet-Transaktionen nochmals verbessern: Das Rücktrittsrecht für Transaktionen im Fernabsatz erlischt in drei Monaten ab dem Vertragsabschluss über eine Dienstleistung. Diese Begrenzung wird nun von manchen Unternehmern gezielt ausgenützt, indem sie die Rechnung für die vom Verbraucher – angeblich – bestellte Dienstleistung erst nach einem halben Jahr schicken. Der Verbraucher muss es dann auf einen Prozess ankommen zu lassen, wenn er zu seinem Recht kommen möchte. Diese Rechtslücke soll nun geschlossen werden.
Auch sind manche der Fernabsatz-Regelungen mit den im Internet üblichen Gegebenheiten nicht kompatibel, sie sollten überarbeitet und modernisiert werden.
 
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