Wien (grüne/apa) - Die Grünen wollen das Unterhaltsrecht komplett umkrempeln. Konkret geht es
Justizsprecher Albert Steinhauser und Familiensprecherin Sabine Mandak um den Unterhaltsvorschuss des Bundes, der
künftig einem genau definierten Regelbedarf entsprechen soll. So soll dem Kind ein Mindestunterhalt garantiert
sein, auch wenn der Anspruch gegenüber dem verpflichteten Elternteil niedriger ist, lautet der Vorschlag,
der bei einer Pressekonferenz am 09.11. präsentiert wurde.
Leben die Eltern getrennt, steht für Kinder vom nicht haushaltsführenden Elternteil Geldunterhalt - also
Alimente - zu. Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Gewährung von Vorschüssen durch den Bund um den
betreuenden Elternteil ein gewisses Risiko auf Grund schwerer Einbringlichkeit zu ersparen. Das größte
Problem für Steinhauser: "Die Verfahren dauern zu lange." Ursachen seien Personalmangel an den Gerichten
und Versuche des Unterhaltspflichtigen, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Zudem sei die Höhe des
Vorschusses meistens nicht ausreichend, oftmals weit unter dem Regelbedarf.
Dieses Problem wollen die Grünen mit ihrem Modell lösen. Sie sprechen von einem existenzsichernden Mindestunterhalt,
der jedem Kind garantiert sein soll. Ein Regress des Bundes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen erfolgt bis
zur Höhe des festgestellten Unterhaltsanspruchs. Die Differenz soll der Bund tragen. Bei der Eintreibung solle
außerdem nicht mehr unter das Existenzminimum des zahlenden Elternteils gegangen werden können. Im Gegenzug
sollen Ansprüche des Kindes auf Unterhalt als vorrangige Forderungen gelten. Steinhauser: "Was ist uns
wichtiger: Die Kinder oder die Versandhauskosten, die zu bezahlen sind?"
Auch die Sicherung des Unterhalts für alle Kinder mit nur einem Elternteil ist den Grünen wichtig. Derzeit
hätten jene Kinder keinen Anspruch, deren Elternteil gestorben oder unbekannt ist, oder kein Einkommen hat.
Stattdessen gibt es Sozialhilfe, im Durchschnitt 130 Euro im Monat. 17 Prozent aller Kinder von Alleinziehenden
hätten so keinen Anspruch auf Unterhalt, so Mandak. Die staatliche Unterhaltssicherung solle so hoch sein,
wie der Regelbedarf. Wenn kein oder ein zu geringer Unterhaltsanspruch besteht, wird die Differenz aus dem Familienlastenausgleichsfonds
oder einem neu zu schaffenden Unterhaltssicherungsfonds bezahlt, so Mandaks Vorschlag. |