Steinhauser: Grüne wollen Unterhaltsrecht umkrempeln  

erstellt am
09. 11. 07

Wien (grüne/apa) - Die Grünen wollen das Unterhaltsrecht komplett umkrempeln. Konkret geht es Justizsprecher Albert Steinhauser und Familiensprecherin Sabine Mandak um den Unterhaltsvorschuss des Bundes, der künftig einem genau definierten Regelbedarf entsprechen soll. So soll dem Kind ein Mindestunterhalt garantiert sein, auch wenn der Anspruch gegenüber dem verpflichteten Elternteil niedriger ist, lautet der Vorschlag, der bei einer Pressekonferenz am 09.11. präsentiert wurde.

Leben die Eltern getrennt, steht für Kinder vom nicht haushaltsführenden Elternteil Geldunterhalt - also Alimente - zu. Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Gewährung von Vorschüssen durch den Bund um den betreuenden Elternteil ein gewisses Risiko auf Grund schwerer Einbringlichkeit zu ersparen. Das größte Problem für Steinhauser: "Die Verfahren dauern zu lange." Ursachen seien Personalmangel an den Gerichten und Versuche des Unterhaltspflichtigen, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Zudem sei die Höhe des Vorschusses meistens nicht ausreichend, oftmals weit unter dem Regelbedarf.

Dieses Problem wollen die Grünen mit ihrem Modell lösen. Sie sprechen von einem existenzsichernden Mindestunterhalt, der jedem Kind garantiert sein soll. Ein Regress des Bundes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen erfolgt bis zur Höhe des festgestellten Unterhaltsanspruchs. Die Differenz soll der Bund tragen. Bei der Eintreibung solle außerdem nicht mehr unter das Existenzminimum des zahlenden Elternteils gegangen werden können. Im Gegenzug sollen Ansprüche des Kindes auf Unterhalt als vorrangige Forderungen gelten. Steinhauser: "Was ist uns wichtiger: Die Kinder oder die Versandhauskosten, die zu bezahlen sind?"

Auch die Sicherung des Unterhalts für alle Kinder mit nur einem Elternteil ist den Grünen wichtig. Derzeit hätten jene Kinder keinen Anspruch, deren Elternteil gestorben oder unbekannt ist, oder kein Einkommen hat. Stattdessen gibt es Sozialhilfe, im Durchschnitt 130 Euro im Monat. 17 Prozent aller Kinder von Alleinziehenden hätten so keinen Anspruch auf Unterhalt, so Mandak. Die staatliche Unterhaltssicherung solle so hoch sein, wie der Regelbedarf. Wenn kein oder ein zu geringer Unterhaltsanspruch besteht, wird die Differenz aus dem Familienlastenausgleichsfonds oder einem neu zu schaffenden Unterhaltssicherungsfonds bezahlt, so Mandaks Vorschlag.
 
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