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Asylgerichtshof beschlossen |
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erstellt am
08. 11. 07
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Platter:
Ein guter und erfreulicher Tag für die Asylpolitik in Österreich
Innenminister in der Aktuellen Stunde des Nationalrates
Wien (övp-pk) - "Heute ist ein erfreulicher Tag für die Asylpolitik in Österreich.
Denn heute haben wir im Ministerrat die Installierung eines Asylgerichtshofes beschlossen, der dazu beitragen wird,
dass innerhalb eines Jahres alle Asylverfahren abgeschlossen werden und der derzeitige Rückstau bis 2010 abgebaut
wird." Das erklärte Innenminister Günther Platter am 07.11. in der Aktuellen Stunde des Nationalrates
zum Thema Fremdenrecht.
Der Ministerratsbeschluss sehe vor, dass dieser Asylgerichtshof in letzter Instanz entscheidet und keine Anrufung
an den Verwaltungsgerichtshof mehr möglich ist, außer in grundsätzlichen Rechtsfragen. In diesen
Fällen müsse der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten treffen - "damit
ist eine rasche Abwicklung der Verfahren garantiert", kündigte Platter an. Die parlamentarische Behandlung
dieses Ministerratsbeschlusses kann noch in diesem Jahr stattfinden, der Minister hofft auf eine "breite Zustimmung
zu dieser guten Lösung." Damit könne das Gesetz mit 1.1.2008 in Kraft treten, der Asylgerichtshof
könne im Sommer 2008 seine operative Tätigkeit aufnehmen.
In seinem Debattenbeitrag erinnerte Platter an den Beschluss des Fremdenrechtspaketes 2005: "Dass wir dieses
Paket beschlossen haben, war richtig und wichtig. Denn damit haben wir erreicht, dass Österreich für
Asylmissbrauch deutlich unattraktiver geworden ist, dass Österreich ein geringerer Anziehungspunkt für
illegale Einwanderer wurde und dass den Schlepperorganisationen ein Riegel vorgeschoben ist." Platter unterlegte
diese Worte auch mit Zahlen: "2005 hatten wir in Österreich rund 22.000 Asylwerber, im zehn Mal so großen
Deutschland waren es gerade 28.000, in den USA, dem klassischen Einwanderungsland, waren es 48.000. Das war eine
grobe Unverhältnismäßigkeit. Mittlerweile zeigt das Fremdenrechtspaket Wirkung: 2006 hatten wir
bereits um 40 Prozent weniger Asylwerber, heuer werden es um weitere zehn Prozent weniger sein. Es geht also in
die richtige Richtung."
"Österreich ist ein Land mit hohem Lebensstandard und exzellentem Gesundheits- und Sozialsystem. Es ist
verständlich, dass viele Menschen aus dem Ausland lieber in Österreich leben würden als in anderen
Ländern. Daher mussten wir aber beim Fremdenrechtspaket deutlich und klar zwischen Asyl und Zuwanderung unterscheiden.
Asyl ist ein Recht. Wer Schutz und Hilfe durch Asyl tatsächlich braucht, bekommt es. Es kann aber nicht sein,
dass man unter Deckmantel des Asyls zuwandert. Bei der Zuwanderung entscheidet Österreich selbst im Interesse
unseres Arbeitsmarktes, wie viele Menschen wir dafür brauchen."
In diesem Zusammenhang sprach sich der Innenminister dezidiert gegen ein Bleiberecht aus. "Das würde
bedeuten, dass man sich nur bemühen muss, eine bestimmte Zeit in Österreich zu leben, um daraus ein Bleiberecht
abzuleiten. Das ist nicht unser Weg. Wir müssen alle Kriterien in ihrer Gesamtheit betrachten und dann über
den humanitären Aufenthaltstitel entscheiden." Platter sieht dabei einen Gleichklang im Vorgehen von
Verfassungsgerichtshof und Innenministerium. "Auch Karl Korinek hat sich nicht für ein generelles Bleiberecht
ausgesprochen."
Dass es einen großen Rückstau an Asylanträgen geben, sei Tatsache. In diesem Zusammenhang dankte
Platter seiner Vorgängerin im Innenressort, Liese Prokop, die für eine enorme Personalaufstockung bei
Bundesasylamt und Bundesasylsenat gesorgt hat. "Damit haben wir erstmals eine Trendumkehr erreicht. Ende 2006
hatten wir 39.743 offene Verfahren, jetzt 33.560. Das sind innerhalb von neun Monaten immerhin um rund 6000 weniger",
dankte Platter den zuständigen Beamten.
"Es ist meine Absicht, dass wir die Verfahren künftig rasch abwickeln können. Und daher macht der
Ministerratsbeschluss den heutigen Tag zu einem besonders erfreulichen", schloss Platter. |
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Hagenhofer begrüßt Einrichtung des Asylgerichtshofes
Appell an Platter: Rückstau bei Asylverfahren rasch aufarbeiten
Wien (sk) - Es sei zu begrüßen, dass es nun endlich - wie von der SPÖ seit langem
gefordert - zur Einrichtung des Asylgerichtshofes komme, unterstrich SPÖ-Menschenrechtssprecherin Marianne
Hagenhofer am 07.11. im Nationalrat. Innenminister Platter sei "eindringlich ersucht", dafür zu
sorgen, dass der Rückstau bei den Asylverfahren durch Einsatz von mehr Personal aufgearbeitet werden kann.
Zudem sei es "höchste Zeit" im Niederlassungsrecht für klare und transparente Regelungen sowie
für die Wahrung der Menschenrechte auch im Vollzug zu sorgen, so Hagenhofer.
Man dürfe nicht vergessen, dass "mit der Art, wie seit 2001 im Asylbereich gearbeitet wird, das Leben
von vielen Menschen auf den Kopf gestellt und kaputt gemacht wurde" - oft auch das Leben von Menschen, die
in Österreich jahrelang lebten, integriert waren und sich nichts zuschulden kommen hatten lassen, erinnerte
Hagenhofer an die Politik der abgewählten Regierung. Umso mehr sei es zu begrüßen, dass der Asylgerichtshof
jetzt endlich seine Arbeit aufnehmen kann, so Hagenhofer, die sich neben einer Aufarbeitung des Rückstaus
bei den Asylverfahren auch für eine entsprechende Evaluierung aussprach.
Erfreulich sei es weiters, dass der Kriterienkatalog entsprechend der Menschenrechtskonvention nunmehr erweitert
wurde, indem nun auch die familiären Konsequenzen einer Abschiebung sowie der Grad der Integration Berücksichtigung
finden. Die SPÖ-Menschenrechtssprecherin stellte zudem klar, dass es gelte, eine Regelung zu schaffen, die
für alle gilt, und nicht nur für die, die es als Härtefälle in die Medien schaffen". Schließlich
zeichne sich ein Rechtsstaat auch dadurch aus, dass er nicht allein Bestehendes fortschreibe, sondern sich auch
weiterentwickelt, schloss Hagenhofer. |
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Glawischnig: Asylgerichtshof: "Unabhängigkeit nicht gesichert"
Die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig ortet neue Probleme beim von der
Regierung geplanten Asylgerichtshof.
Wien (grüne/apa) - Im Gespräch mit der APA kritisiert Eva Glawischnig, "dass die Unabhängigkeit
und Objektivität der RichterInnen nicht gesichert ist". Grund: Die Mitglieder des Asylgerichtshofes sollen
von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Ein Dreiervorschlag des Gerichts ist, anders als beim Verwaltungsgerichtshof
(VwGH), nicht vorgesehen.
Ernannt werden sollen die AsylrichterInnen vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. Beim Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) liegt der Auswahl neuer RichterInnen ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Gerichts an die Regierung
zu Grunde. Beim Asylgericht ist das jedoch nicht vorgesehen. Glawischnig befürchtet daher einen zu großen
Einfluss der Regierung auf das Asylgericht: "Die können sich die Leute aussuchen." Sie kritisiert,
dass auch bei den Landesverwaltungsgerichten eine ähnliche Vorgangsweise geplant ist: "Das ist kein Höchstgericht,
weder von der Unabhängigkeit noch von der Objektivität."
Außerdem kritisiert die stellvertretende Grünen-Chefin, dass sich AsylwerberInnen künftig nicht
mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden dürfen: "Damit wird ein rechtsstaatlicher Grundsatz, dass die
Verwaltung an die Gesetze gebunden ist und dass das von einem Höchstgericht überprüft wird, aufgegeben.
Das ist ein negatives Novum." Während der Innenminister zumindest eine Grundsatzentscheidung des Höchstgerichtes
beantragen könne, sei den AsylwerberInnen selbst dieser Schritt verwehrt: "Deroder die Rechtsschutzsuchende
wird zum Zaungast."
Eine "Utopie" ist für Glawischnig auch der Abbau aller offenen Asylverfahren bis 2010: Dafür
brauche es nicht nur mehr VerwaltungsrichterInnen, sondern vor allem mehr Qualität (also ausgebildete JuristInnen)
in der Asylbehörde. Unverständlich ist für die Grüne auch, dass so weitreichende Änderungen
ohne öffentliche Begutachtung im Parlament beschlossen werden sollen. Vom "neuen Parlamentarismus",
den die SPÖ noch unter schwarz-blau versprochen hatte, sei in dieser Causa "nichts zu merken". |
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Diakonie zu Asylgerichtshof
Chalupka warnt vor Schnellschuss, der Probleme nicht löst
Wien (diakonie) - "Die Einführung des Asylgerichtes, soll offensichtlich als Schnellschuss
ohne Befassung des betroffenen Verwaltungsgerichtshofes und des bisher zuständigen unabhängigen Bundesasylsenates,
sowie ohne Begutachtungsverfahren im Schnellschuss durch das Parlament gepeitscht werden", zeigt sich Diakonie
Direktor Michael Chalupka sehr überrascht.
Der Abbau der rechtsstaatlichen Kontrolle des Verwaltungsgerichtshofs durch die Koalitionsregierung wäre nur
durch eine 2/3 Mehrheit im Parlament möglich. Dadurch würde eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof
verunmöglicht.
Michael Chalupka: "Derzeit wird immerhin jede fünfte Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof behoben.
Eine Abschaffung des Individualbeschwerderechtes, gerade in Asylfragen, wo es bei Entscheidungen um Leben oder
Tod gehen kann, ist daher inakzeptabel. Es geht nicht an, dass in letzter Instanz eine Einzelperson über das
Schicksal eines Menschen entscheidet. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden Entscheidungen am Verwaltungsgerichtshof
immer durch mindestens drei Richter gefällt."
Weiters weist Chalupka darauf hin, dass mit der Errichtung eines Asylgerichtes die Probleme, die das unzulängliche
Fremdenrecht geschaffen haben, nicht einfach zu lösen wären. Auch das Asylgericht kann nur Fälle,
die derzeit schon viele Jahre anhängig sind zur Entscheidung bringen, wobei es wiederum zu Hunderten von humanitären
Dramen für inzwischen gut integrierten Familien kommen würde. Die Schaffung eines Asylgerichts ohne die
notwendige Sanierung des Fremdenrechts bei dem "hinten und vorne nichts passt" (Copyright Korinek) und
ohne ein gesetzlich geregeltes Bleiberecht, löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Die Diakonie plädiert für ein gründliches Überdenken der Idee eines Asylgerichtshofs sowie
einen seriösen und transparenten Weg der Gesetzwerdung, der sowohl den Höchstgerichten wie auch den Hilfsorganisationen
die Möglichkeit gibt, in einem Begutachtungsverfahren ihre Problemlösungskompetenz einzubringen. |
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Küberl: "Regierung unterwandert Qualitätssicherung"
Geplante Personalaufstockung sei aber positiv zu werten
Wien (caritas) - "Indem sie mit dem neuen Asylgerichtshof Asylwerbern das Recht nimmt, sich
im Zweifelsfalle persönlich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden, unterwandert die Regierung die rechtliche
Qualitätssicherung im Asylbereich. Das darf nicht sein", sagt Caritas-Präsident Franz Küberl.
Denn immerhin würden noch immer über 30 Prozent der Entscheidungen der ersten Instanz in der zweiten
wieder aufgehoben. Das zuständige Höchstgericht als dritte Instanz würde noch einmal 20 Prozent
der Entscheidungen aufgrund von Mängeln kippen.
"Diese Kontrolle bei fehlerhaften Bescheiden darf nicht ausgeschalten werden", betont der Caritas-Präsident."Wir
brauchen sowohl Schnelligkeit als auch eine deutliche Qualitätsverbesserung bei den Asylverfahren. Das eine
darf aber nicht auf Kosten des anderen gehen", fordert Küberl. Positiv sei in diesem Zusammenhang die
geplante Aufstockung des Personals zu werten, so der Caritas-Präsident. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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