Familienbeihilfe für drittes und jedes weitere Kind wird erhöht
Wien (pk) - Kinderreiche Familien erhalten ab kommendem Jahr mehr finanzielle Unterstützung.
Der Familienausschuss des Nationalrats stimmte heute einhellig einem Gesetzentwurf der Regierung zu, der höhere
Familienbeihilfen für Mehrkindfamilien vorsieht. Demnach gibt es künftig für das dritte Kind monatlich
um 9,5 Euro mehr, für das vierte und jedes weitere Kind um je 24,5 Euro. Erreicht wird das durch die Anhebung
der so genannten Geschwisterstaffelung, welche für das dritte Kind nunmehr 35 Euro und für jedes weitere
Kind 50 Euro (bisher einheitlich 25,5 Euro) beträgt. Gleichzeitig erhöht sich die Einkommensgrenze für
den Erhalt des Mehrkindzuschlags, der einkommensschwachen Familien mit drei oder mehr Kindern gebührt und
36,4 Euro je Kind beträgt, von rund 45.000 Euro jährlich auf 55.000 Euro.
Die vom Familienausschuss gebilligte Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz enthält aber auch Verbesserungen
für Studierende. So ist es Studierenden künftig erlaubt, jährlich 9.000 Euro (statt bisher 8.725
Euro) dazuzuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe
bezogen wird, dürfen in Hinkunft geringfügige Einkünfte beziehen.
Grundsätzlich begrüßten alle Fraktionen die Anhebung der Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien,
eine Reihe von Abgeordneten bedauerte allerdings, dass es nicht auch für Familien mit behinderten Kindern
mehr Geld gebe. So gab SPÖ-Abgeordnete Marianne Hagenhofer zu bedenken, dass gerade diese Familien besonders
armutsgefährdet seien. Ein von Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein namens der FPÖ eingebrachter
Abänderungsantrag, den Zuschlag zur Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind von derzeit
138,30 Euro auf 151,5 Euro monatlich zu erhöhen, blieb bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit. Auch mit
ihren Forderungen, bereits ab dem zweiten Kind eine höhere Geschwisterstaffelung vorzusehen und die Zuschläge
für Mehrkindfamilien generell aufzurunden, konnte sich die FPÖ nicht durchsetzen.
Seitens der SPÖ zeigten sich die Abgeordneten Christine Muttonen und Andrea Kuntzl über die erhöhte
Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien erfreut. Man dürfe sich aber nicht der Illusion hingeben, dass
man durch diesen Schritt einen großen Sprung bei der Bekämpfung der Armutsgefährdung von Familien
mache, sagte Kuntzl. Ebenso wichtig wäre es, durch genügend Kinderbetreuungseinrichtungen und durch Maßnahmen
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Frauen die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Muttonen
gab zu bedenken, dass die Geburtenrate gerade in jenen europäischen Ländern am höchsten sei, die
eine hohe Frauenerwerbsquote haben. Abgeordnete Hagenhofer begrüßte es ausdrücklich, dass arbeitsuchende
Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, künftig bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen
dürften.
Abgeordnete Sabine Mandak (G) hielt fest, sie sehe einerseits Verbesserungen im Gesetz, auf der anderen Seite sei
es aber notwendig, die Ausgaben aus dem Familienlastenausgleichsfonds grundsätzlich zu überdenken. Trotz
hoher Familienleistungen sei es bisher nicht gelungen, Armut in Familien zu vermeiden, konstatierte sie. Mandak
regte an, verstärkt in Kinderbetreuungseinrichtungen zu investieren, die für Eltern "gut leistbar"
seien. Bedauert wurde von Mandak, dass Jugendliche, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, keine Familienbeihilfe
erhalten.
Ausschussvorsitzende Ridi Steibl (V) machte darauf aufmerksam, dass künftig insgesamt 9,6 Mill. Euro mehr
pro Jahr für Mehrkindfamilien zur Verfügung stehen. Über eine Anhebung der Familienbeihilfe für
erheblich behinderte Kinder würden Verhandlungen mit dem Finanzministerium geführt, sagte sie.
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) mahnte eine steuerrechtliche Besserstellung von Familien ein. Nur so kann ihrer
Ansicht nach Familienarmut nachhaltig bekämpft werden.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) erklärte, dass BZÖ bekenne sich zur verstärkten Förderung
von Mehrkindfamilien. Er vermisse jedoch eine höhere Unterstützung für Familien mit behinderten
Kindern. Ebenso hätte es seine Fraktion bevorzugt, die Familienbeihilfe auch bereits für das zweite Kind
zu erhöhen.
Dem hielten SPÖ-Familiensprecherin Kuntzl und Familienministerin Andrea Kdolsky entgegen, dass die Belastungen
ab dem dritten Kind besonders stark steigen würden. Man könne nie genug tun im finanziellen Bereich,
meinte die Ministerin, sie müsse aber auch auf das Budget achten. Eine Rundung der Zuschläge für
Mehrkindfamilien, wie von der FPÖ vorgeschlagen, hätte ihr zufolge Zusatzausgaben von 200 Mill. Euro
verursacht.
Generell machte Kdolsky geltend, dass die Anhebung der Familienbeihilfe für Mehrkindfamilien nach der Flexibilisierung
des Kinderbetreuungsgeldes und der Vereinbarung mit den Bundesländern zur Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen
bereits der dritte Schritt innerhalb eines Jahres zur verstärkten Förderung von Familien sei. Für
das kommende Jahr strebt sie ihrer Darstellung nach eine Erhöhung der Unterstützung für Familien
mit behinderten Kindern an.
Was das Thema Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen am sozialen Jahr betrifft, hielt Kdolsky fest, sie habe
sehr um die Kompetenzen für diesen Bereich gekämpft, sich gegen Sozialminister Buchinger aber nicht durchsetzen
können. Gemäß dem Motto "Wer anschafft, zahlt" sei sie nicht bereit, ohne Kompetenzen
für diesen Bereich den FLAF weiter zu belasten.
Bei der Abstimmung wurden weite Teile der Regierungsvorlage von den Fraktionen einhellig gebilligt. Lediglich jener
Passus im Gesetz, der eine Adaptierung des Leistungsnachweises für Studierende enthält, die Familienbeihilfe
beziehen, stieß bei der Opposition auf Ablehnung. Die Abänderungsanträge der FPÖ blieben in
der Minderheit.
Familie & Beruf Management GmbH möglicherweise bald vor dem Aus
Weiters beschloss der Familienausschuss heute eine Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung der
Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" ( 227 d.B.). Es soll klar gestellt werden, dass die
Agenden für die Gesellschaft – in Anlehnung an das Bundesministeriengesetz – in die Kompetenz des neuen Bundesministeriums
für Gesundheit, Familie und Jugend fallen; das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz erhält
ebenso wie der Bereich Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt ein Mandat im Aufsichtsrat.
Grüne und FPÖ nahmen die Gesetzesvorlage zum Anlass, um scharfe Kritik an der Familie & Beruf Management
GmbH zu üben und zeigten sich verwundert über die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf.
So erinnerten sowohl Abgeordneter Karlheinz Klement (F) als auch Abgeordnete Sabine Mandak (G) daran, dass die
seinerzeitige Einrichtung der GmbH auf massive Ablehnung der Sozialdemokraten gestoßen sei. Auch nach Meinung
der FPÖ sei die GmbH nicht unbedingt notwendig, erklärte Klement und wies unter anderem auf den hohen
administrativen Aufwand hin. Klements Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein sprach sich für eine
Rückführung der Kompetenzen in das Familienministerium aus.
Massive Bedenken gegen die GmbH äußerte auch Abgeordneter Karl Öllinger (G). Es lasse sich nicht
länger rechtfertigen, was in der GmbH passiere, bekräftigte er und forderte Familienministerin Kdolsky
zum Handeln auf. So hat das Audit Familie & Beruf seiner Meinung nach viel besser funktioniert, als noch das
Ministerium selbst dafür zuständig gewesen war. Ebenso wenig Verständnis zeigte Öllinger für
intransparente Auftragsvergaben. Öllingers Fraktionskollegin Sabine Mandak stellte fest, das einzige, was
man wisse, sei, dass die GmbH erhebliche finanzielle Mittel schlucke, der Rest bleibe im Verborgenen.
Seitens der ÖVP räumten Ausschussvorsitzende Ridi Steibl sowie die Abgeordneten Nikolaus Prinz und Andrea
Eder-Gitschthaler ein, dass in der Familie & Beruf Management GmbH nicht alles zum Besten stehe. So meinte
etwa Steibl, dass es gewisse Besetzungen gegeben habe, die für sie nicht nachvollziehbar seien. Alle drei
Abgeordneten hoben aber auch positive Aspekte der GmbH hervor und gaben zu bedenken, dass sich viel getan habe,
seit Familienministerin Kdolsky dafür zuständig sei. Langfristig wird man sich Steibl zufolge allerdings
überlegen müssen, die Kompetenzen in irgendeiner Form wieder ins Ministerium zu integrieren.
Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) schloss sich der Kritik der Grünen und der FPÖ an der "Familie &
Beruf Management GmbH" an. Sie halte die Konstruktion nach wie vor für sehr teuer und zweifle am Sinn
der erfolgten Ausgliederung. Auch der Output sei sehr zweifelhaft. Die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf
begründete Kuntzl damit, dass eine formale Anpassung der Bestimmungen an das Bundesministeriengesetz erforderlich
sei. Kritisch äußerten sich auch Kuntzls FraktionskollegInnen Rosemarie Schönpass, Gabriele Binder-Maier
und Franz Riepl.
Uneingeschränkt verteidigt wurde die GmbH lediglich vom BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek. Es sei
wichtig, das öffentliche Bewusstsein für die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schärfen
und verstärkt Lobbying auf diesem Gebiet zu betreiben, bekräftigte er. Die Aufgaben der GmbH seien klar
geregelt.
Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wies Vorhaltungen von Abgeordneter Kuntzl zurück, wonach die
FPÖ seinerzeit der Einrichtung der GmbH zugestimmt habe. Die GmbH sei ein Erbe des BZÖ und nicht der
FPÖ, stellte sie fest.
Familienministerin Andrea Kdolsky wies darauf hin, dass eine kurzfristige Auflösung der Gesellschaft aufgrund
bestehender Verträge nicht möglich sei, "außer mit sehr sehr viel Geld". Man könne
in einem Rechtsstaat, wenn einem etwas nicht passe, nicht einfach mit einem "Federstrich darüber fahren"
und Mitarbeiter auf die Straße setzen, bekräftigte sie. Kdolsky sprach sich allerdings dafür aus,
sich auf lange Sicht wieder eine Eingliederung der Kompetenzen der "Familie & Beruf Management GmbH"
in das Ministerium zu überlegen.
Darüber hinaus verwies Kdolsky auf eine Reihe von Maßnahmen, die im letzten Jahr von ihr gesetzt worden
seien. So habe sie etwa als ersten Schritt einen Tätigkeitsbericht der GmbH verlangt, der nun geprüft
werde. Auch Anwesenheitsaufzeichnungen der MitarbeiterInnen seien von ihr eingemahnt worden. Seit sie für
die GmbH zuständig sei, würden auch alle gesetzlichen Vorgaben bei der Fördervergabe eingehalten.
"Die Mühlen mahlen genauso schnell wie es möglich ist", sagte Kdolsky.
Auf eine Anfrage von Abgeordneter Schönpass teilte Kdolsky mit, dass auch die Förderungen für innovative
Kinderbetreuungsmodelle von der GmbH vergeben werden. Gemeinden selbst könnten keine Förderungen beantragen,
sondern nur im Umweg über Trägervereine.
Die Gesetzesvorlage wurde mit S-V-B-Mehrheit angenommen. Ein Zusatzantrag der Grünen, der auf die Vorlage
eines jährlichen Berichts der "Familien & Beruf Management GmbH" abzielt, wurde abgelehnt. SPÖ
und ÖVP stellten allerdings einen ähnlichen Antrag für die Zweite Lesung im Nationalrat in Aussicht. |