Wien (kfv) - Die meisten tun es, nur wenige werden dafür bestraft: Handytelefonieren und gleichzeitig
ein Fahrzeug lenken ist mehr denn je en vogue, wobei SMS lesen und schreiben zusätzlich an Beliebtheit gewonnen
haben.
Verkehrsminister Werner Faymann hat bereits angekündigt, dass die Strafen für Telefonieren am Steuer
ab dem nächsten Jahr verdoppelt werden sollen. "Wie unsere aktuellen Befragungen unter mehr als 500 österreichischen
Kfz-Lenkern zeigen, muss der Straferhöhung dann aber auch eine intensive Kontrolle folgen", fordert Dr.
Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). "Denn der Trend scheint sich in
Richtung zusätzlicher Lenkrad-Akrobatik in Form von SMS-Lesen und -Schreiben zu verlagern." 38 Prozent
jener Lenker, die angaben, während der Fahrt zu telefonieren, lesen auch SMS (2006: 22%). Jeder achte Lenker
gab an, gleichzeitig das Auto zu lenken und SMS zu schreiben - im letzten Jahr war es "nur" jeder Elfte.
Von den befragten Autofahrern besaßen 93 Prozent ein Handy - nicht einmal die Hälfte besitzt allerdings
auch die passende Freisprecheinrichtung dazu (44%). Insgesamt 69 Prozent der Befragten gaben an, während der
Fahrt zu telefonieren, nur ein Drittel verwendet dazu aber auch immer eine Freisprecheinrichtung. Dabei dominiert
mit einem Anteil von knapp drei Viertel noch immer das Headset gegenüber der fix montierten Freisprechanlage.
Die Gespräche selbst sind überwiegend privater Natur. Von den befragten Lenkern war etwas mehr als ein
Viertel der Meinung, dass Telefonieren am Steuer generell verboten werden sollte.
Beobachtungen im Wiener Stadtverkehr
Im Großraum Wien wurde das Telefonierverhalten zusätzlich im fließenden Verkehr beobachtet.
Wurde im Jahr 2006 nur jeder 19. Kfz-Lenker mit einem Handy am Ohr gesichtet, war es 2007 jeder neunte. Im städtischen
Randbereich und auf der Autobahn telefonierte jeder siebente beobachtete Fahrer ohne Freisprecheinrichtung (2006:
jeder 20.).
Obwohl mehr als zwei Drittel der Fahrzeuglenker, die während der Fahrt telefonieren, angaben, nie oder nur
fallweise eine Freisprechanlage zu verwenden, wurde nur jeder Neunte schon einmal wegen Handytelefonieren am Steuer
bestraft. "Das liegt daran, dass der Exekutive mit der aktuellen Gesetzeslage die Hände gebunden sind",
sagt Thann. "Derzeit ist laut Kraftfahrgesetz dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung
verboten. Die Kontrollmöglichkeiten der Exekutive sind aber stark eingeschränkt: Um die Strafe von künftig
50 Euro verhängen zu können, muss der Polizist das Fahrzeug anhalten - Handy-Lenker in Fahrt können
also nicht angezeigt werden." |