StS Kranzl und StS Marek präsentieren Innovationsscheck für KMU  

erstellt am
06. 11. 07

5000 Euro-Scheck kann ab heute beantragt werden
Wien (bmvit) - Der Innovationsscheck für KMUs ist eine gemeinsame Initiative von BMVIT und BMWA, die mit 5 Mio. Euro dotiert ist. Die Staatssekretärinnen Christa Kranzl und Christine Marek präsentierten am 06.11. den Scheck anlässlich des Starts der Initiative der Öffentlichkeit. "Derzeit werden die Innovationspotenziale von klein- und mittelständischen Unternehmen noch zu wenig genutzt", erklärte Staatssekretärin Kranzl. "Mit dem Scheck haben KMU nun die Möglichkeit, ihre innovativen Ideen und Projekte ganz individuell mit den besten wissenschaftlichen Expertinnen und Experten des Landes zu entwickeln", so Kranzl. Staatssekretärin Marek wies darauf hin, dass "KMU das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft" seien. "Deshalb ist es notwendig, dass sie am Wissenstransfer teilhaben und aktiv daran teilnehmen." Der "Innovationsscheck Österreich" sei dazu ein "ausgezeichnetes Programm".

Ziel der Innovationsinitiative ist die Heranführung traditioneller KMU an moderne Forschung und Technologieentwicklung durch Kooperationen mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Österreich. Der Innovationsscheck soll Anreize für KMU schaffen, damit diese optimal in den Forschungsprozess integriert werden können. Der Scheck in der Höhe von 5000 Euro soll für Forschungsprojekte, Studien, Analysen und individuelle Beratung einlösbar sein. Mit der Abwicklung der Initiative ist die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut.

Wesentliches Element der Initiative ist, dass der Ablauf für interessierte KMU so einfach wie möglich gestaltet wird. Der Innovationsscheck kann bei der Forschungsförderungsgesellschaft unter http://www.ffg.at/innovationsscheck beantragt werden. Nach einer kurzen und unbürokratischen Prüfung der formalen Voraussetzungen wird der Innovationsscheck zugesandt. Die Unternehmen können die für sie richtige Forschungseinrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) auswählen, oder sich den bestgeeigneten Partner vermitteln lassen. Diese Partner erarbeiten in Abstimmung mit dem Unternehmen Studien zur Umsetzung innovativer Ideen, Machbarkeitsanalysen, Business-Modelle etc. Die erbrachte Leistung wird mit dem Innovationsscheck bezahlt. Der Scheck kann einmal pro Jahr bezogen werden. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen (< 250 Beschäftigte, 50 Mio. Euro Umsatz., 43 Mio. Euro Bilanzsumme), an denen nicht mehr als ein großes Unternehmen im Ausmaß von maximal 25 % beteiligt ist.
 
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