"Bonusaktion – Aktion 500" fördert Neueinstellungen  

erstellt am
06. 11. 07

Bessere Integration von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt
Wien (pwk) - Im Zuge der Initiative „Bonusaktion – Aktion 500“ zur besseren Integration von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt erhalten Unternehmen, die im Zeitraum vom 1.11.2007 bis 31.7.2008 für Menschen mit Behinderungen einen zusätzlichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, eine Förderung in der Höhe von 600 Euro pro Monat. Diese Förderung besteht für die Dauer von sechs Monaten zusätzlich zu einer allfälligen Integrationsbeihilfe. Diese Förderung ist zusätzlich und beschränkt nicht die Vergabe und Höhe der weiteren Fördermittel. Unabhängig von der Lohnhöhe werden über sechs Monate insgesamt 3.600 Euro ausbezahlt.

Auch behinderte Menschen, die sich in diesem Zeitraum selbständig machen, erhalten diese Förderung.

Bei Ausbildungsplätzen, die derzeit mit 400 Euro pro Monat gefördert werden, wird die Förderung um 200 Euro auf insgesamt 600 Euro erhöht. Bei Lehrlingen gilt die Förderung in der Höhe von 600,- Euro für das gesamte Lehrjahr.

Die Aktion bezieht sich vorrangig auf die Einstellung von begünstigten behinderten Menschen und begünstigbaren behinderten Menschen – in beiden Fällen muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorliegen. In Einzelfällen ist auch ein Grad der Behinderung von mindestens 30% ausreichend, dies bedarf jedoch einer Abklärung durch das Bundessozialamt.

Zum besseren Verständnis: Begünstigbare Behinderte, Menschen die beispielsweise einen Behindertenpass besitzen, genießen keinen besonderen Kündigungsschutz und werden auch nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet.

Stellt der Unternehmer im Zuge dieser Aktion jedoch einen begünstigten behinderten Menschen ein, soll er darauf hingewiesen werden, dass nach Ablauf der 6 Monate dem begünstigen Behinderten automatisch der besondere Kündigungsschutz zusteht. Hier ist also Vorsicht geboten, dass die 6 Monate nicht übersehen werden!

Die Anträge für diese Förderung sind bei der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes zu stellen.

Diese Anreize richten sich vorwiegend an KMU und sollen 500 zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen.
 
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