Weiterentwicklung der Künstlersozialversicherung  

erstellt am
16. 11. 07

Schmied / Morak: "Verbesserungen für Künstlerinnen und Künstler"
Wien (bmukk) - Am 16.11. geht die Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes in Begutachtung. Wie im Regierungsprogramm vereinbart, wurde über den Sommer eine Evaluierung der bestehenden Regelungen durch Universitätsprofessor Wolfgang Mazal durchgeführt. Auf Basis seines Gutachtens haben Kulturministerin Claudia Schmied und ÖVP-Kultursprecher Franz Morak ein Paket von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des bestehenden Systems erarbeitet, das nun in Begutachtung geschickt wird.

„Mit diesen Maßnahmen setzen wir einen wichtigen Schritt für eine bessere Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Diese Novelle verbessert die soziale Situation von Künstlerinnen und Künstlern mit niedrigem Einkommen und schafft damit bessere Rahmenbedingungen für die Entfaltung künstlerischer Kreativität“, so Kulturministerin Claudia Schmied.

ÖVP-Kultursprecher Abg. Franz Morak betont: „Das bestehenden Fondssystem hat einen neuen sozialpolitischen Standard für Künstlerinnen und Künstler gesetzt und sich insgesamt bewährt. Darauf aufbauend werden nun mit dieser Novelle im Sinne der Künstlerinnen und Künstler Adaptierungen, die sich aus der Praxis der letzten Jahre ergeben haben, vorgenommen“.

Die Eckpunkte der Novelle sind Regelungen zur Lösung bestehender Härtefälle und deren Vermeidung für die Zukunft, eine größere Flexibilität bei den Einkommensgrenzen und die Ausweitung des bestehenden Systems auf die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

1.) Bislang konnte der Künstler-Sozialversicherungsfonds nur Zuschüsse zur Pensionsversicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler leisten. In Zukunft erfolgt eine Erweiterung auch auf Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung.

  • Diese Erweiterung bringt vor allem für einkommensschwache Künstler, die den Höchstzuschuss von derzeit 1026 Euro bisher nicht voll ausnutzen konnten, massive Verbesserungen. Ein Künstler der bisher 700 Euro an Pensionsversicherungszuschuss erhalten hat, kann somit die restlichen 326 Euro als Zuschuss für seine Kranken- und Unfallversicherung verwenden.


2.) Die Regelung zur Einkommensuntergrenze von derzeit jährlich 4093 Euro, die zum Erhalt eines Zuschusses aus dem Künstlersozialversicherungsfonds erforderlich ist und deren Abschaffung verfassungsrechtlich höchst bedenklich wäre, wird durch folgende Maßnahmen modifiziert:

  • Stipendien und Preise (soweit Einkommensersatz) werden in Zukunft dem zu erreichenden Einkommen hinzugerechnet.
  • In Zukunft werden auch Einnahmen aus unselbständiger künstlerischer Tätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze zum zu erreichenden Einkommen hinzugerechnet.
  • Eine Aliquotierung bei unterjähriger Tätigkeit wird ermöglicht. Wenn ein Künstler oder eine Künstlerin etwa nur drei Monate in einem Jahr arbeitet, muss er oder sie nur ein Drittel des notwendigen Einkommens erzielen.


3.) Die Regelung zur bestehende Einkommensobergrenze von jährlich derzeit 19.621 Euro, die zum Erhalt eines Zuschusses nicht überschritten werden darf, wird in folgenden Punkten modifiziert:

  • Künftig wird auch die jährliche Einkommensobergrenze valorisiert. Sie wird in Zukunft kein fix festgeschriebener Betrag mehr sein, sondern das 60-fache der in regelmäßigen Abständen angepassten monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 341 Euro). Das bedeutet eine aktuelle Steigerung um 848 Euro auf 20.469 Euro.
  • Die Einkommensobergrenze wird in Zukunft gestaffelt nach Sorgepflichten für Kinder angehoben. Das heißt, sie wird pro Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, um das 6-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (derzeit ca. 2000 Euro) erhöht. Ein Künstler oder eine Künstlerin mit 2 Kindern kann daher das 72-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verdienen.


4.) Die Modifikationen der Ober- und Untergrenze nehmen auf die konkreten Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Künstlerinnen und Künstler Rücksicht. Sie bauen auf Erfahrungen der vergangenen Jahre auf und bringen eine innovative Weiterentwicklung des bestehenden Systems. Jene im System befindlichen Künstlerinnen und Künstler, die trotz dieser Modifikationen die Einkommensuntergrenze unterschreiten oder die Einkommensobergrenze überschreiten, müssen die Zuschüsse zurückzahlen. Allerdings werden die bereits bisher existenten „Härtefallregelungen“, die die Möglichkeit eines Verzichts auf Rückforderung vorsehen, präzisiert und ausgebaut:

  • Im Rückforderungsfall werden nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Komponenten berücksichtigt. Zum Beispiel längere Krankheit eines Künstlers oder einer Künstlerin.
  • Einschleifregelung analog zum Studienförderungsgesetz: Künstlerinnen und Künstler, die die Einkommensgrenze unter- bzw. überschreiten, müssen nicht mehr den gesamten Zuschuss zurückzahlen, sondern nur jenen Betrag, um den die Einkommensgrenzen über- bzw. unterschritten wurden. Bisher musste bei einer Überschreitung von nur einem Euro der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
  • Künftig wird im Rückforderungsfall nicht nur auf die aktuelle Lebenssituation Rücksicht genommen, sondern auch auf die Lebensverhältnisse in jenem Jahr, in dem die Einkommensuntergrenze nicht erreicht wurde.
  • Im Fall der Unterschreitung der Einkommensuntergrenze werden im Rückforderungsfall künftig nicht mehr nur die Einkünfte berücksichtigt, die sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergeben, sondern auch Einnahmen. Weist ein Künstler oder eine Künstlerin zumindest Einnahmen in der Höhe der Untergrenze nach, ist zu verzichten. Ein solcher Verzicht kann fünfmal erfolgen.


5.) Zusätzlich zu diesen Modifikationen des Zuschusssystems, werden auch wichtige Änderungen im Bereich der Kurien, die die künstlerische Eignung für die Aufnahme in den Künstlersozialfonds überprüfen, durchgeführt. Hier wurde den Wünschen der Künstlerinnen und Künstler Rechnung getragen.

  • Änderung der Zuständigkeiten der Kurien. Zum Beispiel die Schaffung einer eigenen Kurie für die Filmkunst.
  • Einführung einer eigenen Berufungskurie für jeden künstlerischen Bereich.


Diese Novelle stellt eine wichtige Weiterentwicklung dar und geht auf die konkreten Lebensverhältnisse der Künstlerinnen und Künstler ein.

 
zurück