Besonders heikle Streckenabschnitte können laut Straßenverkehrsordnung präventiv
für Lkw gesperrt werden – Winterreifenpflicht für Pkw von Oktober bis Ostern gefordert
Wien (kfv) - Von 15. November bis 15. März gilt für alle Lkw, die in Österreich unterwegs
sind, die Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht. „Dass genau zum Stichtag das Chaos ausgebrochen ist und
auf der A21 Wiener Außenringautobahn und der A1 Westautobahn nichts mehr geht, ist zum Großteil uneinsichtigen
Lkw-Fahrern zuzuschreiben. Um solche Situationen zu verhindern, sollten in Zukunft aber auch die rechtlich vorhandenen
Präventiv-Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV). „So wie in anderen Ländern besteht auch in Österreich die rechtliche Grundlage,
bei Schneefall besonders gefährdete Straßenabschnitte – und dazu zählt die A21 – aufgrund der Wetterprognosen
bereits im Vorhinein für Lkw zu sperren, damit die Räumfahrzeuge zunächst die gröbsten Behinderungen
beseitigen können.“
Neben der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten fordert das Kuratorium für Verkehrssicherheit erneut
eine generelle Winterreifenpflicht. Auch zahlreiche Pkw-Fahrer sind beim ersten massiven Schneefall noch immer
mit Sommerreifen unterwegs und verursachen dadurch Unfälle. Eine aktuelle Umfrage des KfV unter rund 900 Pkw-Lenkern
hat gezeigt, dass jeder sechste Autofahrer den ersten Schneefall als richtigen Zeitpunkt zum Umstecken betrachtet.
„Das ist zu spät. ‚Ab einer durchschnittlichen Tagestemperatur von sieben Grad’ lautet die Empfehlung“, erinnert
Thann. „Eine Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern ist daher sinnvoll.“ Es seien die uneinsichtigen Lenker,
die alle anderen gefährden oder zumindest ein Chaos verursachen, das den Straßenverkehr ins Stocken
bringt. „Jene, die sowieso immer rechtzeitig mitdenken und umstecken, tangiert eine solche Regelung nicht. Für
die Hochrisikolenker wäre das aber ein sehr hilfreicher Denkanstoß“, schließt Thann. |