Industrie kritisiert Anhebung des Förderdeckels und ungenügende Berücksichtigung der Lauge  

erstellt am
16. 11. 07

Aufstockung des Fördervolumens für neue Anlagen nicht nachvollziehbar – Kritik an Nicht-Einbeziehung der Lauge in Tarif-Förderung
Wien (PdI) - Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete es der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Markus Beyrer, „dass das jährliche Fördervolumen für neue Ökostromanlagen zu Lasten aller Stromkonsumenten von 17 auf 21 Mio. Euro aufgestockt werden soll“. Allein diese Aufstockung der Mittel um 25 Prozent und die Ausdehnung der Förderlaufzeit für alte und neue Anlagen auf 15 Jahre führe zu Mehrbelastungen für die Stromkonsumenten von rund einer Milliarde Euro. „Hier wäre mehr Kostenwahrheit für die Konsumenten dringend erforderlich“, so Beyrer anlässlich der am 16.11. von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein vorgestellten Eckpunkte zur Ökostromnovelle. Der Evaluierungsbericht der Energie-Control unterstreiche, dass die bereits vorhandenen Mittel nicht ausgeschöpft werden und bei entsprechend effizienter Verwendung ausreichen, um die noch zur Verfügung stehenden Potenziale zu nutzen. Darin hätte auch die Ablauge Platz. Bevor dieses Geld nicht verbraucht ist, sei eine Erhöhung der Förderungen „weder notwendig noch im Interesse der Konsumenten“, so der IV-Generalsekretär.

„Die Anhebung der Investitionszuschüsse für Laugen-KWK beziehungsweise die Nicht-Einbeziehung der Lauge in die Tarif-Förderung sind nicht ausreichend und gehen an den realen Erfordernissen vorbei, was weiterhin zu direkten Wettbewerbsnachteilen gegenüber fast allen anderen europäischen Standorten, insbesondere in Mitteleuropa, führt“, betonte der IV-Generalsekretär. Die Industrie fordere die Aufnahme von Lauge in die Tarifförderung. So seien endlich Anreize zu schaffen, um die Prozesse zu optimieren und Potenziale zur Stromerzeugung aus Lauge für das öffentliche Netz nutzbar zu machen. „Laugenverbrennung erlaubt eine wesentlich effizientere Brennstoffausnutzung und höhere Gesamtwirkungsgrade zu wesentlich geringeren C02-Vermeidungskosten als andere vom Ökostromgesetz geförderte Erzeugungstechniken“, so Beyrer. Die Benachteiligung gerade solcher integrierter und hocheffizienter Erzeugungsmethoden gegenüber vergleichsweise ineffizienten Kleinanlagen sei im Lichte der Ziele des Klimaschutzes und des Ökostromgesetzes „schwer verständlich“. Vielmehr sollte eine sachgerechte Fördergesetzgebung Anreize schaffen, um möglichst effiziente und langfristig wirtschaftliche Ökostromanlagen zu fördern.

Die Detailregelung zur Umstellung des Finanzierungssystems müsse noch näher geprüft werden. „Die Abschaffung der Zählpunktpauschale darf jedenfalls nicht zu Lasten der Kostentransparenz für die Konsumenten und zu Lasten der Industrie gehen“, betonte der IV-Generalsekretär. Positiv sei die Begrenzung der Ökostromkosten für die energieintensive Industrie auf 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes. Dies sei ein "wichtiger Schritt zur Sicherung des Standorts Österreich und der im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie. Die Regierung muss allerdings sicherstellen, dass bei der Deckelung eine Regelung getroffen wird, die mit dem EU-Beihilferahmen tatsächlich vereinbar ist und damit auch hält“, so Beyrer.
 
zurück