Aufstockung des Fördervolumens für neue Anlagen nicht nachvollziehbar – Kritik an Nicht-Einbeziehung
der Lauge in Tarif-Förderung
Wien (PdI) - Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete es der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV) Mag. Markus Beyrer, „dass das jährliche Fördervolumen für neue Ökostromanlagen zu Lasten
aller Stromkonsumenten von 17 auf 21 Mio. Euro aufgestockt werden soll“. Allein diese Aufstockung der Mittel um
25 Prozent und die Ausdehnung der Förderlaufzeit für alte und neue Anlagen auf 15 Jahre führe zu
Mehrbelastungen für die Stromkonsumenten von rund einer Milliarde Euro. „Hier wäre mehr Kostenwahrheit
für die Konsumenten dringend erforderlich“, so Beyrer anlässlich der am 16.11. von Wirtschafts- und
Arbeitsminister Martin Bartenstein vorgestellten Eckpunkte zur Ökostromnovelle. Der Evaluierungsbericht der
Energie-Control unterstreiche, dass die bereits vorhandenen Mittel nicht ausgeschöpft werden und bei entsprechend
effizienter Verwendung ausreichen, um die noch zur Verfügung stehenden Potenziale zu nutzen. Darin hätte
auch die Ablauge Platz. Bevor dieses Geld nicht verbraucht ist, sei eine Erhöhung der Förderungen „weder
notwendig noch im Interesse der Konsumenten“, so der IV-Generalsekretär.
„Die Anhebung der Investitionszuschüsse für Laugen-KWK beziehungsweise die Nicht-Einbeziehung der Lauge
in die Tarif-Förderung sind nicht ausreichend und gehen an den realen Erfordernissen vorbei, was weiterhin
zu direkten Wettbewerbsnachteilen gegenüber fast allen anderen europäischen Standorten, insbesondere
in Mitteleuropa, führt“, betonte der IV-Generalsekretär. Die Industrie fordere die Aufnahme von Lauge
in die Tarifförderung. So seien endlich Anreize zu schaffen, um die Prozesse zu optimieren und Potenziale
zur Stromerzeugung aus Lauge für das öffentliche Netz nutzbar zu machen. „Laugenverbrennung erlaubt eine
wesentlich effizientere Brennstoffausnutzung und höhere Gesamtwirkungsgrade zu wesentlich geringeren C02-Vermeidungskosten
als andere vom Ökostromgesetz geförderte Erzeugungstechniken“, so Beyrer. Die Benachteiligung gerade
solcher integrierter und hocheffizienter Erzeugungsmethoden gegenüber vergleichsweise ineffizienten Kleinanlagen
sei im Lichte der Ziele des Klimaschutzes und des Ökostromgesetzes „schwer verständlich“. Vielmehr sollte
eine sachgerechte Fördergesetzgebung Anreize schaffen, um möglichst effiziente und langfristig wirtschaftliche
Ökostromanlagen zu fördern.
Die Detailregelung zur Umstellung des Finanzierungssystems müsse noch näher geprüft werden. „Die
Abschaffung der Zählpunktpauschale darf jedenfalls nicht zu Lasten der Kostentransparenz für die Konsumenten
und zu Lasten der Industrie gehen“, betonte der IV-Generalsekretär. Positiv sei die Begrenzung der Ökostromkosten
für die energieintensive Industrie auf 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes. Dies sei ein "wichtiger
Schritt zur Sicherung des Standorts Österreich und der im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven
Industrie. Die Regierung muss allerdings sicherstellen, dass bei der Deckelung eine Regelung getroffen wird, die
mit dem EU-Beihilferahmen tatsächlich vereinbar ist und damit auch hält“, so Beyrer. |