"60 Jahre Richterinnen in Österreich, 30 Jahre Gleichstellung in Europa"   

erstellt am
15. 11. 07

Justizministerin Berger eröffnet Enquete und zieht Bilanz
Wien (bmj) - "In der Justiz konnte für Frauen viel bewirkt werden: Aktuell macht der Anteil der Richterinnen 47 Prozent aus, bei den Neuzugängen sind es gar 64 Prozent", so Justizministerin Maria Berger, die nach Karin Gastinger bereits die zweite Frau an der Spitze des Justizressorts ist, anlässlich der Eröffnung der Enquete "60 Jahre Richterinnen in Österreich, 30 Jahre Gleichstellung in Europa" am 15.11. in Wien. Der Weg dahin sei allerdings ein steiniger gewesen, die beiden ersten österreichischen Richterinnen, Gertrud Jaklin und Johanna Kundmann, hätten noch auf zahlreiche Widerstände getroffen, bemerkte Berger in ihrer Rede.

1968 habe eine Tagung zum Thema "die Juristin in der Justiz" stattgefunden, in den Tagungsunterlagen sei eine Wortmeldung von Johanna Kundmann nachzulesen, die "berührend und visionär" sei, so Berger. Kundmann habe damals bedauert, dass die Ernennung der ersten beiden Richterinnen den Tageszeitungen nur eine kleine Notiz wert gewesen sei. Überdies beklagte sie das männerdominierte Berufsbild des Richters, auf das sie die Probleme in ihrem Werdegang zurückführte. Kundmann plädierte dafür, dass es an der Zeit sei, mit Traditionen zu brechen und auch Frauen in der Justiz vorwärts kommen
zu lassen und sie gab der Hoffnung Ausdruck, dass dieses Problem in fünfzig Jahren gelöst sei. "Wir können heute, 40 Jahre nach dieser Einschätzung zum Glück feststellen, dass Frauen in der Justiz eine unverzichtbare Rolle spielen", zog Berger Bilanz, wies aber darauf hin, dass Frauen in den Spitzenpositionen der Justiz noch unterrepräsentiert sind.

"Es hat nach der Ernennung der ersten beiden Richterinnen noch etwa 30 Jahre gedauert, bis das Thema der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung gesetzt wurde", erläuterte Berger. Am 9. Februar 1976 sei die erste Gleichstellungsrichtlinie auf europäischer Ebene verabschiedet worden, diese sei "rechtspolitisch ein großer Fortschritt gewesen und hat Maßstäbe gesetzt". Sie könne als Ausgangspunkt für die europäische Gleichstellungsarbeit gesehen werden, so Berger. Gerade die Rechtsakte der EU zu Gleichbehandlungsthemen, die neue Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung eröffnen, müssten mit besonders großem Engagement umgesetzt werden, unterstrich Berger.
 
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