Ziel: ausgeglichener Haushalt
Wien (pk) - Um die Verpflichtungen der Republik Österreich aus dem Europäischen Stabilitäts-
und Wachstumspakt zu erfüllen, hat die Bundesregierung in ihrem Budgetprogramm vom Juli 2007 das Ziel eines
ausgeglichenen Haushaltes bis 2010 und einer Reduktion der Schulden in Relation zum BIP festgelegt. Bis 2009 soll
die gesamtstaatliche Defizitquote schrittweise zurückgeführt werden und ein gesamtstaatlicher Haushaltsüberschuss
(Bund, Länder, Gemeinden) vor der Steuerreform 2010 sowie in den Jahren danach erreicht werden.
Daher haben die Vertragspartner Bund, Länder und Gemeinden (diese vertreten durch Städtebund und Gemeindebund)
im Rahmen ihrer Einigung über den Finanzausgleich am 10. Oktober 2007 auch einen erneuerten Österreichischen
Stabilitätspakt für nunmehr sechs Jahre vereinbart. Im Sinne einer "verstärkten Stabilitätsorientierung"
haben die Gebietskörperschaften neue Stabilitätsbeiträge vereinbart, die je nach konjunkturellen
Voraussetzungen in einzelnen Jahren in einem bestimmten Ausmaß verringert sein können, wobei ein solcherart
verringerter Stabilitätsbeitrag aber schon im darauffolgenden Jahr durch einen entsprechend erhöhten
Stabilitätsbeitrag wieder ausgeglichen werden muss.
In diesem Sinne verpflichtet sich der Bund zu folgenden Maximaldefiziten im Bundeshaushalt - 2008: 1,33 % des BIP;
2009: 0,68 % des BIP und ab 2010 maximal 0,14 % des BIP. Diese ordentlichen Stabilitätsbeiträge des Bundes
dürfen ausnahmsweise bis zu einem Höchstbetrag von 0,25 % des BIP unterschritten werden, was aber einen
Ausgleich durch einen entsprechend erhöhten Stabilitätsbeitrag im Folgejahr notwendig machen würde.
Als ordentlicher Stabilitätsbeitrag der Länder (einschließlich Wiens) wird bis 2013 jeweils ein
Minimalüberschuss vereinbart. Er beträgt 2008 0,45 % des BIP, 2009 0,49 % des BIP und ab 2010 0,52 %
des BIP. Die Aufteilung dieses Beitrags auf die einzelnen Länder erfolgt nach der Bevölkerungszahl, die
auch für die Überweisung der Ertragsanteile im FAG 2008 herangezogen wird.
Der Anteil eines einzelnen Landes am gesamten Unterschreitungswert des Teilsektors Länder (0,15 % des BIP
des betreffenden Jahres) entspricht jeweils seinem Anteile am Länder-Stabilitätsbeitrag. Bei Änderung
der Bevölkerungszahl wird der Anteil am Stabilitätsbeitrag angepasst. Die zulässige Verringerung
des ordentlichen jährlichen Stabilitätsbeitrags aller Länder beträgt insgesamt. Davon wird
für jedes einzelne Land der entsprechende aliquote Anteil nach dem Bevölkerungsschlüssel errechnet.
Der ordentliche Stabilitätsbeitrag der Gemeinden (ohne Wien) besteht in einem jeweils auf Landesebene solidarisch
ausgeglichenen Haushalt. Bei der zulässigen Verringerung dieses Beitrages wird vom aliquoten Anteil des Landes
an 1 % des BIP und festen Anteilen der Gemeinden ausgegangen; die Verpflichtung zum entsprechenden Ausgleich der
Verringerung im Folgejahr gilt auch für Gemeinden.
Die Übererfüllung von Stabilitätsbeiträgen kann in Folgejahre vorgetragen werden. Der Stabilitätspakt
sieht keine einseitige Kündigungsmöglichkeit vor und tritt mit Ablauf des Jahres 2013 außer Kraft.
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