Buchinger: Österreichs Fluganbieter sind konsumentenfreundlich   

erstellt am
14. 11. 07

Kaum relevante Mängel bei der Onlinebuchung
Wien (nso) - Im September hat die EU-Kommission zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in der EU im Rahmen der Behördenkooperation die Vertrauenswürdigkeit von Anbietern von billigen Flugtickets überprüft. 15 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, sowie Norwegen haben sich an der Überprüfung beteiligt: Geprüft wurden Webseiten von Fluganbietern im Hinblick auf irreführende Werbung insbesondere in Bezug auf Preisangaben und einzelne sonstige Bestimmungen wie z.B. zu Verfügbarkeit von Billigplätzen, Storno, Übertragbarkeit, und Verschieben des Flugdatums. Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum im VKI (ECC Austria) in einem repräsentativen Querschnitt Webseiten zur Buchung von Fluglinien, welche Österreich oder grenznahe Flughäfen frequentieren, geprüft: "Die Ergebnisse zeigen ein weitgehend positives Bild", zieht Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger eine erfreuliche Bilanz.

Es konnten in Österreich kaum relevante Mängel bei der Onlinebuchung von Flügen entdeckt werden. In Bezug auf die Transparenz bei der Preisauszeichnung dürfte dies vor allem auf die im Jahr 2006 in Österreich eingeführte gesetzliche Bestimmung zur Bruttopreisauszeichnung von Fluglinien und die rege Klagstätigkeit von Verbraucherschutzeinrichtungen zurückgehen. Positiv hervorzuheben ist, dass bei Bewerbung besonders billiger Tickets, diese in der Regel auch tatsächlich verfügbar waren.

Airlines und Reisevermittler haben aus Kritik gelernt
Sowohl Airlines als auch Reisevermittler scheinen außerdem aus der zunehmenden öffentlichen Kritik gelernt zu haben, da sie offensichtlich bemüht sind, ihre Onlineangebote verbraucherfreundlich zu gestalten. "Allerdings sollten die Informationen zu Stornobedingungen und zur Umbuchbarkeit von Tickets sowie zum Verschieben des Flugdatums verbessert werden", fordert Konsumentenschutzminister Buchinger. Diese Angaben sind für Verbraucher wesentlich und waren oftmals schlicht nicht vorhanden. "Im Grossen und Ganzen können aber Endverbraucher den Onlineangeboten zur Flugbuchung weitestgehend Vertrauen schenken", so Minister Buchinger weiter.

Europaweit deutliche Mängel erkennbar
Nach Aussage der EU-Kommission haben im Rahmen der europaweiten Überprüfung nationale Behörden ca. 400 Seiten durchforstet und bei ca. 50% Ungereimtheiten entdeckt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung durch die nationalen Behörden werden die betroffenen Unternehmen zwecks Änderung oder Einstellung ihrer irreführenden Werbung bis Ende des Jahres kontaktiert bzw. entsprechende nationale Sanktionen gesetzt (wie Strafen, Gerichtsverfahren, Schließung einer Webseite). In einer weiteren Pressekonferenz im Jänner 2008 will die EU-Kommission die Erfolge der Rechtsdurchsetzung vorstellen. Unternehmen, die das EU-Verbraucherrecht weiterhin nicht einhalten, sollen dann veröffentlicht werden.
 
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