Bruttoauszeichnung von Flugpreisen: Österreich als Vorbild   

erstellt am
26. 11. 07

Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz
Wien (pk) - Nicht ohne Stolz haben heute Mitglieder des Ausschusses für Konsumentenschutz darauf hingewiesen, dass Österreich einmal mehr eine Vorreiterrolle zukomme: In einem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP wird darauf hingewiesen, dass in Österreich für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, bereits die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung besteht. Auf EU-Ebene gebe es jedoch weiterhin Regelungsbedarf. Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge und sonstige Nebenkosten nicht angegeben werden, müssen gestoppt werden. Die Antragsteller Johann Maier (S) und Johann Rädler (V) begrüßen es, dass die zuständigen Bundesminister bereits auf Kommissionsebene für eine EU-weite Regelung eingetreten sind und ersuchen sie, sich weiterhin dafür einzusetzen, eine klare europaweit geltende Bruttopreisauszeichnungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen zu unterstützen. Der Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig angenommen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) wollte vom für den Konsumentenschutz zuständigen Minister Erwin Buchinger Informationen über den Vollzugf des Preisauszeichnungsgesetzes und fragte nach möglichen Verbündeten für einen österreichischen EU-Vorstoß zur Preisauszeichnungspflicht. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) wollte wissen, ob mit dem Gesetz alles abgedeckt sei.

Minister Erwin Buchinger verwies darauf, dass die seit 2006 geltende Brutto-Preisauszeichnung den KonsumentInnen Sicherheit bringe und sich hervorragend bewährt habe. In der EU gebe es noch keine entsprechende Regelung, 50 % der Angaben der Fluglinien seien in der Folge mangelhaft. Entsprechende Verhandlungen liefen aber schon seit geraumer Zeit, eine Verordnung sei bereits in Begutachtung. In Richtung des Abgeordneten Dolinschek meinte der Ressortchef, mit der österreichischen Regelung sei tatsächlich alles abgedeckt.
 
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