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Asylgerichtshof wird errichtet |
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erstellt am
23. 11. 07
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Missethon:
ÖVP setzt sich bei Asylgerichtshof deutlich durch
ÖVP ist treibende Kraft in der Regierung
Wien (övp-pk) - "Die ÖVP hat sich beim Asylgerichtshof deutlich durchgesetzt",
freut sich ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon über das Ergebnis zur Errichtung des Asylgerichtshofs.
"Gegenüber den ursprünglichen von Innenminister Platter ausgearbeiteten Plänen gibt es im Wesentlichen
keine Änderung. Am von der SPÖ kritisierten Instanzenzug ändert sich nichts", betont Missethon.
"Damit kann die ÖVP mit Innenminister Platter ihren konsequenten Kurs in der Asylpolitik weitergehen,
den wir mit dem Fremden- und Asylrechtspaket begonnen haben. Wir arbeiten den roten Rucksack an offenen Asylverfahren,
den SPÖ-Innenminister hinterlassen haben, rasch ab. Schon heuer können wir mehr Asylanträge abarbeiten
als neue dazu kommen. Mit dem Asylgerichtshof wird das in Zukunft noch rascher möglich sein", betont
der Generalsekretär. |
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Wittmann: Urheberschaft der Forderung nach Asylgerichtshof bei SPÖ
Wichtige Anliegen des SPÖ-Klubs werden umgesetzt
Wien (sk) - Die kindischen Aussagen des ÖVP-Generalsekretärs haben in einer seriösen
Verfassungsdiskussion nichts verloren. Glücklicherweise gibt es in der ÖVP auch vernünftige Kräfte
- wie den zweiten Nationalratspräsidenten Spindelegger -, die an einer guten Lösung der Frage interessiert
sind", reagiert SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann angesichts der Äußerungen von ÖVP-Generalsekretär
Missethon zum geplanten Asylgerichtshof. Im Übrigen sei Missethon daran erinnert, so Wittmann weiter, dass
die Urheberschaft der Forderung nach einem Asylgerichtshof eindeutig bei der SPÖ liege.
Was die konkrete Ausgestaltung des Asylgerichtshofes betrifft, ist Wittmann vor allem darüber erfreut, "dass
der Passus, wonach dem Asylgerichtshof durch einfach-gesetzliche Regelung nicht nur Asylangelegenheiten, sondern
auch andere Rechtsmaterien zugewiesen werden können, ersatzlos gestrichen wurde".
Auch einem weiteren wichtigen Anliegen des SPÖ-Klubs wurde, so Wittmann, Rechnung getragen: "Der Innenminister
hat nun kein Beschwerderecht im Einzelfall mehr. Seine bevorzugte Stellung ist gefallen", erläutert der
SPÖ-Verfassungssprecher.
Diese maßgeblichen Bausteine zur Ergänzung der Vorlage seien im Zuge von vernünftigen Verhandlungen
mit der ÖVP beschlossen worden. "Wir sind auf dem besten Weg, einen Asylgerichtshof, der sowohl auf die
Rechtssicherheit als auch auf die Schnelligkeit der Verfahren abzielt, umzusetzen", so Wittmann abschließend. |
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Weinzinger: SPÖ neuerlich umgefallen
ExpertInnen-Hearing verkommt zu Placebo-Veranstaltung
Wien (grüne) - "Einmal mehr führt die ÖVP ihren Koalitionspartner SPÖ vor",
analysiert die Grüne Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger die Koalitionseinigung zum Asylgericht. "Vollmundig
haben sich namhafte SPÖ-Politiker und Politikerinnen gegen dieses Gesetz für einen Asylgerichtshof ausgesprochen.
Zuletzt Verfassungssprecher Wittmann im heutigen Standard. Was solche Aussagen wert sind, beweist die wenige Stunden
später erfolgte Einigung." Das postwendende Frohlocken von VP-Generalsekretär Missethon über
den roten Umfaller spreche Bände.
Die Kritik der Grünen, aber auch von Spitzenjuristen wie etwa VwGH-Präsident Jabloner oder Ex-VfGH-Präsident
Adamovich bliebe ungehört. "Durch die Bank wurde die Ausschaltung des Verwaltungsgerichtshofs als letzte
Instanz abgelehnt. Die meisten Rechtsexperten und -Expertinnen warnen davor, ein solches Gesetz übers Knie
zu brechen", betont Weinzinger. Denn eines sei gewiss, der Akten-Rückstand wird weiter steigen. Am Dienstag
findet im Verfassungsausschuss auf Druck der Grünen ein Expertenhearing statt. Daran werden Vertreter von
VfGH, VwGH, UNHCR und Unabhängigem Asylsenat teilnehmen. Weinzinger: "Dieses Hearing wird nicht ernstgenommen.
SPÖ und ÖVP haben offensichtlich nicht vor die Experten und Expertinnen zu hören. Eine reine Placebo-Veranstaltung." |
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Westenthaler: Regierung schafft den Rechtsstaat ab!
Viel zu geringe Strafen bei Gewalt an Kindern, Richtersprüche nur mehr "Empfehlungen"
Wien (bzö) - Empört über die Aushöhlung des Rechtsstaates durch die rot-schwarze
Bundesregierung zeigte sich BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler am 22.11. im Rahmen einer Pressekonferenz.
So stoße man in den Bereichen Gewalt gegen Kinder, Lockerung des Strafvollzuges und Missbrauch des Asylrechts
an die grenzen des Rechtsstaates. "Gewalt gegen Kinder wird pardoniert, der Richterspruch ist nur mehr eine
Empfehlung und das Asylrecht wird vorsätzlich missbraucht. Hier muss sofort Widerstand geleistet werden",
betonte Westenthaler.
Zum Thema Gewalt an Kindern sagte Westenthaler, dass es eine massive Anhäufung an Fällen gebe. "Erst
heute ist wieder ein tragischer neuer Fall von Missbrauch an einem Baby bekannt geworden, der Fall des kleinen
Luca beschäftigt das ganze Land, aber sogar Regierungspolitiker wollen sich vor einer Diskussion darüber
drücken. Dabei wird weggeschaut, wie in Österreich die Rechtssituation für den Kinderschutz aussieht.
Es ist skandalös, dass es nur bedingte oder geringe Strafen für Gewalt an Kindern gibt. Wenn Kinder oder
Minderjährige bis zur schweren Körperverletzung oder bis zum Tod gequält werden, hat der Täter
derzeit nur eine Höchststrafe von bis zu 10 Jahren zu erwarten. Der Mörder des kleinen Luca würde
demnach eine Strafe von maximal 10 Jahren erhalten. Hier muss man wachrütteln. Es ist in keiner Bananenrepublik
mehr der Fall, dass ein Unmündiger zu Tode gequält werden darf, ohne dass der Verbrecher eine adäquate
Strafe bekommt. Das ist verabscheuungswürdig. Hier muss eine massive Verschärfung der Rechtssituation
durchgeführt werden. Das Umbringen von Kleinkindern muss mit lebenslangem Strafausmaß bedroht werden.
Das BZÖ will eine Bewußsstseinsänderung, dass Täter doppelt und dreifach bestraft werden,
wenn ein Kind in Mitleidenschaft gezogen worden ist."
Verdoppelung der Strafen bei Gewalt gegen Kinder
Westenthaler forderte eine Verdoppelung aller Strafparagraphen, die Gewalt an Kindern beinhalten. "Dann
hat der Richter wenigstens die Chance, harte Strafen auszusprechen. SOS Rechtsstaat. Der Rechtsstaat wankt massiv,
wenn es nicht möglich ist Gewalt gegen Kinder im Strafrecht nicht so zu verankern, dass es zu einer abschreckenden
Wirkung kommt", betonte der BZÖ-Chef.
3000 vorzeitige Haftentlassungen pro Jahr
Der zweite Bereich betrifft die Lockerung des Strafvollzugs und hier insbesondere das Haftentlassungspaket
von SPÖ-Justizministerin Berger. "Auch hier SOS-Rechtsstaat, wenn Richter Strafen verhängen, die
nicht mehr erfüllt werden müssen, weil Verbrecher sowieso früher "heimgehen" und nichts
zu befürchten haben." Laut Anfragebeantwortung von SPÖ-Justizministerin Berger gibt es in diesem
Jahr bis zum Oktober 1.368 vorzeitige Entlassungen und 1.458 Häftlinge im gelockerten Vollzug. Durch das neue
Haftentlassungspaket kommt es zu weiteren 1.000 vorzeitigen Entlassungen. Dazu kommen noch 500 bis 600 Begnadigungen
des Bundespräsidenten. "3.000 Straftäter werden insgesamt pro Jahr vorzeitig entlassen und die SPÖ-Justizministerin
ist bis heute nicht in der Lage mitzuteilen, wie viel von diesen Entlassungen Sexualstraftäter oder Kinderschänder
sind. Bedeutet das, dass zukünftig hunderte oder gar tausende Sexualstraftäter frei herumlaufen?".
Westenthaler verwies in diesem Zusammenhang auf die Aussage des Strafvollzugsexperten Dr. Wolfgang Gratz am 15.
November im Standard, der die "allgemeine Rückkehrrate" - also die Rückfallsrate - in den Strafvollzug
mit 50 Prozent beziffert. "Jeder zweite vorzeitig Entlassene wird rückfällig und begeht wieder eine
Straftat." Weiters gibt es jährlich 200.000 Freigangstermine. "Das ist Europarekord. Auch hier ist
eine massive Gefährdung gegeben. Was nützt es, wenn Richter eine Strafe verhängen und die Verurteilten
dann einen Hotel- oder Kuraufenthalt genießen. Hier wird das BZÖ massiven Widerstand leisten. Es darf
nicht sein, dass die Opfer ein Leben Lang betroffen sind, aber die Täter nur mehr die halbe Strafe zu erwarten
haben."
"Der Rechtsstaat ist massiv ins Wanken geraten und sogar in Teilbereichen abgeschafft. Wir leben in einem
Land, in dem die rot-schwarze Österreichische Bundesregierung mit einer SPÖ-Justizministerin Berger den
Rechtsstaat sukzessive abschafft. Sei es bei Gewalt an Kindern, sei bei den derzeitigen Haftentlassungen von Sträflingen
oder beim Asylrecht", kritisierte Westenthaler.
Rot und Schwarz schauen beim Asylmissbrauch weg
Der BZÖ-Chef zeigte sich empört, wie die Regierung beim Asylmissbrauch wegschaue. So gebe es
10.000 strafbare Asylwerber im Land. "Es ist auch ein Aushöhlen des Rechtsstaates wenn eine Familie,
wie beispielsweise die Zeqajs, die von den Grünen unterstützt werden, sieben Mal einen Asylantrag stellt.
Immer wenn ein Antrag gestellt wird, wird die Abschiebung wieder aufgeschoben. "Ich fordere die Justizministerin
und den Innenminister auf, endlich eine ordentliche Rechtspolitik umzusetzen, indem sie das nicht vorhandene Bleiberecht
anwenden und Abschiebungen verfügen. Wir haben einen Rechtsstaat und strenge Fremdengesetze und erwarten,
dass sie auch angewendet werden".
"Die SPÖVP-Regierung macht den Rechtsstaat unglaubwürdig gegenüber allen rechtschaffenen Bürgern,
die mit dem Rechtsstaat nicht in Konflikt gekommen sind. Es passiert täglich ein massiver Verstoß gegen
den Rechtsstaat, bei Gewalt gegen Kinder, Asylmissbrauch, vorzeitigen Haftentlassungen und alle schauen zu. Das
BZÖ sieht ganz massive Verschiebungen und wird gegen die Aushöhlung des Rechtsstaates kämpfen",
so Westenthaler abschließend. |
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UNHCR-Analyse fertig - "VwGH-Zugang nur einschränken"
Gusenbauer-Platter-Plan "bringt Flüchtlinge um Flüchtlingsstatus, verhindert
Integration"
Wien (unhcr) - UNHCR hat am 23.11. seine Analyse des Regierungsplans für eine Asylreform vorgelegt,
konkret zum verfassungsgesetzlichen Rahmen, dessen einfachgesetzliche Regelungen fehlen. UNHCR bedauert daher,
sich im heute auf www.unhcr.at vorgestellten Bericht auf den Rahmen beschränken zu müssen. "Das
volle Bild wird sich erst zeigen", sagt UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer und kündigt auch dafür
eine Analyse an.
Zum vorliegenden Teil der Asylreform äußert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in seiner
Analyse Bedenken gegen den Ausschluss einer Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) durch einzelne Asylwerber.
Heute bekommen 13 bis 22 Prozent der Asylsuchenden auf diesem Weg eine Fehlentscheidung der zweiten Instanz (künftig
Asylgericht) korrigiert und somit Recht, viele davon Flüchtlingsstatus. Die UNHCR-Analyse beschreibt drei
Folgen des Regierungsplans:
- Er bringt echte Flüchtlinge um den Flüchtlingsstatus, was im Ergebnis zu einer Verletzung der Genfer
Flüchtlingskonvention führt. Österreich wird damit seine internationalen Verpflichtungen nicht mehr
voll erfüllen.
- Österreichs "noch vorbildliche Anerkennungsrate" (Schönbauer) von rund 40 Prozent wird
sinken.
- Die Integration von echten Flüchtlingen wird be- oder verhindert, denn die Betroffenen werden ohne Flüchtlingsstatus
weniger Rechte und weniger Integrationschancen haben.
"Haben die zuletzt in Integrationsfragen so aktiven Regierungsmitglieder Innenminister Günther Platter
und Kanzler Alfred Gusenbauer übersehen, dass diese Asylreform gerade echten Flüchtlingen die Integration
verweigert?", fragt Schönbauer. Das Ziel müsse sein, "dass der VwGH nicht mit aussichtslosen
Asylfällen aufgehalten wird, sondern sich heiklen Anrufungen widmen kann". Daher sei es denkbar, "den
Zugang für Asylwerber im Sinne der kürzeren Bearbeitungsdauer von Anträgen einzuschränken.
Den VwGH-Zugang ganz abzuschaffen trifft echte Flüchtlinge aber schwer und ist daher abzulehnen. Diese Qualitätssicherung
ist not-wendig", so Schönbauer.
"Im Sinne einer Verbesserung des Entwurfs" begrüßt UNHCR daher das Experten-Hearing am
27.11. im Parlament. "Die Abgeordneten wollen offenbar Schnitzer von Gesetzesautoren, wie sie im Fremdenbereich
zuletzt oft für große Probleme gesorgt haben, diesmal doch vermeiden", freut sich UNHCR-Sprecher
Schönbauer. "Ob das Hearing reichen wird, eine bessere Lösung zu finden, weiß ich nicht. Daher
schließt sich UNHCR dem klugen Vorschlag des Verfassungsgerichtshofpräsidenten aD Ludwig Adamovich an,
einen Unterausschuss für Beratungen einzurichten."
Um auch die ausständigen Gesetze zum "an sich möglichen" Asylgericht gut beraten zu können,
empfiehlt Schönbauer, "der sensiblen Materie die ihr angemessene Beachtung zu schenken und eine Begutachtung
zu machen. Wohin Hals-über-Kopf-Entwürfe führen, haben ja die vielen bass erstaunten Expertenkommentare
der vergangenen Wochen gezeigt".
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