Wien (bmeia) - Beim Wasser bleibt es bei der Einstimmigkeit. Der Reformvertrag
der EU, der am 13. Dezember in Lissabon unterzeichnet wird, stellt ganz eindeutig klar, dass auch in Zukunft die
Nationalstaaten, inklusive der Regionen und Gemeinden, für Dienstleistungen im öffentlichen Interesse
(Daseinsvorsorge) zuständig sind. Darunter fallen die Wasserversorgung und das Management der Wasserressourcen
jedes Landes.
Das wird auch ausdrücklich durch die Mitteilung der Europäischen Kommission über den "Binnenmarkt
im 21. Jahrhundert" bestätigt, die diese Woche präsentiert wurde.
Vor diesem Hintergrund stellt Außenministerin Ursula Plassnik klar, dass es auf keinen Fall zu einer "versteckten
Liberalisierung" oder Privatisierung im sensiblen Bereich der Bewirtschaftung der Wasserressourcen kommen
wird. Auch nicht im Umweg über Umwelt- oder Verbraucherschutzvorschriften der EU.
"Für Bestimmungen in diesen Bereichen ist im Rat weiterhin ganz klar Einstimmigkeit vorgesehen. Dafür
hat sich Österreich in den letzten Jahren konsequent eingesetzt. Österreich wird hier in der EU und vor
allem gegenüber der Kommission weiterhin wachsam bleiben. Gegen unseren Willen wird es hier keine Änderungen
geben", unterstrich Plassnik. |