Wein, Spirituosen, Baumwolle und Fischerei als weitere Themen
Wien (bmlfuw/aiz) - Das bestimmende Thema beim kommenden EU-Agrarministerrat am 26. und 27.11. in
Brüssel wird mit Sicherheit die am vergangenen Dienstag präsentierte Kommissionsmitteilung zum "Health
Check" - der Halbzeitüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Periode 2007 bis 2013 -
sein. Nach der Vorstellung der Kommissionsmitteilung wird ein erster Gedankenaustausch der Minister stattfinden.
Weitere Themen sind die geplante Weinmarktreform, die Baumwoll-Stützungsregel, die Spirituosen-Verordnung
und einige Fischerei-Punkte.
Die EU-Kommissionsmitteilung zum Health Check befasst sich - wie berichtet - einerseits mit der Bestandaufnahme
der Umsetzung und Vereinfachung der einheitlichen Betriebsprämie. Dabei stehen die Gesamtmodelle ebenso zur
Diskussion wie die Cross Compliance-Bestimmungen, die Koppelung sowie Ober- und Untergrenzen für die Direktzahlungen.
Andererseits wird überlegt, wie die Marktorientierung verbessert werden kann. Im Rahmen dessen sollen die
Flächenstilllegung abgeschafft, die Intervention stark eingeschränkt und die Milchquoten um 2% erhöht
werden, um diese dann 2015 gänzlich auslaufen zu lassen. Weiters ist vorgesehen, die GAP mit geeigneten Maßnahmen
verstärkt an neue Herausforderungen wie den Klimawandel anzupassen. Zu diesem Zweck soll unter anderem die
verpflichtende Umschichtung der Finanzmittel von den Markordnungsausgaben (erste GAP-Säule) in die Ländliche
Entwicklung (zweite GAP-Säule), also die so genannte Modulation, bis 2013 auf 13% erhöht werden.
Auslaufen der Milchquoten für Österreich ein sensibles Thema
Österreich will laut Angaben des Lebensministeriums "konstruktiv an der Entscheidungsfindung im Rahmen
des 'Health Checks' mitwirken". Das Ressort zeigt sich allerdings grundsätzlich der Ansicht, dass "eine
starke, den Bedürfnissen angepasste erste Säule notwendig ist". Ein besonders sensibler Bereich
ist für unser Land das Auslaufen der Milchquote, wofür "wirksame Begleitmaßnahmen und zusätzliche
Mittel im Rahmen der ersten Säule beziehungsweise flexible Maßnahmen notwendig sein werden", um
die Milchproduktion auch in benachteiligten und Berg-Gebieten sicherzustellen. Weiters bedeutsam sind für
Österreich die weitgehende Suspendierung der Intervention im Getreidebereich sowie die Erhöhung der verpflichtenden
Modulation. Der "Health Check" wird auch Gegenstand der kommenden Ratssitzungen sein. Konkrete Gesetzestexte
sind für die erste Jahreshälfte vorgesehen, die Umsetzung soll schließlich im Jahr 2009 erfolgen.
Trilaterale Gespräche zur Weinmarktreform geplant
In Anbetracht der vorangeschrittenen Zeit bis zum Zieldatum für die politische Einigung zur Weinmarktreform
beim Dezemberrat, sieht die Präsidentschaft kommende Woche trilaterale Gespräche mit den einzelnen Delegationen
und der Kommission vor. Dabei sollen die wichtigsten und strittigen Themen vorangebracht werden. Im Wesentlichen
gehören dazu das Auslaufen des Pflanzrechtsystems, die nationalen Finanzrahmen, der Budgettransfer in die
Ländliche Entwicklung, die Rodungen sowie das Verbot der Saccharose-Anreicherung von Traubenmost bei der Weinherstellung.
Einen für Österreich sensiblen Bereich stellt darüber hinaus die Änderung des Bezeichnungsrechts
dar. Österreich bewertet die vorgeschlagene Verwendung von Sorten- und Jahrgangsbezeichnungen auf einfachen
Weinen sehr negativ, da sich der österreichische Konsument in erster Linie an den Sortenangaben auf den Etiketten
orientiert und daher die Marktposition österreichischer Qualitätsweine geschwächt würde.
Von politischer Brisanz ist außerdem der Transfer von einzusparenden Marktordnungsmitteln, wie für die
Destillation überschüssigen Weines, in die Ländliche Entwicklung und deren Verteilung in nationale
Finanzrahmen für die einzelnen Mitgliedsländer. Österreich lehnt diese Umverteilung ab, da die Gefahr
bestünde, die Mittel langfristig für den Weinsektor zu verlieren. Zudem wird der Verteilungsmodus in
Frage gestellt, wonach jene Mitgliedstaaten, die bisher die höchsten Marktordnungsausgaben für die Überschussbeseitigung
erhalten haben, auch mehr Umschichtungen in die Ländliche Entwicklung bekommen sollen. Bezüglich des
Auslaufens der Pflanzrechte bis 2013 beziehungsweise weiterführende Maßnahmen danach spricht sich Österreich
ausdrücklich für ein Beibehalten des bestehenden Systems aus. Die österreichische Haltung zum Saccharoseverbot
ist wie die vieler weiterer Mitgliedstaaten unverändert ablehnend.
Änderung der Baumwoll-Stützungen, Annahme der Spirituosen-Verordnung
Außerdem wird die EU-Kommission beim Rat die geänderten Stützungsregeln für Baumwolle
vorstellen. Aus österreichischer Sicht muss gewährleistet sein, dass für den Gesamthaushalt durch
die Reform des Baumwollsektors keine neuen zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen, der Vorschlag
an sich wird befürwortet. Ein weiterer Punkt ist die Annahme der neuen Spirituosen-Verordnung, die von Österreich
gutgeheißen wird. |