Verkehrsausschuss beschließt Winterausrüstungspflicht für Pkw  

erstellt am
22. 11. 07

KFG-Novelle bringt auch "Aus" für Licht am Tag
Wien (pk) - Winterausrüstung wird in Zukunft auch für PKW gesetzlich vorgeschrieben. Der Verkehrsausschuss beschloss am 21.11. eine entsprechende Änderung des Kraftfahrgesetzes (KFG), die PKW-Lenker verpflichtet, ihre Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen. Diese im Rahmen eines S-V-Abänderungsantrages zur KFG-Novelle verabschiedete Maßnahme bedeutet im Wesentlichen, dass die Fahrzeuge im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4. bei Schnee-, Matsch- oder Eisfahrbahn mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein müssen. Das Gesetz sieht dabei Strafen von 35 € und bei Vorliegen eines Gefährdungstatbestandes von bis zu 5.000 € vor. Die gesetzliche Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für LKW wiederum wird durch die neuen Bestimmungen ebenfalls auf den Zeitraum von 1.11. bis 15.4. (bisher 15.11. bis 15.3.) ausgedehnt. Die Novelle, die der Ausschuss mit Stimmenmehrheit beschloss, wird Anfang Dezember vom Nationalrat verabschiedet und tritt bereits mit 1.1.2008 in Kraft.

Weitere wichtige Änderungen des KFG betreffen die Regelung "Licht am Tag", die wieder aufgehoben wird. Die Strafen für Telefonieren am Steuer wiederum werden auf 50 € angehoben. Adaptiert wird schließlich auch die Zählregel von Kindern in Autobussen, insbesondere Schulbussen, sodass nunmehr für den gesamten sogenannten Gelegenheitsverkehr ein Verhältnis von 1:1 gilt.

Hinsichtlich der Zählregel lagen dem Verkehrsausschuss auch eine Petition betreffend "Sicher zur Schule – ein Sitzplatz und ein Gurt für jedes Kind im Kindergarten- und Schulbus" (3/PET), eine Bürgerinitiative mit dem Titel "Mehr Sicherheit im Schulbus – Recht auf einen Platz für jedes Kind im Schulverkehr" (3/BI) sowie ein Antrag des BZÖ betreffend bessere Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen (315/A(E)), die auf Antrag der Regierungsparteien unter Hinweis auf noch zu führende weitere Verhandlungen vertagt wurden, vor.

Vertagt wurde weiters ein Entschließungsantrag (355/A(E)) des BZÖ, in dem Abgeordneter Sigisbert Dolinschek eine Evaluierung der bisher gesetzten Verkehrssicherheitsmaßnahmen auf ihre Effizienz forderte.

In der Debatte über den Abänderungsantrag betreffend Winterausrüstungspflicht betonte Abgeordneter Helmut Kukacka (V), dies sei keine Anlassgesetzgebung, sondern ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, der in seinen Grundzügen bereits seit längerer Zeit in Diskussion stand. Kukacka stellte weiters mit Nachdruck klar, dass das Gesetz für PKW nicht auf ein Datum, sondern auf das Vorliegen von winterlichen Straßenverhältnissen in einem bestimmten Zeitraum abstelle.

Anders sah dies Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B), der von einer wenig sinnvollen Stichtagsregelung sprach und sich eher ein Abstellen des Gesetzgebers auf die konkreten Straßenverhältnisse gewünscht hätte.

Abgeordneter Franz Glaser (V), der, wie er berichtete, am letzten Freitag selbst bis sechs Uhr Früh auf der Außenringautobahn eingeschneit war, bezweifelte die Sinnhaftigkeit eines fixen Zeitraums für die Winterausrüstungspflicht bei LKW und sah ebenso wie seine Fraktionskollegin Abgeordnete Karin Hakl (V) im Zusammenhang mit den Vorfällen auf der A 21 Versäumnisse seitens der ASFINAG.

Abgeordneter Anton Heinzl (S) wies Kritik an der ASFINAG zurück und argumentierte, der Autobahnbetreiber sei keine Behörde.

Mehr Flexibilität anstelle einer Stichtagsregelung für die Winterausrüstungspflicht hätten sich auch die Abgeordneten Karlheinz Klement (F) und Barbara Zwerschitz (G) vorstellen können. Abgeordnete Gabriela Moser (G) schlug ihrerseits eine generelle Kettenmitnahmepflicht für LKW als Sicherheitsstandard vor.

Bundesminister Werner Faymann wies darauf hin, dass es der Polizei obliegt, zu prüfen, ob ein Lkw vorschriftsmäßig Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von 6 mmm hat. Selbst wenn die ASFINAG sehen würde, dass die Reifen des Lkw nicht in Ordnung sind, kann sie das Fahrzeug nicht aus den Verkehr nehmen. Wenn es auf der Autobahn zu einer kritischen Situation kommen sollte, kann sich die Autobahnmeisterei in Hinkunft weder mit der Polizei noch mit dem Bezirkshauptmann noch mit einer anderen Behörde besprechen. Dies sei bisher Usus gewesen, beruhte aber nicht auf einer gesetzlichen Regelung. Die Autobahnmeisterei kann sofort die Kettenpflicht bzw. ein Auffahrverbot auf die Autobahn veranlassen. Das kann, betonte der Minister, eine Viertel bis halbe Stunde bringen. Die Autobahnmeisterei trifft in Zukunft allein die Entscheidung. Im Katastrophenfall gibt es eine Kommandozentrale, den Bezirkshauptmann; der entscheidet auch, ob etwa das Bundesheer oder die Feuerwehr angefordert werden. Faymann machte auch darauf aufmerksam, dass es einen Katalog an baulichem Nachholbedarf auf den Autobahnen gibt.

Gestern habe man im Rahmen eines Planquadrats 85 Lkw überprüft; es habe 25 Beanstandungen gegeben, davon seien 10 so massiv gewesen, (Versagen der Bremsen), dass die Kennzeichen abgenommen wurden. Eine Überprüfung am heutigen Tag habe ein ähnliches Ergebnis gebracht, teilte der Minister mit.

Bei der Frage "Licht am Tag" hofften die Abgeordneten Helmut Kukacka (V), Sigisbert Dolinschek (B) und Gabriela Moser (G) auf eine EU-weite Regelung im Sinne einer Taglichtpflicht. Moser bedauerte ausdrücklich die Abschaffung der Bestimmung und befürchtete negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Abgeordneter Franz Glaser (V) zeigte sich ebenfalls nicht glücklich über die Abschaffung von "Licht am Tag" und gab zu bedenken, man hätte zumindest den Evaluierungsbericht abwarten sollen. Er erinnerte zudem, dass die Einführung der Maßnahme derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird.

Abgeordnete Karin Hakl (V) kündigte ihrerseits an, sie werde gegen die Abschaffung von "Licht am Tag" stimmen, und führte ins Treffen, diese Bestimmung sei ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit gewesen.

Genugtuung über die Abschaffung äußerte Abgeordneter Karlheinz Klement (F), der "Licht am Tag" als "Unsinn" bezeichnete und unter Hinweis auf die von Land zu Land unterschiedlichen Lichtverhältnisse auch keine EU-weite Regelung wünschte.

Hinsichtlich der Zählregel für Schulbusse sprach Abgeordneter Gerhard Steier (S) von einem bloßen Etappenziel, zumal der so genannte Kraftfahrlinienverkehr noch ausgenommen sei. Hier gelte es unter anderem, noch eine entsprechende EU-Richtlinie abzuwarten.

Abgeordneter Helmut Kukacka (V) meinte ebenfalls, bei der Änderung der Zählregel habe man das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht, und hielt eine Anpassung auch im Kraftfahrlinienverkehr für unabdingbar.

Bedauert wurde die Ausnahme des Kraftfahrlinienverkehrs von der Zählregel auch seitens der Abgeordneten Barbara Zwerschitz (G).

Führerscheingesetznovelle bringt EU-Anpassungen
Mit S-V-F-B-Mehrheit beschloss der Ausschuss ferner die 11 . Führerscheingesetz-Novelle, die in Detailbereichen notwendige Anpassungen an Verordnungen der Europäischen Union bringt. So wird etwa zur Vereinfachung des Erwerbes der Grundqualifikation gemäß der Richtlinie EWG 2003/59 für Lehrlinge des Berufes "Berufskraftfahrer" die praktische Fahrprüfung mit der praktischen Fahrprüfung der genannten Richtlinie zusammengelegt. Weiters werden einige Bestimmungen der 8. FSG-Novelle praxisgerechter gestaltet und darüber hinaus einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Außerdem sollen die Unsicherheiten betreffend die Umschreibung palästinensischer Führerscheine eindeutig geregelt werden, sowie die Vorgehensweise der Behörden im Umgang mit ausländischen EWR-Führerscheinen präzisiert werden.

Ein in diesem Zusammenhang eingebrachter Antrag (57/A) der Grünen, in dem Abgeordnete Gabriela Moser eine Aufnahme Rasen und Telefonieren am Steuer in den Deliktskatalog des Vormerksystems zum Punkteführerschein forderte, wurde zwar vertagt, war aber Ausgangspunkt für die Debatte im Ausschuss.

Abgeordneter Helmut Kukacka (V) sprach sich hinsichtlich der Vormerkdelikte für eine Evaluierung aus, gab aber zu bedenken, es dürfe nicht dazu kommen, dass auch Bagatelldelikte in das Vormerksystem aufgenommen werden. Zum Entzug des Führerscheins sollten nur schwerwiegende Delikte im Wiederholungsfall führen.

Verkehrsminister Werner Faymann meinte hinsichtlich der Erweiterung des Vormerkkatalogs um die von den Grünen gewünschten Tatbestände, diese Frage bedürfe eines möglichst breiten Konsenses der Experten. Derzeit sei aber ungefähr die Hälfte der Expertengruppe gegen die Aufnahme von Schnellfahren und Telefonieren am Steuer.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) begründete ihre Ablehnung des Novelle mit dem Argument, die Reform gehe zu wenig weit. Probleme ortete sie vor allem im Bereich des so genannten "Führerscheintourismus", wo es ihrer Meinung nach immer noch Schlupflöcher für Personen gebe, denen in Österreich der Führerschein entzogen wurde.

Bodenabfertigung: Rechtsstaatliches Verfahren bei Auswahl der Dienstleister
Einstimmig verabschiedete der Ausschuss auch eine Änderung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes, die durch explizite Regelungen sicherstellt, dass für das Auswahlverfahren bezüglich der Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste (Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und Fracht- und Postabfertigung) ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt und der entsprechende Rechtsschutz gewährt wird.

Oppositionsanträge zur Thayatalbahn und S 37 wurden vertagt

Im Rahmen der Debatte über den G-Antrag 355/A(E) betreffend Wiederinbetriebnahme und Weiterführung der Thayatalbahn unterstrich Verkehrsminister Werner Faymann, es sei gemeinsames Ziel mit dem Land Niederösterreich, zu einer Regelung zu kommen. Es gehe aber um wirtschaftliche Fragen, vor allem darum, ob man auf Buslinien verzichten kann, weil die Bahn mehr Fahrgäste hat. Vorarbeiten zu den Hochwasserschäden im Jahr 2006 habe es gegeben, eine konkrete Kostenschätzung liege nicht vor. Zurzeit werden die Gesamtkosten erhoben.

Der Antrag wurde mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien vertagt.

Vertagt wurden auch die Beratungen über den BZÖ-Antrag 487/A(E) bezüglich Sicherstellung des raschen Ausbaus der S 37.

Der Verkehrsminister gab bekannt, dass sich ein Maßnahmenpaket in Umsetzung befinde; das Sicherheitspaket koste 1,4 Mill. €.

Die ÖVP-Fraktion dankte Ausschussobmann Kurt Eder, der sich aus dem Nationalrat zurückziehen wird, für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute. Ausschussobmann Kurt Eder, der, wie er sagte, am Sonntag seinen 61. Geburtstag gefeiert habe, habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, seit 1965 sei er in der Politik, allein 20 Jahre im Parlament. Es sei eine schöne Zeit gewesen und er freue sich, dass er einen Teil seines Lebens im Hohen Haus verbringen durfte. Dem Ausschuss dankte er für die kooperative und gute Zusammenarbeit sowie für die sehr offenen Gespräche.
 
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