Dieser Tage feiert der Verein NEUSTART, vormals als „Bewährungshilfe“
bekannt, sein 50-Jähriges Bestehen
Wien (bmj) - "Ich gratuliere den Gründern und Gründerinnen sowie den ehren- und hauptamtlichen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Vereins NEUSTART auf das Allerherzlichste zum fünfzigjährigen Bestehen",
so Justizministerin Maria Berger, die an beiden Jubiläumsveranstaltungen des Vereins teilnahm. Der Verein
NEUSTART, der sich unter anderem den Bereichen außergerichtlicher Tatausgleich, Bewährungshilfe, Arbeitsberatung,
Arbeitsvermittlung, Haftentlassenenhilfe, Wohnbetreuung, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit und Suchtprävention
widmet, wird durch das geplante Haftenlastungspaket mit einer Reihe zusätzlicher Aufgaben betraut werden,
konnte Berger in den Festveranstaltungen ankündigen.
"Die Strafanstalten bereiten sich gerade auf eine Reihe von Anträgen auf bedingte Haftentlassung vor",
wusste die Ministerin. Sie kündigte an, das Projekt des Hausarrests weiterführen und Ersatzfreiheitsstrafen
ausbauen zu wollen. "Davon wird fast 1:1 alle Arbeit von den Justizanstalten an NEUSTART weitergehen",
bereitete Berger die zahlreichen anwesenden Mitarbeiter des Vereins auf die neuen Aufgaben vor.
In Österreich könne man auf gute Erfahrungen im Bereich der Bewährungshilfe zurückgreifen.
Daher sei es auch möglich, Maßnahmen wie vorzeitige Haftentlassungen und gemeinnütziger Arbeit
statt Haftstrafe zu ergreifen, erläuterte die Justizministerin weiter. Sie hofft, dass auch die RichterInnen
das Haftentlastungspaket annehmen werden. Um ihnen die Entscheidung zu erleichtern, würden entsprechende Maßnahmen
gesetzt, etwa die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter ausgebaut. "Mit diesen Sicherheitsmaßnahmen
werden sich auch Richter getrauen, von bedingten Entlassungen Gebrauch zu machen". Zum Wegfall der Opferhilfe
bei NEUSTART merkte Berger an, dass auch in Zukunft genügend Aufgaben vorhanden seien, den Außergerichtlichen
Tatausgleich werde NEUSTART auch in Zukunft betreuen.
Berger betonte die Selbstständigkeit von NEUSTART, "weshalb ich dem Verein nichts vorschreiben kann -
und es auch gar nicht will", schließlich habe sich die bisherige Konstellation über einen langen
Zeitraum bewährt. Insbesondere im außergerichtlichen Tatausgleich sieht Berger ein weites Aufgabenfeld
für NEUSTART, "für das der Verein beste Kompetenzen aufweist". |