Buchinger setzt Maßnahmen gegen unseriöse Werbeveranstaltungen durch   

erstellt am
20. 11. 07

Wien (nso) - "Angekündigt - Umgesetzt!", so sieht Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger die Neuerungen der am 20.11. im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats auf der Tagesordnung stehenden aktuellen Gewerbeordnungsnovelle, die wesentliche Verbesserungen für Verbraucher bringen wird. So werden neben den Bestimmungen gegen unseriöse Verkaufsfahrten, eine Versicherungspflicht für Immobilientreuhänder sowie eine Konkretisierung des Begriffs "Nebengewerbe" bei Versicherungsvermittlern eingeführt.

Besonders wichtig sind Konsumentenschutzminister Buchinger schärfere Maßnahmen gegen Werbe- und Verkaufsveranstaltungen, die mit Gewinnzusagen verbunden sind. "Im Konsumentenschutzministerium häuften sich seit Jahren Beschwerden über Firmen, die Verbraucher mit dubiosen Gewinnzusagen zu Veranstaltungen, z.B. in Gaststätten locken, um dort die von ihnen vertriebenen Produkte an "den Mann oder die Frau" zu bringen", so Buchinger: "Es war also höchste Zeit, dass wir eine rechtliche Handhabe gegen diese Kauffahrten ausarbeiten, bei denen vor allem PensionistInnen regelmäßig hohem Kaufdruck ausgesetzt sind. Ich nenne nur die fast schon sinnbildliche überteuert gekaufte Heizdecke als Reizthema."

Nach zähen Verhandlungen ist es gelungen in der Ende Oktober vom Ministerrat beschlossenen Gewerbeordnungsnovelle ein Maßnahmenpaket gegen diese Geschäftspraxen zu schnüren.

Aufklärung, strengere Informationspflichten, Untersagung und Verwaltungsstrafen als Maßnahmenpaket bei Verkaufsfahrten
Konkret ist nach den neuen Bestimmungen im §57 GewO folgendes vorgesehen: Gewerbetreibende haben derartige Werbeveranstaltungen in Zukunft bei der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vorher anzuzeigen. Die Anzeige hat neben dem Namen der Firma sowie Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung auch Angaben über die Art der angebotenen Waren und gegebenenfalls der angebotenen Dienstleistungen zu beinhalten. Darüber hinaus muss der Text der geplanten, an die KonsumentInnen gerichteten Werbezusendung der Behörde vorgelegt werden. In Zukunft dürfen die Werbezusendungen nicht mit der Ankündigung unentgeltlicher oder vom Zufall abhängiger Zuwendungen, wie etwa Preisausschreiben verbunden werden. Auch die Werbeaussendungen selbst haben Mindesterfordernisse zu erfüllen: Neben den oben genannten Angaben müssen ein Hinweis auf das bestehende Verbot der Entgegennahme von Bestellungen und des Barverkaufes im Rahmen der Veranstaltung sowie im Falle der Bewerbung von Reisen, der Name und der Standort des Reiseveranstalters ausdrücklich angeführt sein. "Schon diese Informations- und Meldepflichten werden es den unseriösen Werbeveranstaltern schwer machen ", meint der Konsumentenschutzminister. Werden die Anzeige- und Informationsverpflichtungen nicht erfüllt oder liegen wiederholte Verstöße dagegen vor, so hat die Behörde die Werbeveranstaltung zu untersagen. Darüber hinaus sind Verwaltungsstrafen nach § 367 GewO vorgesehen. "Alles in allem bringen diese Maßnahmen gegen unseriöse Werbeveranstaltungen wesentliche Verbesserungen für die KonsumentInnen. Natürlich entheben sie sie nicht vor ihrer Eigenverantwortung. Denn der beste Schutz, nicht Opfer einer Abzockeaktion zu werden, ist und bleibt weiterhin die eigene Vorsicht, " so Konsumentenschutzminister Buchinger.

Verbesserungen durch Versicherungspflicht für Immobilientreuhänder sowie Neuerungen bei nebengewerblichen Versicherungsvermittlern
Verbesserungen bringt die Gewerbeordnung für KonsumentInnen aber auch durch die neu eingeführte Haftpflichtversicherungspflicht für Immobilientreuhänder, die in Zukunft Schäden abdecken soll, die den KonsumentInnen durch falsche Beratung entstanden sind. Eine Konkretisierung der Definition des Nebengewerbes soll dazu führen, dass Missbrauch vermieden wird. Das Nebengewerbe soll nur in möglichst beschränktem Umfang ausgeübt werden können, weil andernfalls wesentliche Bestimmungen der Gewerbeordnung im Hinblick auf Ausbildung umgangen werden könnten. "Die Gewerbeordnung dient aber gerade dazu den Letztverbrauchern und -verbraucherinnen möglichst qualifiziertes Personal gegenüber zu stellen," zeigte sich Buchinger zufrieden.

"Alle Maßnahmen zusammengenommen haben wir mit der aktuellen Gewerbeordnungsnovelle wesentliche Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten dieses Landes erreicht", so Buchinger abschließend.
 
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