Mehr Mittel für Spitäler, Kinderbetreuung und Lehrer
Wien (pk) - Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurden am Nachmittag des 29.11. im Finanzausschuss
das Finanzausgleichsgesetz 2008 sowie der Österreichische Stabilitätspakt 2008 bis 2013 beschlossen.
Das Finanzausgleichsgesetz 2008, geht auf eine Einigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vom 10. Oktober
2007 über eine neue Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zurück. Gegenüber dem
Finanzausgleichsgesetz 2005 steigen im FAG 2008 die jährlichen Bundesausgaben in der ersten Periode (2008
bis 2010) um 246 Mill. Euro und in der zweiten Periode (2011 bis 2013) um 438 Mill. Euro. Zur Krankenanstaltenfinanzierung
wird der Bund jährlich 100 Mill. Euro zusätzlich beitragen. Dazu kommen die Mehreinnahmen der Länder
und Gemeinden aus der Umwandlung bisher fixer Transfers in Ertragsanteile ab dem Jahr 2008 und aus der Valorisierung
der Bundesbeiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung ab dem Jahr 2009.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) brachte eine Ausschussfeststellung ein, in der darauf hingewiesen wird, dass
das Finanzausgleichsgesetz eine Erhöhung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden als Ausgleich für
die Auswirkungen der Abschaffung der Selbstträgerschaft auf Basis des Erfolgs 2007 als Fixbetrag enthält.
Der Finanzausschuss geht davon aus, dass im dritten Jahr der Finanzausgleichsperiode evaluiert wird, ob diese gesetzliche
Regelung zu einer kostenneutralen Abschaffung der Selbstträgerschaft geführt hat.
Abgeordneter Jakob Auer (V) sprach von einem insgesamt akzeptablen Ergebnis, erinnerte jedoch an die teilweise
dramatische Situation im Hinblick auf viele Gemeindebudgets. Auch bei einem sehr sparsamen Umgang mit den Mitteln,
verbleibe oft nur ein kleiner finanzieller Spielraum. Ohne dass Gemeinden gefragt wurden, werde z.B. ein großer
Flächenanteil als Natur- oder Wasserschutzgebiet gewidmet, wofür es jedoch keinen einzigen Cent als Ausgleich
gebe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) begrüßte die Finanzausgleichseinigung, die garantiere, dass die Kernaufgaben
des Gemeinwesens finanziert werden können. Im besonderen verwies er auf Maßnahmen im Bereich der Gesundheit,
Bildung, Soziales, Kinderbetreuung und Verwaltungsreform.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) meinte, dass die Finanzierungssituation der Gemeinden einen kritischen Punkt erreicht
habe. Besonders betroffen seien die Siedlungsgemeinden, in denen es kaum Wirtschaftsbetriebe gibt. Überdies
gab er zu bedenken, dass manche Gemeinden bereits bis zu 15 % der Mittel für Sozialhilfe aufwenden müssen.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) bezeichnete den Finanzausgleich als versäumte Chance, da keine substantiellen
Strukturreformen vorgesehen sind. Er hätte sich gewünscht, dass folgende Punkte im Finanzausgleich enthalten
sind: eine erhöhte Steuerautonomie für Länder und Gemeinden, die Umsetzung der Bundesstaats- und
Finanzverfassungsreform, die Verteilung der Mittel zwischen kleinen und großen Gemeinden auf Basis der Aufgabenorientierung,
eine weitere Zusammenlegung von Gemeinden auf freiwilliger Basis sowie mehr Mittel für die Kinderbetreuung.
Bedauerlich sei zudem, dass Mittel der Wohnbauförderung erst im Jahr 2009 für Klimaschutzmaßnahmen
eingesetzt werden sollen. Der Übergang zur Registerzählung sei zwar ein Fortschritt, allerdings nicht
für Abwanderungs- und strukturschwache Gemeinden. Der Grund dafür, warum so viele Gemeinden Finanzierungsschwierigkeiten
haben, liege seiner Meinung nach im österreichischen "Transferchaos". Es könne nicht angehen,
dass sich z.B. die Länder die fehlenden Mittel über den Weg der Kofinanzierung von den Gemeinden holen.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) widersprach seinem Vorredner, wonach angeblich zu viele Mittel in den ländlichen
Raum fließen und wies auf die zahlreichen Probleme hin, mit denen kleine Gemeinden zu kämpfen haben
(Ärztemangel, Infrastruktur etc.).
Staatssekretär Christoph Matznetter stellte eingangs klar, dass die Finanzausgleichsverhandlungen zwischen
Bund und Ländern unter Beiziehung von Gemeinde- und Städtebund erfolgen. Da einige wichtige Maßnahmen
umgesetzt und finanziert werden mussten, habe man den Finanzausgleich um ein Jahr vorgezogen. Als Beispiele führte
Matznetter die zusätzlichen Mittel für die Spitäler (100 Mill. Euro), die Kinderbetreuung (20 Mill.
Euro) und die Landeslehrer (12 Mill. Euro) sowie die Umschichtung im Katastrophenfonds (5 Mill. Euro) an. Es sei
auch nicht richtig, dass hauptsächlich die kleinen Gemeinden profitieren, entgegnete er dem Abgeordneten Rossmann,
der Mehrertrag betrage bei den Gemeinden unter 10.000 Einwohnern 66,8 Mill. Euro, bei jenen über 10.000 Einwohnern
88,8 Mill. Euro. Gänzlich ablehnend äußerte er sich zum Vorschlag einer erhöhten Steuerautonomie
für die Gemeinden, da dies u.a. zu einem schädlichen Steuerwettbewerb führen würde. Gerade
in einem kleinen Land sollte man den Prinzipien der Vereinfachung und der Vereinheitlichung den Vorrang geben.
Der Österreichische Stabilitätspakt 2008 bis 2013
In diesem Zusammenhang beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP auch einen erneuerten
Österreichischen Stabilitätspakt für sechs Jahre, der einer "verstärkten Stabilitätsorientierung"
verpflichtet ist. In diesem Sinne verpflichtet sich der Bund zu folgenden Maximaldefiziten im Bundeshaushalt -
2008: 1,33 % des BIP; 2009: 0,68 % des BIP und ab 2010 maximal 0,14 % des BIP. Diese ordentlichen Stabilitätsbeiträge
des Bundes dürfen ausnahmsweise bis zu einem Höchstbetrag von 0,25 % des BIP unterschritten werden, was
aber einen Ausgleich durch einen entsprechend erhöhten Stabilitätsbeitrag im Folgejahr notwendig machen
würde. Als ordentlicher Stabilitätsbeitrag der Länder (einschließlich Wiens) wird bis 2013
jeweils ein Minimalüberschuss vereinbart. Er beträgt 2008 0,45 % des BIP, 2009 0,49 % des BIP und ab
2010 0,52 % des BIP. Die Aufteilung dieses Beitrags auf die einzelnen Länder erfolgt nach der Bevölkerungszahl,
die auch für die Überweisung der Ertragsanteile im FAG 2008 herangezogen wird.
Staatssekretär Christoph Matznetter ging auf die Fragen des G-Abgeordneten Rossmann ein und meinte, dass die
Zahlen seiner Ansicht nach realistisch sind. Eine Steuerreform sei erst im Jahre 2010 geplant und könne daher
nicht in dieser Vereinbarung vorweg genommen werden. |