Neuverhandlung der Wohnbauförderung gestartet – Bei Verfehlung der
Kyoto-Ziele Beteiligung der Länder an Kompensationszahlungen
Wien (bmlfuw) - Bauen, Wohnen und Raumwärme sind wichtige Schlüsselbereiche für die
Erreichung unserer Klimaschutzziele. Die Wohnbauförderung ist dabei ein wesentliches Element zur Erschließung
eines enormen Energiesparpotenzials. Im Finanzausgleich 2008 haben wir mit den Ländern eine noch stärkere
Koppelung der Wohnbauförderung an Klimaschutzmaßnahmen vereinbart. Nun gilt es, die bestehende Art.
15a Vereinbarung zur Wohnbauförderung zwischen Bund und Ländern deutlich nachzuschärfen. Die neuen
Regelungen sollen Anfang 2009 in Kraft treten, so Umweltminister Josef Pröll anlässlich der am 30.11.
gestarteten Verhandlungen.
Jährlich werden den Ländern im Wege des Finanzausgleichs über 2 Milliarden Euro zur Verfügung
gestellt, die für Wohnbaumaßnahmen verwendet werden können. Die Vergabe dieser Mittel ist seit
2006 durch eine Vereinbarung nach Art. 15a BVG an klimaschutzrelevante Kriterien gebunden. Nun gilt es vor allem,
neue Impulse bei der Sanierung zu setzen. Es geht um die Einführung von energetischen Zielwerten auch bei
der Sanierung, die bis 2015 in einem Stufenplan nach und nach verschärft werden sollen. Solche Zielwerte soll
es auch für die Förderung von Bauteilsanierungen geben.
Durch eine deutliche Steigerung der thermischen Sanierungsrate soll die Gesamtenergieeffizienz drastisch verbessert
werden. Wärmedämmung ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, sondern macht sich auch
in der Geldbörse deutlich bemerkbar. Ein gut gedämmtes Haus spart rund 60 Prozent der Energiekosten.
Ein durchschnittlicher Haushalt, der sein Haus mit Öl heizt, kann durch entsprechende Dämmmaßnahmen
und den Umstieg auf eine moderne Pelletsheizung fast 80 Prozent der Heizkosten einsparen. Beim derzeitigen Ölpreis
sind das rund 2.400 Euro pro Jahr, sagte Pröll.
Der Entwurf des Lebensministeriums sieht auch eine deutliche Anhebung der Klimaschutzstandards für die Wohnbauförderung
beim Neubau vor. Ab 2010 soll der klima:aktiv haus-Standard und ab 2015 der klima:aktiv Passivhausstandard Richtschnur
für die Wohnbauförderung sein. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf der verstärkten Nutzung von erneuerbaren
Energieträgern für Heizung und Warmwasseraufbereitung liegen. Begleitend sollen auch die Bauordnungen
der Länder stärker an die Erfordernisse des Klimaschutzes angepasst werden. Auch hier geht es vor allem
um energetische Anforderungen an Gebäude und Bauteile sowie um einen deutlich höheren Einsatz erneuerbarer
Energieträger.
Der Bund ist sich seiner Vorbildungfunktion beim Klimaschutz bewusst. Wo die öffentliche Hand Geld investiert,
müssen höchste ökologische Standards gelten. In diesem Sinne sieht der Entwurf der Art. 15a-Vereinbarung
zwischen Bund und Ländern vor, dass sich die Länder an Kompensationszahlungen im Sinne des Kyoto-Protokolls
beteiligen, sollte der in der Klimastrategie 2007 festgelegte Zielwert für die Treibhausgasemissionen auf
Raumwärme und Kleinverbrauch nicht erreicht werden, heißt es abschließend. |