Pröll: Wohnbauförderung muss bei der Sanierung deutliche Klimaschutzimpulse setzen   

erstellt am
30. 11. 07

Neuverhandlung der Wohnbauförderung gestartet – Bei Verfehlung der Kyoto-Ziele Beteiligung der Länder an Kompensationszahlungen
Wien (bmlfuw) - Bauen, Wohnen und Raumwärme sind wichtige Schlüsselbereiche für die Erreichung unserer Klimaschutzziele. Die Wohnbauförderung ist dabei ein wesentliches Element zur Erschließung eines enormen Energiesparpotenzials. Im Finanzausgleich 2008 haben wir mit den Ländern eine noch stärkere Koppelung der Wohnbauförderung an Klimaschutzmaßnahmen vereinbart. Nun gilt es, die bestehende Art. 15a Vereinbarung zur Wohnbauförderung zwischen Bund und Ländern deutlich nachzuschärfen. Die neuen Regelungen sollen Anfang 2009 in Kraft treten, so Umweltminister Josef Pröll anlässlich der am 30.11. gestarteten Verhandlungen.
Jährlich werden den Ländern im Wege des Finanzausgleichs über 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die für Wohnbaumaßnahmen verwendet werden können. Die Vergabe dieser Mittel ist seit 2006 durch eine Vereinbarung nach Art. 15a BVG an klimaschutzrelevante Kriterien gebunden. Nun gilt es vor allem, neue Impulse bei der Sanierung zu setzen. Es geht um die Einführung von energetischen Zielwerten auch bei der Sanierung, die bis 2015 in einem Stufenplan nach und nach verschärft werden sollen. Solche Zielwerte soll es auch für die Förderung von Bauteilsanierungen geben.

Durch eine deutliche Steigerung der thermischen Sanierungsrate soll die Gesamtenergieeffizienz drastisch verbessert werden. Wärmedämmung ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, sondern macht sich auch in der Geldbörse deutlich bemerkbar. Ein gut gedämmtes Haus spart rund 60 Prozent der Energiekosten. Ein durchschnittlicher Haushalt, der sein Haus mit Öl heizt, kann durch entsprechende Dämmmaßnahmen und den Umstieg auf eine moderne Pelletsheizung fast 80 Prozent der Heizkosten einsparen. Beim derzeitigen Ölpreis sind das rund 2.400 Euro pro Jahr, sagte Pröll.

Der Entwurf des Lebensministeriums sieht auch eine deutliche Anhebung der Klimaschutzstandards für die Wohnbauförderung beim Neubau vor. Ab 2010 soll der klima:aktiv haus-Standard und ab 2015 der klima:aktiv Passivhausstandard Richtschnur für die Wohnbauförderung sein. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern für Heizung und Warmwasseraufbereitung liegen. Begleitend sollen auch die Bauordnungen der Länder stärker an die Erfordernisse des Klimaschutzes angepasst werden. Auch hier geht es vor allem um energetische Anforderungen an Gebäude und Bauteile sowie um einen deutlich höheren Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Der Bund ist sich seiner Vorbildungfunktion beim Klimaschutz bewusst. Wo die öffentliche Hand Geld investiert, müssen höchste ökologische Standards gelten. In diesem Sinne sieht der Entwurf der Art. 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vor, dass sich die Länder an Kompensationszahlungen im Sinne des Kyoto-Protokolls beteiligen, sollte der in der Klimastrategie 2007 festgelegte Zielwert für die Treibhausgasemissionen auf Raumwärme und Kleinverbrauch nicht erreicht werden, heißt es abschließend.
 
zurück