Straßburg (europarl) - Das Europäische Parlament hat in seiner
Sitzung vom 29.11. mit großer Mehrheit die Charta der Grundrechte der Union gebilligt. Mit 477 Ja- zu 106
Nein-Stimmen wurde eine Änderung angenommen, in der die Abgeordneten eindringlich an Polen und das Vereinigte
Königreich appellieren, "alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die
uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen".
Die Abgeordneten beauftragen somit den Präsidenten des EP, Hans-Gert Pöttering, vor der Unterzeichnung
des Reformvertrags, die Charta gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten
der Kommission feierlich zu verkünden.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt,
wird demgemäß am 12. Dezember dieses Jahres - also einen Tag vor der Unterzeichnung durch die Staats-
und Regierungschefs - vom Parlamentspräsidenten Hans-Gert Pöttering, dem Präsidenten der Europäischen
Kommission José Manuel Barroso und dem Ratsvorsitzenden José Socrates in einer feierlichen Zeremonie
proklamiert werden.
Das Europäische Parlament hat wesentlich an der Entstehung der Charta der Grundrechte mitgewirkt und diese
Charta einschließlich einiger kleiner Änderungen bereits zwei Mal bestätigt.
Der Europäische Rat im Juni 2007 fasste den Entschluss, den Text der Charta nicht in die Verträge aufzunehmen,
sondern als Erklärung zu den Verträgen beschließen zu wollen. Dies ändert zwar nichts am rechtlichen
Status der Grundrechtecharta, das Europäische Parlament entschied allerdings - auf Vorschlag der Vertreter
des Europaparlaments in der Regierungskonferenz - aus symbolischen Gründen eine feierliche Verkündung
der Charta vorzunehmen.
Die zeremonielle Unterzeichung durch die drei Institutionen der Europäischen Union soll den einzigartigen
Charakter der Charta unterstreichen und deren Sichtbarkeit erhöhen. Darüber hinaus wird der Artikel des
Reformvertrags, der der Charta Rechtsverbindlichkeit verleiht, auf die Proklamation am 12. Dezember verweisen und
damit die Erklärung zum EU- Reformvertrag ersetzen.
Der mit breiter Mehrheit angenommene Beschluss (534 Stimmen dafür, 85 Stimmen dagegen und 21 Enthaltungen),
welcher den Parlamentspräsidenten zur Unterzeichung ermächtigt, appelliert darüber hinaus eindringlich
an Polen und das Vereinigte Königreich, alle Anstrengungen zu einer uneingeschränkten Geltung der Charta
zu unternehmen. |