Spindelegger: Einrichtung des Asylgerichtshofs entspricht dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung
Verfassungsausschuss beschloss Einrichtung eines unabhängigen Asylgerichtshofes
Wien (övp-pk) - Nach eingehenden Debatten hat der Verfassungsausschuss heute, Mittwoch, der
Einrichtung eines unabhängigen Asylgerichtshofes die Zustimmung gegeben. Wir erwarten uns dadurch vor allem
eine Verfahrensbeschleunigung und einen Abbau des Rückstaus, der sich in den letzten Monaten und Jahren aufgebaut
hat. Das erklärte der Zweite Präsident des Nationalrates und Verfassungssprecher der ÖVP, Abg. Dr.
Michael Spindelegger, am Rande der Ausschusssitzung.
Künftig wird der Asylgerichtshof zweite und letzte Instanz bei der Entscheidung in Asylverfahren sein.
"Im Gegensatz zu vielfach geäußerter Kritik an dieser Maßnahme sehe ich die qualitative Verbesserung
im Vordergrund, weil
- künftig unabhängige Richter urteilen,
- das Vieraugenprinzip durch einen "Zweiersenat" gegeben ist,
- bei keiner Einigung ein verstärkter "Fünfersenat" entscheidet und
es bei grundsätzlichen Rechtsfragen künftig Grundsatzentscheidungen gibt, über die der Verwaltungsgerichtshof
zwingend inhaltlich zu entscheiden hat", führte Spindelegger aus.
"Ich erwarte mir eine deutliche Beschleunigung durch ein rechtsstaatliches Verfahren, das diesen Namen
auch verdient", so der ÖVP-Verfassungssprecher. "In Zukunft wird es für die Asylwerber innerhalb
kurzer Zeit Entscheidungen von unabhängigen Richtern und damit schnellere Gewissheit darüber geben, ob
sie bleiben können oder nicht. Die oft unzumutbar lange Dauer von Asylverfahren kann somit minimiert werden."
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Asylgerichtshof soll wie geplant im Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen
Verfassungsausschuss stimmt Gesetzespaket trotz Expertenkritik zu
Wien (pk) – Der von der Regierung vorgeschlagene Asylgerichtshof soll wie geplant mit 1. Juli 2008
seine Arbeit aufnehmen. Trotz zum Teil massiver Kritik von Rechtsexperten stimmte der Verfassungsausschuss des
Nationalrats am 28.11. mehrheitlich einem entsprechenden Gesetzespaket zu. Allerdings wurden im Ausschuss noch
einige Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. So ist es, anders als ursprünglich vorgesehen, künftig
doch nicht möglich, mit einem einfachen Gesetz die Kompetenz des Asylgerichtshofs auf weitere Rechtsmaterien
auszudehnen und damit jene des Verwaltungsgerichtshofs weiter einzuengen. Für Asylwerber bleibt es aber dabei:
Sie haben in Hinkunft nicht mehr die Möglichkeit, sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden, sollte der
Asylgerichtshof ihren Asylantrag ablehnen.
Ergänzend zu den von der Regierung vorgeschlagenen verfassungsgesetzlichen Grundlagen zur Einrichtung des
Asylgerichtshofs beschloss der Ausschuss ein Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz, das die Einrichtung und Ausgestaltung
des Asylgerichtshofs im Detail regelt und damit in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen enthält.
Das umfangreiche Gesetz war erst gestern von den Regierungsparteien im Ausschuss eingebracht worden, was auf massive
Kritik seitens der Opposition stieß. Grüne, BZÖ und FPÖ bezweifeln, dass dies in dieser Form
zulässig ist, insbesondere weil mit dem Gesetzentwurf auch Änderungen vorgenommen werden, die nicht in
direktem Zusammenhang mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs stehen. Mit der Vorgangsweise werde eine Begutachtung
und eine öffentliche Diskussion unterlaufen und das parlamentarische Verfahren wesentlich verkürzt, kritisierte
Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G). Ein Antrag des BZÖ auf Einholung von Expertisen
des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und des Rechts- und Legistlativdienstes des Parlaments zu dieser
Frage blieb bei der Abstimmung aber ebenso in der Minderheit wie ein gemeinsamer Antrag der Grünen und des
BZÖ, das gesamte Gesetzespaket ausführlich in einem Unterausschuss zu beraten.
Verteidigt wurde die gewählte Vorgangsweise von Zweitem Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger
(V). Er wies darauf hin, dass diese den üblichen Gepflogenheit entspreche, und meinte, man solle im konkreten
Fall "nicht so pingelig sein". Für Spindelegger macht es, wie er sagte, Sinn, gemeinsam mit den
verfassungsgesetzlichen Grundlagen die Ausführungsgesetzgebung zu diskutieren. Im Übrigen habe man die
Beratungen über das Gesetzespaket verlängert, um der Opposition ausreichend Gelegenheit zu geben, die
Bestimmungen zu prüfen. SPÖ-Abgeordneter Rudolf Parnigoni verwies auf das Recht des Ausschussobmanns,
Anträge zuzulassen.
Abseits der Einrichtung des Asylgerichtshofs wird mit dem vom Verfassungsausschuss gebilligten Gesetzespaket eine
umfassende Bereinigung des Bundesverfassungsrechts vorgenommen, wobei in diesem Zusammenhang einige Verfassungsänderungen
in Aussicht genommen sind. So ist etwa vorgesehen, das Ratifikationsverfahren für EU-Verträge zu vereinfachen,
die Weisungsfreistellung bestimmter Behörden zu vereinfachen, die Sozialpartner ausdrücklich in der Verfassung
zu verankern und der Volksanwaltschaft mehr Kompetenzen bei Beschwerden von BürgerInnen über überlange
Gerichtsverfahren einzuräumen. Die Volksanwaltschaft soll in solchen Fällen künftig Fristsetzungsanträge
stellen sowie Maßnahmen der Dienstaufsicht anregen können. Die letzten beiden Punkte wurden mittels
eines Abänderungsantrags in das Gesetzespaket integriert.
Beschlossen wurde das Gesetzespaket zum Asylgerichtshof mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP, wobei sich grundsätzlich
auch FPÖ und BZÖ positiv zur Einrichtung des Asylgerichts äußerten. Von allen vier Parteien
wurde auf die Notwendigkeit der Beschleunigung von Asylverfahren verwiesen. So betonten etwa SPÖ-Klubobmann
Josef Cap und FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer, es sei auch im ureigensten Interesse der Asylwerber selbst,
rasch eine Entscheidung zu erhalten. Dass es gleichzeitig, wie von zahlreichen Rechtsexperten und den Grünen
moniert, zu einer Verschlechterung des Rechtsschutzes für Asylwerber komme, stellten sie in Abrede. Innenminister
Günther Platter machte geltend, dass es in zweiter Instanz sogar Verbesserungen im Rechtsschutz gebe.
Heftig diskutiert wurde im Ausschuss auch die Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung.
Im Konkreten sieht das Gesetzespaket zum Asylgerichtshof vor, das Bundesasylamt künftig als erste und einzige
verwaltungsbehördliche Instanz für Asylanträge zu belassen. Als gerichtliche Rechtsmittelinstanz
wird ein neuer Asylgerichtshof eingerichtet, der den Unabhängigen Bundesasylsenat ersetzt. Entscheidungen
des Asylgerichtshofs sollen grundsätzlich in Zweiersenaten fallen – gibt es kein Einvernehmen zwischen den
beiden Richtern, kommt ein verstärkter, fünfköpfiger, Senat zum Einsatz. In rein verwaltungsrechtlichen
Angelegenheiten und bei vorliegenden Grundsatzentscheidungen sind auch einzelrichterliche Entscheidungen möglich.
Neu ist darüber hinaus, dass Asylwerber künftig keinen Zugang zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mehr
haben. Vielmehr kann sich nur mehr der Asylgerichtshof selbst an den VwGH wenden und ihm Grundsatzentscheidungen
zur Beurteilung vorlegen. Äußert dieser innerhalb von sechs Monaten keine Einwände, gilt die Grundsatzentscheidung
als bestätigt und kann für alle anhängigen und künftigen Fälle angewendet werden. Parallel
dazu wird dem Innenminister das Recht eingeräumt, Grundsatzentscheidungen des Asylgerichtshofs zu erwirken.
Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es den Erläuterungen zum Regierungsentwurf zufolge, die Gesamtdauer
von Asylverfahren zu verkürzen. Aus gleichem Grund sind kurzfristige Personalaufstockungen beim Bundesasylamt,
beim Asylgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof vorgesehen. Bis zum Jahr 2010 will man damit den Rückstau
an offenen Asylverfahren weitgehend abgebaut haben. Zuständig für den Asylgerichtshof wird das Bundeskanzleramt
sein.
In einer so genannten Ausschussfeststellung begrüßt der Verfassungsausschuss die Aufstockung des richterlichen
und nicht-richterlichen Personals im Asylbereich, wobei er, wie es heißt, davon ausgeht, dass die Richter
des Asylgerichtshofs nach Abbau der offenen Asylverfahren auch in anderen Rechtsmaterien im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
des Bundes erster Instanz verwendet werden können. Überdies wenden sich die Abgeordneten mit einem Entschließungsantrag
an den Innenminister, dieser wird darin ersucht, einen regelmäßigen Dialog mit dem UNHCR und anderen
im Asylwesen tätigen NGOs über die allgemeinen Entwicklungen im Bereich des Asylrechts zu pflegen.
Kernstück des im Rahmen der Ausschussberatungen eingebrachten Asylgerichtshof- Einrichtungsgesetzes ist das
Asylgerichtshofgesetz, das detaillierte Regelungen über den Sitz und die Zusammensetzung des Asylgerichtshofs,
dessen Organe, die Stellung und Besoldung der Richter und die Geschäftsverteilung enthält. Demnach wird
der Asylgerichtshof aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und den sonstigen Richtern gebildet,
die allesamt vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt werden. Hauptsitz des Asylgerichtshofs
ist Wien, in Linz wird eine Außenstelle eingerichtet.
Detaillierte Bestimmungen für das Verfahren vor dem Asylgerichtshof und über das Procedere für Grundsatzentscheidungen
werden im Asylgesetz verankert. In diesem Zusammenhang wird auch normiert, dass dem Bundesasylamt bei Verfahren
vor dem Asylgerichtshof als Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Parteienstellung zukommt.
Umfassende Änderungen werden auch im Verwaltungsgerichtshofgesetz und im Verfassungsgerichtshofgesetz vorgenommen,
wobei nicht alle dieser Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Asylgerichtshof stehen. So wird etwa die
Obergrenze für Ordnungsstrafen des Verfassungsgerichtshofs von 36 € auf 109 € angehoben.
Das vom Verfassungsausschuss beschlossene Gesetzespaket enthält aber nicht nur Bestimmungen zur Einrichtung
eines Asylgerichtshofs, vielmehr werden unter dem Titel "Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz"
auch zahlreiche Verfassungsbestimmungen, die neben der eigentlichen Bundesverfassung existieren, entweder beseitigt
oder in die Verfassung integriert. Davon umfasst sind mehr als 200 Bundesverfassungsgesetze, bundesverfassungsgesetzliche
Bestimmungen und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.
Die vorgesehene Verfassungsbereinigung basiert auf Beratungsergebnissen einer zur Staats- und Verwaltungsreform
eingesetzten Expertengruppe, der neben Franz Fiedler, Andreas Khol, Peter Kostelka und Theo Öhlinger auch
Ewald Wiederin und Jürgen Weiss in Vertretung der Landeshauptleute Gabi Burgstaller und Herbert Sausgruber
angehören. Grundlage für die Arbeit der Expertengruppe sind die Ergebnisse des Österreich-Konvents
und eines in der letzten Legislaturperiode eingerichteten Besonderen Ausschusses des Nationalrats.
In der Debatte im Ausschuss kam es zu keiner Annäherung der Standpunkte zwischen den Fraktionen. Seitens der
Grünen blieben Abgeordnete Brigid Weinzinger, Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek
und Abgeordneter Albert Steinhauser bei ihrer Einschätzung, dass das Gesetzespaket zu einem Abbau des Rechtsschutzes
für Asylwerber führe. Weinzinger wies in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof
zwischen 13 % und 22 % der Bescheide des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS) aufhebe. Überdies kritisierte
sie, dass mündliche Verhandlungen nicht in jedem Fall zwingend vorgesehen seien, und machte geltend, dass
sich die Glaubwürdigkeit eines Asylwerbers schwerlich anhand der Aktenlage feststellen lasse. Als fragwürdig
wertete sie auch die Bestellung der Richter des Asylgerichtshofs.
Abgeordneter Steinhauser ergänzte, es sei unerheblich, ob der VwGH UBAS-Bescheide aus inhaltlichen oder formalen
Gründen aufhebe, es müsse einfach ein faires Verfahren gewährleistet sein, egal was herauskomme.
Asylwerber sollten nicht weniger Rechte haben als "Häuslbauer".
Dritte Nationalratspräsidenten Glawischnig-Piesczek übte darüber hinaus generelle Kritik an der
Umsetzung der geplanten Staats- und Verwaltungsreform und forderte die Vorlage eines Gesamtfahrplans ein. Sie skizzierte,
dass die Verfassung derzeit nach dem Motto "Hier ein Stückerl, da ein Stückerl" novelliert
werde und sprach von einem "Schrebergartenprinzip". Eine Systematik dahinter sei nicht zu erkennen. Skeptisch
beurteilte Glawischnig-Piesczek auch die weite Ermächtigung für die Länder, eine Weisungsfreistellung
von Behörden vorzusehen.
BZÖ-Abgeordneter Herbert Scheibner machte darauf aufmerksam, dass die Verfassungsbereinigung als Nebeneffekt
eine Einschränkung des Rechtes für Abgeordnete bringe, über EU-Verträge eine Volksabstimmung
zu beantragen. Er sieht dies insofern als besonders bedenklich, als die Gesetzgebung in weiten Bereichen an die
EU abgegeben worden sei. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag zur Behebung dieses Mankos fand jedoch
keine Mehrheit.
Kritisch setzte sich Scheibner auch mit der Verankerung der Selbstverwaltungskörper und der Sozialpartnerschaft
in der Bundesverfassung auseinander. Er fürchtet, dass es aufgrund der "schwammigen Formulierungen"
sogar möglich sein könnte, einer politischen Partei hoheitliche Aufgaben wie das Asylwesen zu übertragen.
Es sei auch nirgends definiert, wer zu den Sozialpartnern gehöre.
Noch schärfer kritisierte FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer die Verankerung der Sozialpartnerschaft
in der Verfassung. Er sprach von einer "Rückkehr in den Ständestaat" und meinte, die "Horuck-Aktion"
übersteige das Maß des Zuträglichen. Die Selbstverwaltung wertete Fichtenbauer als ein wesentliches
und gutes Element, in der Verfassung haben die Kammern seiner Meinung nach aber nichts verloren. Hans Kelsen würde
sich, so der Abgeordnete, im Grab umdrehen.
Ausdrücklich begrüßt wurde von Fichtenbauer die Einrichtung des Asylgerichtshofs. Es werde vielleicht
die eine oder andere Nachrüstung geben müssen, konstatierte er, er sei aber überzeugt, dass sich
das Ganze einspielen werde. Sowohl der Republik Österreich als auch den betroffenen Asylwerbern tue es gut,
wenn Asylverfahren beschleunigt würden. Kein Verständnis zeigte Fichtenbauer für das "Jammern"
bezüglich der Verkürzung des Instanzenzuges, schließlich sei ein zweiinstanzliches Verfahren in
Österreich üblich. Bedauert wurde von ihm hingegen, dass bei Verfahren vor dem Asylgerichtshof kein absolutes
Neuerungsverbot vorgesehen sei.
SPÖ-Klubobmann Josef Cap zeigte ebenfalls kein Verständnis für die Einwände gegen die Einrichtung
des Asylgerichtshofs. Auch Asylwerber hätten ein Interesse an raschen Verfahren, unterstrich er. Zur Verankerung
der Sozialpartner in der Verfassung merkte Cap an, die Sozialpartner seien immer schon ein Teil der "Realverfassung"
in Österreich gewesen, nun würden sie formal in die Verfassung integriert. Mit einer "ständestaatlichen
Festschreibung" habe das nichts zu tun. Was das Thema Volksabstimmung anbelangt, meinte Cap, man solle generelle
Überlegungen über die Instrumente Volksabstimmung und Volksbefragung anstellen.
Ähnlich wie Cap argumentierte sein Fraktionskollege Otto Pendl. Der Rechtsschutz für Asylwerber sei "mehr
als gegeben", bekräftigte er. Pendl erinnerte zudem an eine gemeinsame Entschließung aller fünf
Fraktionen vom Juli dieses Jahres, in der die Einrichtung eines Asylgerichtshofs gefordert wird.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S), der sich zuletzt in der Öffentlichkeit kritisch zum Gesetz geäußert
hatte, hielt fest, es "gab und gibt viele Verbesserungsvorschläge". Insofern erachtete er die Diskussion
als nicht völlig abgeschlossen.
Innenminister Günther Platter betonte, die Regierung sei sehr bemüht, alle Vorbereitungen so rechtzeitig
zu setzen, dass der Asylgerichtshof bereits mit 1. Juli 2008 seine operative Arbeit aufnehmen könne. Der Verfahrensstau
im Asylbereich müsse so schnell wie möglich abgebaut werden, erklärte er. Das sei sowohl im Interesse
der Asylwerber als auch der Republik Österreich.
Was die Bestellung der Asylrichter betrifft, teilte Platter mit, dass sich die derzeitigen Mitglieder des Unabhängigen
Bundesasylsenats beim Innenministerium bewerben könnten und ihre Eignung nach bestimmten Kriterien geprüft
werde. Letztendlich entscheide die Bundesregierung. Für die vorgesehenen 24 neuen Richter sei eine Bewerbung
beim Bundeskanzleramt vorgesehen. Platter betonte, dass die Asylrichter unabhängig und weisungsfrei seien.
Durch die Entscheidung von Zweiersenaten sieht er in der zweiten Instanz eine wesentliche Verbesserung des Rechtsschutzes.
Staatssekretärin Heidrun Silhavy teilte in Bezug auf die weitere Vorgangsweise bei der Umsetzung der Staats-
und Verwaltungsreform mit, dass diese "Step by Step" erfolgen solle. Verteidigt wurde von ihr die Verankerung
der Sozialpartner in der Verfassung. Sie verwahre sich dagegen, die vorgenommene Regelung mit dem Ständestaat
zu vergleichen, sagte sie und verwies auf die Bedeutung der Selbstverwaltung und der Sozialpartnerschaft. Zum Asylgerichtshof
hielt sie fest, es sei notwendig, den Rückstau bei den Verfahren abzubauen.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags sowie
das Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz mit S-V-Mehrheit beschlossen. Der umfassenden Verfassungsbereinigung stimmte
auch das BZÖ zu. Gleichfalls mehrheitliche Zustimmung erhielten ein an den Innenminister gerichteter Entschließungsantrag
und drei Ausschussfeststellungen der Koalitionsparteien. Festgehalten wird darin etwa, dass durch die Ausweitung
der Kompetenzen der Volksanwaltschaft die Unabhängigkeit der Rechtssprechung nicht beeinträchtigt wird,
da die Entscheidung über Fristsetzungsanträge und Disziplinarmaßnahmen weiter Organen der Gerichtsbarkeit
obliegt. Überdies geht der Verfassungsausschuss davon aus, dass die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde
trotz Beseitigung der verfassungsrechtlichen Absicherung der Weisungsfreiheit gewahrt bleibt.
In der Minderheit blieben die beiden Abänderungsanträge des BZÖ und der Abänderungsantrag der
FPÖ sowie eine von der FPÖ beantragte Ausschussfeststellung zur Verankerung der Staatsanwaltschaft in
der Verfassung. Das BZÖ hat sich in seinen Abänderungsanträgen unter anderem für eine Verschärfung
der Ernennungskriterien für Asylrichter ausgesprochen und eine Änderung der Bundes-Verfassung urgiert,
um auch EU-Verträge selbst einer Volksabstimmung unterziehen zu können. Der Abänderungsantrag der
FPÖ zielte nicht zuletzt auf ein umfassendes Verbot von Asylwerbern ab, in Verfahren vor dem Asylgerichtshof
neue Tatsachen und Beweise vorzubringen. Zudem wendet sich die FPÖ gegen die Ausweitung des passiven Wahlrechts
auf alle ausländische Studierende bei ÖH-Wahlen. |