Wien (bmlfuw/aiz) - Die von EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel gestern im Agrarrat vorgeschlagenen
Exporterstattungen für Schweinefleisch sollen bereits am 29.11. dieser Woche im zuständigen Verwaltungsausschuss
in Brüssel den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt werden und die Verordnung am Freitag, 30.11. in Kraft
treten, betonten Kommissionsexperten am 28.11. gegenüber dem AIZ.
Wie berichtet, sollen die Exporterstattungen für Schlachthälften, Teilstücke und für Schweinebäuche
gewährt werden und dazu beitragen, den nach wie vor unter Druck stehenden EU-Schlachtschweinemarkt zu entlasten.
Wie aus Kommissionskreisen zu erfahren war, sind nicht alle Mitgliedstaaten für die Einführung der Exporterstattungen;
massiv für dieses Marktinstrument hat sich vor allem Österreich unter Landwirtschaftsminister Josef Pröll
ausgesprochen.
Die schwierige Marktlage auf dem EU-Binnenmarkt wurde bekanntlich durch ein größeres Schweineangebot
verursacht, das zu stark rückläufigen Preisen führte, gleichzeitig stiegen die Futterkosten dramatisch
an. Die Kommission beschloss daher eine Beihilferegelung für die private Lagerhaltung, die am 29.10.2007 wirksam
wurde. Diese Maßnahme stieß auf großes Interesse der Marktbeteiligten. Bisher wurden Beihilfen
für etwa 85.000 t beantragt, davon 16.000 t in Spanien, 14.000 t in Italien, 12.500 t in Dänemark und
12.000 t in Deutschland. In Österreich wurden nach Angaben der Agrarmarkt Austria bis 21.11. rund 3.000 t
beantragt. Durch diese Lagerhaltung scheinen sich die Preise stabilisiert zu haben, jedoch haben sich heuer laut
Kommission die Margen bei den Futtermittelkosten im Vergleich zum Durchschnitt des Zeitraumes 2002 bis 2006 um
rund 65 bis 70% verringert.
Außerdem hat der starke Rückgang des US-Dollars die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Schweinefleisch-Exporteure gegenüber deren Hauptkonkurrenten USA, Kanada und Brasilien drastisch verschlechtert.
Zur Behebung dieser Schwierigkeiten der EU-Schweineerzeuger ist aus Sicht der Kommission die Regelung für
die private Lagerhaltung nicht ausreichend, daher hat sie sich nun doch entschlossen, Exporterstattungen für
Schweinefleisch einzuführen. Diese sollen für Ausfuhren unabhängig vom Bestimmungsort gezahlt werden.
Gleichzeitig soll die im vergangenen Monat eingeführte Beihilferegelung für die private Lagerhaltung
ausgesetzt werden. In Österreich ist für die Abwicklung der Erstattungen die AMA zuständig. |