Krampusumzüge - Bei Schäden an Autos haftet der "Kramperl" oder der Veranstalter  

erstellt am
28. 11. 07

Brauchtumspflege erfordert auch erhöhte Aufmerksamkeit der Autofahrer
Wien (öamtc) - Am 05.12. kommt der Krampus und ab kommendem Wochenende mit ihm auch die traditionellen Krampusumzüge. Solche Veranstaltungen können jedoch für Teilnehmer und Autofahrer gefährlich sein. "Mit der Krampuskluft ist man einerseits dunkel gekleidet und andererseits hat man durch die Maske ein eingeschränktes Sichtfeld. Für Autofahrer heißt es deshalb besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren, um Unfälle zu vermeiden", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Wer mit seinem Auto auf eine Gruppe "Kramperl" trifft, sollte seitlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und im Schritttempo vorbeifahren.

Nach der Straßenverkehrsordnung muss die Krampus-Gruppe bei Dämmerung und Dunkelheit im Sinne der Sicherheit entsprechend beleuchtet werden. "Das kann durch ein mitfahrendes Fahrzeug geschehen oder mit Lampen auf allen Seiten der Gruppe, die weiß nach vorne und rot nach hinten leuchten", erklärt die Clubexpertin.

Veranstalter haften für Schäden
Bei solchen Veranstaltungen kann es durch Übermut bei der Brauchtumspflege immer wieder zu Beschädigungen an abgestellten Autos kommen. Grundsätzlich ist der Krampus für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Wenn er wegen seiner Verkleidung im Nachhinein nicht mehr identifiziert werden kann, haftet aber der Veranstalter. "Der hat außerdem zur Sicherheit eine ausreichende Anzahl von Ordnern bereitzustellen", sagt die ÖAMTC-Juristin. Bei einem Umzug mit etwa 60 Krampussen reichen nach Judikatur der österreichischen Gerichte aber bereits drei Ordner für die Erfüllung der Sicherungspflicht.

Clubexpertin warnt - Wer einen Krampuslauf besucht, handelt auf eigene Gefahr
Grundsätzlich handeln die Besucher eines Nikolaus- oder Krampusumzuges auf eigene Gefahr. "Wer z.B. als Zuschauer bei Krampusumzügen geschlagen oder verletzt wird, hat nicht in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz", erklärt Pronebner. Nach Ansicht der Gerichte gehört es zum Brauchtum, dass Zuschauer von den Krampussen auf einen freien Platz gezerrt und "gebeutelt" werden. Das macht für viele auch den besonderen Reiz an Krampusumzügen aus. "Eine Rechtfertigung für ausufernde Grobheiten, Verletzungen oder Sachbeschädigungen -etwa von Auslagenscheiben oder Autos - liefert die Brauchtumspflege aber keineswegs", so die ÖAMTC-Expertin abschließend.
 
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