Novelle zum Ökostromgesetz  

erstellt am
10. 12. 07

"Ökostrom-Novelle droht 35 Millionen Euro zu vernichten"
St. Pölten (nöwpd) - 20 bis 25 der rund 80 in Niederösterreich bestehenden Biogasanlagen werden im nächsten Jahr Bankrott machen, wenn nicht rechtzeitig die Rahmenbedingungen verbessert werden. Weil der vorliegende Entwurf einer Novelle zum Ökostromgesetz dies nicht erwarten lässt und sogar teilweise Verschlechterungen für die Anlagenbetreiber enthält, ging Agrarlandesrat Josef Plank mit einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. In Summe seien 35 Millionen Euro Investitionen gefährdet.

Plank zitierte eine deutsche Studie, die besagt, dass Ökostrom sinnvoll sei und einen volkswirtschaftlichen Gewinn bringe. Die Betreiber von Biogasanlagen bekommen für die gelieferte Kilowattstunde je nach Größe des Werkes in Österreich 10,3 bis 16,5 Cent und in Deutschland 18,37 bis 20,99 Cent. Italien zahlt sogar 30 Cent auf 15 Jahre. "Da liegen Welten dazwischen", so Plank.

Auch bei den Einspeisetarifen der Windenergie ist Österreich mit 7,55 Cent weit hinten. Ungarn zahlt 9,2 Cent, Belgien 9,0, Tschechien 8,6 und Deutschland 8,36 Cent.

"Wir brauchen einen strategischen Schritt nach vorn und nicht zurück", betont Plank und fordert vom Gesetzgeber Planungs- und Rechtssicherheit ein. Er hält die - seiner Meinung nach einseitig vom Stromregulator inspirierte - Regierungsvorlage auch deshalb für "völlig ungeeignet", weil sie Ziele enthalte, die überzogen und unrealistisch seien, oder bestehende Anlagen überhaupt ignoriere. "Niemand wird einen Vertrag zustande bringen, der für 15 Jahre garantierte Preise enthält", so Plank.

Zweifel meldet er auch an der im Entwurf der Novelle enthaltenen Zielvorgabe an, in den nächsten sieben Jahren zusätzlich 700 MW Wasserkraft auf den Markt zu bringen. Diese Menge entspricht der Leistung von drei Donaukraftwerken der Größe Ybbs/Persenbeug. Als Leidtragenden sieht Plank nicht zuletzt die im Export überaus erfolgreiche heimische Umweltindustrie, die im Wettbewerb der Regionen behindert werde.

 

Stellungnahme von Photovoltaic Austria
Reichraming (pvaustria) - Zum Entwurf der Ökostromverordnung 2008 in der die Tarife für die Jahre 2008, 2009 und 2010 auf Basis des derzeit gültigen Ökostromgesetzes geregelt werden,stellt Photovoltaic Austria fest, daß die vorgeschlagenen Tarife aufgrund des zu kurzen Förderzeitraumes nicht ausreichten, um Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Genau das sei aber im Ökostromgesetz im §11 Abs. 3 eindeutig gefordert. Der Entwurf der Verordnung entspreche daher nicht dem zugrunde liegenden Gesetz.

  • Ein gewerblicher Betrieb der Anlagen ist aus steuerrechtlichen Gründen wegen Liebhaberei praktisch nicht möglich.
  • Bleibt es bei der derzeitigen Fassung, werden die zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht oder nur in geringem Ausmaß in Anspruch genommen und dami das Ziel des Gesetzes klar verfehlt.
  • Die Staffelung der Anlagengröße entspricht nicht der internationalen Marktentwicklung der Photovoltaik.
  • Fassadenintegrierte Anlagen erhalten keinen Bonus.

Photovoltaic Austria schlägt daher folgende Änderungen vor:

  • Keine Reduktion der Tarife für 2008
  • Anpassung der Tarife ab Inkrafttreten der Novelle zum Ökostromgesetz in der Art, dass ein steuerrechtlich anerkannter wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ermöglicht wird.

Anpassung der Staffelung der Anlagengrößen an die Marktentwicklung wie folgt:

  • 1 bis 30 kWp
  • 30 bis 100 kWp
  • über 100 kWp
  •  Einführung eines Bonus für Fassadenintegration von 8 Cent
 
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