"Ökostrom-Novelle droht 35 Millionen Euro zu vernichten"
St. Pölten (nöwpd) - 20 bis 25 der rund 80 in Niederösterreich bestehenden
Biogasanlagen werden im nächsten Jahr Bankrott machen, wenn nicht rechtzeitig die Rahmenbedingungen verbessert
werden. Weil der vorliegende Entwurf einer Novelle zum Ökostromgesetz dies nicht erwarten lässt und sogar
teilweise Verschlechterungen für die Anlagenbetreiber enthält, ging Agrarlandesrat Josef Plank mit einer
Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. In Summe seien 35 Millionen Euro Investitionen gefährdet.
Plank zitierte eine deutsche Studie, die besagt, dass Ökostrom sinnvoll sei und einen volkswirtschaftlichen
Gewinn bringe. Die Betreiber von Biogasanlagen bekommen für die gelieferte Kilowattstunde je nach Größe
des Werkes in Österreich 10,3 bis 16,5 Cent und in Deutschland 18,37 bis 20,99 Cent. Italien zahlt sogar 30
Cent auf 15 Jahre. "Da liegen Welten dazwischen", so Plank.
Auch bei den Einspeisetarifen der Windenergie ist Österreich mit 7,55 Cent weit hinten. Ungarn zahlt 9,2 Cent,
Belgien 9,0, Tschechien 8,6 und Deutschland 8,36 Cent.
"Wir brauchen einen strategischen Schritt nach vorn und nicht zurück", betont Plank und fordert
vom Gesetzgeber Planungs- und Rechtssicherheit ein. Er hält die - seiner Meinung nach einseitig vom Stromregulator
inspirierte - Regierungsvorlage auch deshalb für "völlig ungeeignet", weil sie Ziele enthalte,
die überzogen und unrealistisch seien, oder bestehende Anlagen überhaupt ignoriere. "Niemand wird
einen Vertrag zustande bringen, der für 15 Jahre garantierte Preise enthält", so Plank.
Zweifel meldet er auch an der im Entwurf der Novelle enthaltenen Zielvorgabe an, in den nächsten sieben Jahren
zusätzlich 700 MW Wasserkraft auf den Markt zu bringen. Diese Menge entspricht der Leistung von drei Donaukraftwerken
der Größe Ybbs/Persenbeug. Als Leidtragenden sieht Plank nicht zuletzt die im Export überaus erfolgreiche
heimische Umweltindustrie, die im Wettbewerb der Regionen behindert werde. |
Stellungnahme von Photovoltaic Austria
Reichraming (pvaustria) - Zum Entwurf der Ökostromverordnung 2008 in der die Tarife für
die Jahre 2008, 2009 und 2010 auf Basis des derzeit gültigen Ökostromgesetzes geregelt werden,stellt
Photovoltaic Austria fest, daß die vorgeschlagenen Tarife aufgrund des zu kurzen Förderzeitraumes nicht
ausreichten, um Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Genau das sei aber im Ökostromgesetz
im §11 Abs. 3 eindeutig gefordert. Der Entwurf der Verordnung entspreche daher nicht dem zugrunde liegenden
Gesetz.
- Ein gewerblicher Betrieb der Anlagen ist aus steuerrechtlichen Gründen wegen Liebhaberei praktisch nicht
möglich.
- Bleibt es bei der derzeitigen Fassung, werden die zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht oder
nur in geringem Ausmaß in Anspruch genommen und dami das Ziel des Gesetzes klar verfehlt.
- Die Staffelung der Anlagengröße entspricht nicht der internationalen Marktentwicklung der Photovoltaik.
- Fassadenintegrierte Anlagen erhalten keinen Bonus.
Photovoltaic Austria schlägt daher folgende Änderungen vor:
- Keine Reduktion der Tarife für 2008
- Anpassung der Tarife ab Inkrafttreten der Novelle zum Ökostromgesetz in der Art, dass ein steuerrechtlich
anerkannter wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ermöglicht wird.
Anpassung der Staffelung der Anlagengrößen an die Marktentwicklung wie folgt:
- 1 bis 30 kWp
- 30 bis 100 kWp
- über 100 kWp
- Einführung eines Bonus für Fassadenintegration von 8 Cent
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