Buchinger: Regress soll bei Mindestsicherung wegfallen   

erstellt am
10. 12. 07

Weitgehende Einigkeit mit Sozialreferenten erzielt, Details noch offen
Wien (sk) - Sozialminister Erwin Buchinger hat eine sehr optimistische Vorausschau auf die geplante bedarfsorientierte Mindestsicherung gemacht. Die Verhandlungen mit den anderen Ministerien und den Ländern seien bis auf wenige Punkte abgeschlossen. Bis Ende Jänner will Buchinger mit den Sozialreferenten der Länder das Modell fertig haben, dann gehe es an die legistische Umsetzung. Einigkeit besteht jedenfalls darüber, dass der Regress in der Mindestsicherung wegfallen soll. Hier ist "ein Durchbruch" gelungen, betonte Buchinger am 10.12. in einer Pressekonferenz.

Buchinger stellte das Modell in seinen Grundzügen folgendermaßen vor: Es soll bundesweit einheitliche Mindestsätze geben. Derzeit bewegen sich die Sozialhilferichtsätze zwischen 421 und 542 Euro, dazu kommen noch Aufwandsersätze fürs Wohnen. Zukünftig gilt einheitlich die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, das wären im Jahr 2008 747 Euro brutto. Der Richtsatz für die Mindestsicherung steigt im gleichen Maß wie der Ausgleichszulagenrichtsatz. Diesen Pauschalsatz können die Länder noch erhöhen.

Ein echter "Durchbruch" ist beim Kostenersatz gelungen. Bisher haben die meisten Bundesländer diesen Regress beansprucht, das heißt, wenn der Sozialhilfeempfänger wieder ein eigenes Einkommen hatte, die Zahlungen für die Sozialhilfe zurückgefordert. Dieser Regresse soll in Zukunft bei eigenem Einkommen und Vermögenszuwächsen durch eigene Arbeit wegfallen. Wenn jemand etwa durch Erbschaft zu einem Vermögen kommt, soll der Regress allerdings bleiben.

Es soll eine einheitliche und im Vergleich zu den geltenden Bestimmungen eingeschränkte Regelung für die Vermögensverwertung geben. Das betrifft u.a. Mindestsätze und Mindestfristen. Wenn es nach Buchinger geht, soll in den ersten sechs Monaten ganz auf eine Vermögensverwertung verzichtet werden. Allerdings ist hier noch keine Einigung mit den Ländern erzielt. Buchinger will auch, dass "besondere Vermögensbestandteile", etwa die Wohnung für den eigenen Bedarf und den Pkw, der für die Arbeitsaufnahme notwendig ist, nicht eingerechnet werden.

Weiters gebe es mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung mehr Rechtssicherheit, sowohl bei den Ansprüchen als auch in den Verfahren. Die Bezieher von Mindestsicherung sollen auch allesamt krankenversichert sein und die E-Card bekommen, damit einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung. Und mit dem One-Stop-Shop beim AMS werde, wie Buchinger sagte, "der Weg in die Arbeit" verkürzt, die Unterstützung bei der Arbeitssuche also deutlich verbessert.

Der Sozialminister legt freilich Wert darauf, dass der Grundsatz der Subsidiarität aufrecht bleibt. Nur wer wirklich diese Mindestsicherung benötige, habe ein Anrecht darauf. Das sei der zentrale Unterschied etwa zu einer bedingungslosen Grundsicherung. Zugleich betonte Buchinger den Unterschied zum deutschen Hartz IV: "Unser Modell ist ganz anders konzipiert."

"Die großen Stolpersteine sind beseitigt, kleine Steine liegen noch im Weg", so fasste der Minister den derzeitigen Stand der Verhandlungen zusammen. In Kraft treten soll das Paket am 1. Jänner 2009 - "wenn alles gut läuft", so Buchinger. Ansonsten eben ein Jahr später. Zur Finanzierung sei es derzeit schwer, ganz genaue Angaben zu machen, da einige Faktoren sich derzeit nicht genau bestimmen lassen. Etwa die Frage, wie viele Personen zusätzlich ihre Ansprüche geltend machen werden; oder auf der anderen Seite kann man auch nicht genau sagen, ob und wie viel sich die Länder ersparen durch eine höhere Notstandshilfe. Der finanzielle Rahmen liege bei 50 Millionen Euro netto, wenn das überschritten werde, werde neu verhandelt.

Die Mindestsicherung sei ein wichtiger, aber beileibe nicht der einzige Bestandteil in der Armutsbekämpfung, Buchinger verwies hier noch auf die Vollbeschäftigungspolitik, den neuen Mindestlohn von 1.000 Euro und die soziale Absicherung für freie Dienstnehmer und Selbständige.
 
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